WCCB - Die Millionenfalle, Teil 58 Die Überprüfung der Prüfer

BONN · Das große Aufräumen rund um das unfertige World Conference Center Bonn (WCCB) dauert an. Problem: Der riesige Schutthaufen enthält juristischen Sondermüll. Dessen Entsorgung kostet. Mal 225 Euro, mal 525 Euro. Die Stunde. Weil die Stadt auf der Umsatzsteuer sitzen bleibt, kann eine Minute bis zu 10,41 Euro kosten, so das Rechnungsprüfungsamt (RPA).

 Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) im Bonner Stadtrat: Weil den Volksvertretern der Beratungsmarathon ihres OBs zu teuer wurde und zu lange dauerte, haben sie das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, einmal nach dem Rechten zu sehen.

Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) im Bonner Stadtrat: Weil den Volksvertretern der Beratungsmarathon ihres OBs zu teuer wurde und zu lange dauerte, haben sie das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, einmal nach dem Rechten zu sehen.

Foto: Volker Lannert

Das Problem dabei: Kaum einer weiß, nach welchen Kriterien der Weg zur Lösung des Problems gesucht wird. Bei einem Routenplaner kann der Fahrer anklicken, wie er gelotst werden möchte. Die schnellste Strecke? Die kürzeste, die sehenswerteste, die wirtschaftlichste? Was Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) und seine Projektgruppe ihren Navigationsberatern vorgegeben haben, ist geheim. Aber "schnell", "kurz" oder "wirtschaftlich" waren es wohl nicht.

Seit Herbst 2009 prüft, berät und sucht das Expertenheer von Hengeler Müller (HM) und PricewaterhouseCoopers (PwC) nach dem rechten Weg. Pro Monat türmen sich allein dafür Rechnungen von bis zu 400 000 Euro vor dem Rathaus. Dazu noch einmal monatlich rund 200.000 Euro für die Gebäudesicherung und den Kampf gegen Väterchen Frost während zweier strenger Winter.

So bewegt sich das tagespolitische Bonn zurzeit in unvereinbaren Welten: Die Parteien streiten über Bäderschließung und Sportstättennutzungsgebühr, während gleichzeitig der Baustillstand inklusive WCCB-Beratung pro Tag so viel kostet wie alle (!) Bäder, 324 Spielplätze und 140 geförderte Kulturprojekte Bonns zusammen. Und das seit mehr als 17 Monaten.

Grund genug für den Stadtrat, einen zweiten WCCB-Bericht des RPA anzufordern: Welcher Berater bearbeitet was? In wessen Auftrag? Und wie steht es um die Kostenkontrolle? Auf den 151 RPA-Seiten gewinnt der Leser nicht den Eindruck, dass hier eine Stadt agiert, der die Schulden bis zum Halse stehen und die aus der fehlenden Baukostenkontrolle ihre Lehren gezogen hat. Wie im richtigen Leben zeigt sich der Umgang mit Steuerzahlergeld gerade im Kleinen.

Ende Oktober 2009 müssen im Rahmen "der Wiederbeschaffung von Unterlagen" die WCCB-Ermittlungsakten des Landeskriminalamtes kopiert werden. PwC hat einen Kopierplan erstellt, welche Akten es betrifft und welche nicht. Zufällig begegnet Friedel Frechen, damals Pressesprecher der Stadt Bonn, einer PwC-Mitarbeiterin vor dem Stadthaus.

Den Gesprächsinhalt mailt Frechen an Co-Dezernent Jürgen Braun: "Sie gab mir den Tipp, doch einmal darüber nachzudenken, ob nicht städtische Mitarbeiter das Kopiergeschäft der Ermittlungsakten vornehmen sollten und nicht (...) PwC. Man könnte auf diese Weise “auch Geld sparen„. Das solltest du wissen."

Braun antwortet mit grundsätzlichen Gedanken: "Hieran ist wieder deutlich erkennbar, dass dringend organisatorisch klare Strukturen geschaffen werden müssen. Ich bitte um Vorschläge." Ob Vorschläge kamen? Oder wurde eine Kommission gegründet?

