Niederlage für Haribo
Schmerzensgeld für Biss ins Fruchtgummi
HAMM/BONN. Der Süßwarenhersteller Haribo muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, der beim Verzehr eines Fruchtgummis auf etwas Steinhartes gebissen hatte. Das Oberlandesgericht in Hamm verurteilte das Bonner Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von 2000 Euro an den Kläger aus Bielefeld.
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