Millionenfalle - Teil 93 Bonn packt's an

BONN · Als Ratspolitiker im Spätsommer 2009 auf das sich abzeichnende Millionengrab World Conference Center Bonn (WCCB) blicken, sagt Grünen-Ratsherr Peter Finger: "Das ist der Super-GAU für den städtischen Haushalt."

Fünf Jahre später liegt dieser Haushalt auf der Intensivstation. Kein kosmetischer Bilanztrick konnte den Patienten mehr retten. Doch seltsam: Die außerplanmäßigen Millionen zu den vier Reizbuchstaben W-C-C-B tauchen bei der städtischen Ursachenanalyse selten auf.

Das hat einmal politische, zum anderen sachliche Gründe. Zum Versteckspiel (das Rathaus wollte nicht öffentlich machen, dass Steuerzahlergeld zu "Heuschrecken" fließt) gehört etwa das Thema "Arazim und Grundbuch". Um die Investmentfirma aus dem Grundbuch zu vertreiben, musste der Köder groß genug sein; er bestand nach GA-Informationen aus rund drei Millionen Euro. Eine wurde in der Insolvenzverwalter-Heimfallvergütung über 8,5 Millionen versteckt, zwei musste die Sparkasse KölnBonn überweisen. Wie die sich das Geld von der Stadt zurückholt, ist nicht bekannt.

Kopieren für einen Stundensatz von 225 Euro plus Reisekosten

Zu den sachlichen Gründen: Die Stadt lebt seit Jahren auf Pump. Wie sollte es jetzt anders sein? Die Stadt kann ihr WCCB-Millionengrab, ob es nun 150 oder 300 Millionen kostet, nicht "cash" aus der Kasse zahlen. Die Rückzahlung der Schulden ist somit eine Mehr-Generationen-Aufgabe. Zudem könnte es keine preiswertere Schuldenzeit geben als im Hier und Jetzt. Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), entspannt nicht nur Bonns Kämmerer. 100 Millionen sind über einen günstigem Kommunalkredit schon ab rund 900 000 Euro Zinsen pro Jahr zu haben. Der freundliche Herr Draghi rettet so zwar manche Kommune, bringt aber manches Projekt, das von den Zinsen aus Stiftungsmillionen lebt oder leben soll, in Existenz- oder Erklärungsnot, wie etwa Sportstiftungen oder solche für Festspielhäuser.

Also muss die Stadt nun wirklich sparen, weil sonst die wiederholte jährliche Neuverschuldung den Kontrollverlust über die eigenen Finanzen bedeutet. Einstweilen favorisiert man die Kleinvieh-macht-auch-Mist-Methode, will Bäder und Stadtteil-Bibliotheken schließen oder OGS-Zuschüsse zusammenstreichen sowie Immobilienbesitzer und Mieter kräftig melken - so kräftig, dass Bonn bei der Grundsteuer B dann nach Berlin Platz zwei in Deutschland einnähme.

Es stimmt: Sparen fängt im Kleinen an. Zuletzt hatte die Stadt in ihrer Online-Befragung "Bonn packt's an" die Bürger zu Sparvorschlägen aufgefordert. Die Stadt könnte das aber auch als eigenes Lebensmotto verinnerlichen. Nicht nur bei ihrer juristischen WCCB-Sondermüll-Entsorgung ging sie recht großzügig mit Steuerzahlergeld um. Selbst Allerweltsaufgaben ließ sie für abenteuerliche Stundenlöhne von externen Kräften erledigen.

Oktober 2009: Es müssen zur "Wiederbeschaffung von Unterlagen" WCCB-Ermittlungsakten kopiert werden, heißt es im zweiten WCCB-Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Die Experten von PriceWaterhouseCoopers (PwC) haben einen Kopierplan erstellt, welche Akten es betrifft. Eine PwC-Mitarbeiterin weist daraufhin, dass es preiswerter käme, wenn die einer der 5000 Stadt-Angestellten das übernähme. Eine Anregung, die ins Leere läuft. Stattdessen kopiert 73 Stunden lang ein PwC-Wirtschaftsprüfer oder -Praktikant Akten. Stundensatz: 225 Euro. Plus 19 Prozent Mehrwertsteuer und Reisekosten in Höhe von 1371,71 Euro. Rechnung für die Stadt: 20 917,46 Euro.