Jedenfalls bewirkt der Sparhinweis der PwC-Mitarbeiterin nichts. 73 Stunden lang kopierte ein PwC-Wirtschaftsprüfer oder -Praktikant Akten. Stundensatz: 225 Euro. Plus 19 Prozent Mehrwertsteuer und Reisekosten zum Kopierort in Höhe von 1371,71 Euro.

Rechnung für die Stadt: 20.917,46 Euro. Das RPA merkt höflich an: Das hätte "in dieser Größenordnung vermieden werden können". OB Nimptsch erklärt in seiner Stellungnahme (März 2011): Es habe auch der Umstand eine Rolle gespielt, "dass von PwC vor Ort besser entschieden werden konnte, welche Akten ggf. zusätzlich von Interesse sein könnten".

Dann dreht es sich um Wasser, Fernwärme und Strom für die WCCB-Bestandsbauten: Die Nebenkostenabrechnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) für 2008 ist noch offen und beschäftigt die Stadt. Der insolvente Bauherr, die UNCC GmbH, hatte von der Stadt zwar einen Betriebskostenzuschuss von 600 000 Euro für die Bestandsbauten erhalten, die Rechnung aber nicht bezahlt.

Daraus wird wieder ein Fall für PwC: 56,5 Stunden à 225 Euro plus Mehrwertsteuer, macht 15.127,88 Euro. Das RPA: "Uns stellt sich die grundsätzliche Frage, warum die Stadt eine Nebenkostenabrechnung von einer Wirtschaftsprüfergesellschaft und nicht vom städtischen Personal untersuchen lässt."

OB Nimptsch, Herr über mehr als 5000 Mitarbeiter, verweist auf die WCCB-bedingte "enorme Überlastung" der Amtsleiter, die "zu dramatischen Auswirkungen im gesundheitlichen Bereich" geführt habe (...). Mit anderen Worten: Städtisches Personal stand schlicht nicht zur Verfügung.

Als Peanuts erscheinen solche "Vorkommnisse" angesichts von Beraterhonoraren in Millionenhöhe. Das RPA wendet sich denn auch dem Grundsätzlichen zu. Eine Rahmenvereinbarung zwischen PwC und Stadt sieht vor, dass Einzelprüfungen schriftlich zu beauftragen sind.

Ohne Auftrag keine Arbeit und keine Zahlung. Beispiel: Der Insolvenzverwalter legt der zweiten Stadt-Beratungssäule, der Kanzlei Hengeler Müller (HM) Anfang Oktober 2009 eine Berechnung vor, wie viel Geld er benötigt, damit die insolvente Betriebsgesellschaft ihren Betrieb bis Ende 2009 und damit weiter Veranstaltungen durchführen kann. Nun mailt HM an PwC und die Stadt, und alle kommunizieren untereinander.

Am Ende steht eine PwC-Rechnung über 27.663,93 Euro, aber kein PwC-Auftrag in den Akten. Das RPA resümiert: "Somit ist die von PwC erbrachte Leistung nicht vereinbarungsgemäß beauftragt." Kein Einzelfall.

Nimptsch widerspricht: "Was für den richtigen Dschungel gilt, nämlich die Unmöglichkeit, den Weg vorher genau zu bestimmen, gilt auch für den “WCCB-Insolvenzdschungel„. Gelegentlich ergaben sich auf der Wegstrecke neue Probleme, die sofort zu bearbeiten waren, wenn man nicht feststecken wollte."

Das erklärt jedoch nicht, warum die Stadt es wünschte, dass Berater andere Berater beauftragen können. Also an der Stadt vorbei, aber auf deren Rechnung. Das verrät die Mail eines OB-Mitarbeiters vom 25. Februar 2010 an PwC: "Aufgrund der Irritationen (...) und nach Rücksprache mit OB Nimptsch bitte ich Sie, in Zukunft Wünsche oder Bitten von Dr. Ernst (HM) als Auftrag der Stadt Bonn zu verstehen und entsprechend zu verfahren. Die Kollegen von HM sind nicht nur unsere Berater, sondern zwischenzeitlich hat sich ein derart enges Verhältnis entwickelt, dass deren Wünsche unseren Anforderungen entsprechen."

Das wollte PwC-Bonn-Leiter Dirk Hennig so nicht akzeptieren. Er schreibt am 2. März 2010 an Nimptsch, dass "die Festlegung der betreffenden Einzelleistungen der Bundesstadt Bonn obliegt und zwischen ihr und PwC schriftlich vereinbart werden muss".

Mit HM, bereits von der ehemaligen Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) zur Klärung von WCCB-Rechtsfragen beauftragt, wurde ein Mandat vereinbart für die Beratung "zu ausgewählten gesellschaftsrechtlichen und allgemein vertragsrechtlichen Themenstellungen (...) im Zusammenhang mit dem Projekt WCCB einschließlich Teilnahme an Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse". Offen sei jedoch, so das RPA, "mit welchem Ziel, Umfang, Inhalt, Aufwand und damit voraussichtlichen Kosten" die Kanzlei beauftragt wurde.

Praktisch wurde aus HM dann ein Rechtshelfer für alle städtischen und OB-Lebenslagen: Auch für Presse- und Wasserrecht, obwohl das nach Ansicht des RPA "nicht mehr in den Umfang des Mandats" fiel. So erklärt sich ein HM-Anwalt betreffend einer wasserrechtlichen Frage "gerne bereit, vorab “auf dem kleinen Dienstweg„ einen Blick auf das Schreiben zu werfen..." Aus dem "kleinen Dienstweg" wird für die Stadt eine Rechnung über 53.029,38 Euro, darunter 45 Minuten (468,56 Euro) für das Eintüten und Übersenden eines Schriftstücks.

Schließlich macht die strafrechtliche Beratung der Stadt die Einschaltung der Kanzlei Gercke & Wollschläger notwendig. Kosten bis August 2010: 198 809,17 Euro. Das RPA lobt eine "transparente" Abrechnung. Die Kanzlei begleitet federführend auch acht städtische Mitarbeiter, die ins Visier des Staatsanwalts geraten sind. Sie macht ein Angebot zur "Kostendeckelung", weil "im Falle einer Anklageerhebung (...) die Kosten kaum noch prognostizierbar sind".

Bis zum 5. November 2010 zahlte die Stadt Zuschüsse von 122.760,01 Euro. Das Angebot der Kanzlei ließ die Verwaltung links liegen. Das RPA notiert: "Eine Deckelung der Kostenübernahme ist von der Stadt Bonn bisher nicht vorgenommen worden."

Eher eine Kleinigkeit: PwC hat im März 2010 die seit 2008 an das WCCB gerichteten 351 Veranstaltungsanfragen ausgewertet. Auf die Vereinten Nationen entfällt: ein Prozent. Das RPA: "Dieses Ergebnis ist in der Berichtszusammenstellung von PwC für die politischen Gremien nicht enthalten." Wie so vieles (siehe Millionenfallen 50 und 57) nicht.

Erstaunlich: Im April 2010 beantwortet das RPA in seinem ersten WCCB-Bericht die Frage des Rats, "ob die Stadt, vertreten durch das Städtische Gebäudemanagement, ein effektives Controlling durchgeführt und damit die Interessen der Stadt gewahrt hat" mit einem klaren Nein. Bis zu 40 Millionen an Steuergeldern sind nach GA-Informationen im Nirwana zwischen Berlin, Dubai und Tripolis verschwunden. Nun, fast ein Jahr später, mahnt das RPA wieder: Die Stadt müsse Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle "deutlich verbessern".

Alles in allem haben sich laut RPA bis 31. Dezember 2010 Beraterkosten auf 6,9 Millionen Euro summiert. Von den irrwitzigen Kosten einmal abgesehen: Trotz aller Beratung steht der Bau nach wie vor still und ein Zukunftsweg für die städtische UN-Immobilie ist bis heute nicht beschlossen. Es ist zu befürchten, dass wieder etwas schiefgelaufen ist.

Vielleicht hat das "Navi" versagt. Oder OB Nimptsch und Projektgruppe verstehen die Lotsensprache nicht. Oder sie missachten die Anweisungen der Berater. Jedenfalls haben über 20 000 Navigationsstunden keine Ausfahrt aus dem WCCB-Labyrinth gewiesen. Man fährt im Kreis, und der Bürger zahlt.

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