Anfang 2010: Nun geht es um Wasser, Fernwärme und Strom für die WCCB-Bestandsbauten: Eine Nebenkostenabrechnung für 2008 ist noch offen. Der insolvente WCCB-Bauherr hatte von der Stadt zwar einen Betriebskostenzuschuss von 600 000 Euro erhalten, die Rechnung aber nicht bezahlt. Daraus wird wieder ein PwC-Fall: 56,5 Stunden à 225 Euro plus Mehrwertsteuer macht 15 127,88 Euro. Das RPA: "Uns stellt sich die grundsätzliche Frage, warum die Stadt eine Nebenkostenabrechnung von einer Wirtschaftsprüfergesellschaft und nicht vom städtischen Personal untersuchen lässt."

Einen Teil der Berater-Millionen - Sparen fängt im Kleinen an - investiert die Stadt auch in den Kampf gegen die Medien, die sich im Spätsommer 2009 bei ihrer WCCB-Berichterstattung nicht mehr auf die Informationen aus dem Rathaus verlassen. Nach drei "Millionenfallen" besuchen kurz vor der Kommunalwahl Ende August 2009 OB Bärbel Dieckmann (SPD) und Pressesprecher Friedel Frechen die Chefredaktion des General-Anzeigers (GA) und reklamieren 34 Fehler des Rechercheteams. Es ist eine Vorneweg-Verteidigung, es geht um politische Schadensminimierung, auch um Imagefragen. Aus dem 34-Fehler-Papier: Der Investor Man-Ki Kim sei bisher "seinen Verpflichtungen nachgekommen". Beide behaupten: "Die Stadt kontrolliert, dass die Gelder (öffentliche bzw. aus dem Kredit) nur für den Bau verwendet werden". Oder: Der GA stelle "unsägliche" Verknüpfungen her "und rückt alle Beteiligten in die Nähe krimineller Handlungen. Dagegen verwehrt sich die Stadt nachdrücklich." Oder: "Die Firma Hong (Bauunternehmer des WCCB, inzwischen angeklagt/Anm. d. Red.) ist nachweislich die preisgünstigste Lösung." Oder: "Die Stadt haftet nur für die Zinsen." Auch in der WDR-Lokalzeit sagt Dieckmann kurz vor der Kommunalwahl 2009: "Die Stadt hat keine Bürgschaft übernommen, sondern sie wäre, wenn es scheitern sollte, nur für die Zinsen zuständig."

Ordnungsgeld 250 Euro, Anwaltshonorar 2201,50 Euro

Im September 2009 verfasst die Stadt Bonn einen WCCB-Sachstandsbericht. Jeder Bürger kann ihn auf der städtischen Homepage nachlesen. Vermutlich enthält er Aussagen, die sich später als nachteilig für die Stadt erweisen könnten oder falsch sind, denn Tage später ist der Bericht gelöscht. Doch das Internet vergisst nichts. Dieser Sachstandsbericht ist bis heute beim Wikipedia-Artikel zum WCCB unter dem Einzelnachweis mit der Nummer 18 nachzulesen.

Das RPA wird Monate später, im April 2010, in seinem ersten WCCB-Bericht Zustände dokumentieren, gegenüber denen die bis dato veröffentlichten "Millionenfallen" wie weichgespülte Skandalberichte erscheinen. Das RPA: Nein, das Städtische Gebäudemanagement (SGB) hat kein "geeignetes und effektives Controlling durchgeführt und damit die Interessen der Stadt gewahrt". Nein, "die Kostensteigerungen von über 60 Millionen Euro" sind nicht "ausreichend plausibilisiert und zeitnah im Detail nachgewiesen" worden. Doch im Spätsommer 2009 ahnt niemand, was da noch kommt. Dass beim WCCB mehr Korruption im Spiel ist, als Medien und Bürger sich 2009 vorstellen können, erklärt möglicherweise auch, warum es an der presserechtlichen Front zunächst ruhig zugeht. Indes sind diverse Homepages nicht mehr erreichbar; es heißt, sie seien "in Überarbeitung". Es ist die Phase, in der Spuren verwischt werden.

Die Ruhe trügt. Hinter den Kulissen herrscht emsige Betriebsamkeit, städtischerseits auch gegen den GA. Doch einige Aktivitäten werden erst viel später via RPA-Berichte bekannt - durch die darin veröffentlichten Honorarnoten der Rechtsanwälte.

August/September 2009: Frechen (s. "Interview zum fünfjährigen Razzia-Jubiläum") löst die ersten Presserechts-Beratungskosten - 300 Euro pro Stunde - für die Stadtkasse aus. Der Anwalt empfiehlt ihm, so das RPA, "nachdrücklich, gegenüber dem General-Anzeiger weder in einem Verfahren noch in der öffentlichen Diskussion den formalen Vorwurf zu erheben, dass sich die Berichterstattung erkennbar auf illegal erlangte Informationen stützt". Die Prüfung kostet den Steuerzahler: 2079,50 Euro.

Das RPA merkt an: "Da die Beraterkosten aus öffentlichen Mitteln beglichen werden, ist es angemessen, dass der Wert des Zeitaufwandes, der nur den Bruchteil einer Stunde ausmacht, auch nur mit dem entsprechenden Bruchteil einer Stunde vergütet wird. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage (gemeint ist das Jahr 2010/Anm. d. Red.) und der finanziellen Folgen des WCCB für die Stadt Bonn ist es nicht angebracht, sich ausschließlich daran zu orientieren, was unter Umständen branchenüblich ist." Hintergrund: Einige Kanzleien rechnen "im 15-Minuten-Takt ab". 43,91 Prozent der Beraterkosten, so das RPA, schlagen durch Rundungseffekte mit einem Brutto-Stundenpreis von 624,75 Euro auf. Ende 2014 werden rund 10 Millionen Euro Beraterkosten die Stadt belasten.

April 2010: Wieder ist der GA das Ziel presserechtlicher Ermittlungen - diesmal von OB Nimptsch beauftragt. Der schreibt, so dokumentiert es das RPA, an einen neuen Medienanwalt, der nun nicht 300 Euro, sondern 525 Euro pro Stunde berechnet. Auszug: "Ich bitte Sie um Überprüfung, ob dem Bonner General-Anzeiger aufgegeben werden kann, Behauptungen oder Vermutungen zu unterlassen, der Oberbürgermeister der Stadt Bonn (...) sei durch den Umstand, dass seine Wahlkampf-Werbeagentur (Kreativ Konzept) Kunde bei der WCCB GmbH gewesen ist, möglicherweise selbst in den WCCB-Skandal verstrickt." Der GA hatte in den Millionenfalle-Folgen 22 und 41 nur Parteifreunde-Beziehungen skizziert. Die Prüfung kostet die Stadt wieder mehr als 2000 Euro. Presserechtliche Konsequenzen: keine.

Mai 2010: Das Rathaus empfindet die Medien längst als Gegner, als den Journalisten dämmert, dass die Stadt in der WCCB-Korruptionsgeschichte nicht einfach nur Opfer südkoreanischer Blender ist. Der erste RPA-Bericht (April 2010) bestätigt das in vielerlei Hinsicht. Jedes Stadtratsmitglied erhält ein Exemplar; jede der 474 Seiten ist mit einem grauen Namenszug hinterlegt - dem des empfangenden Politikers. Dass soll die Hemmschwelle heraufsetzen, den Report an die Medien weiterzuleiten. Doch die Brisanz ist größer als die Hemmung. Auch der GA erhält ein Exemplar zum nächtlichen Kopieren. In einem anderen Fall agiert ein Fernsehsender unvorsichtig. Die Kamera schwenkt über die Seiten, und die Stadt entziffert den Namen des Politikers. OB Nimptsch verhängt ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro. Rechtsanwaltskosten für den Vorgang: 2201,50 Euro - inklusive Mehrwertsteuer, die die Stadt nicht absetzen kann.

Betroffene journalistischer Recherchen neigen manchmal dazu, Medien mit Gegendarstellungen oder Unterlassungsklagen einzuschüchtern. Beispiel: Der Journalist berichtet über eine potenziell fragwürdige Handlung und eine Nebensächlichkeit. Der Betroffene begehrt eine Gegendarstellung zu dieser Nebensächlichkeit. Ziel ist es, beim Leser den Eindruck zu erwecken, dass dann auch der Kern eines recherchierten und veröffentlichten Artikels nicht glaubwürdig erscheint. Der Gegendarstellungs-Begehrende hat grundsätzlich gute Chancen, weil, so erklärt es ein Anwalt der Stadt, "in Gegendarstellungsverfahren nicht die Richtigkeit der Berichterstattung überprüft wird, sondern es sich nur um ein formales Instrument der Entgegnung handelt".

Juni/August 2010: 20 047,73 Euro lässt die Stadt sich eine andere Prüfung kosten: Wie kann man aus dem brisanten ersten RPA-Bericht zum WCCB eine öffentliche Version erstellen, die "allen rechtlichen Belangen" Rechnung trägt? Der GA hatte zwischenzeitlich ausführlich aus dem Report berichtet und ihn schließlich - unter Wegretusche des Namens des Ratsmitglieds - online gestellt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Chance, und luden sich die elektronische Version eins zu eins auf ihre Festplatte. Selbst eine WDR-Interview-Anfrage an Oberbürgermeister Nimptsch erzeugt in diesem Zusammenhang, so das RPA, externen Beratungsbedarf - für 267,75 Euro.

10. September 2010: Die Staatsanwaltschaft klagt den WCCB-Bauunternehmer Young-Ho Hong (SMI Hyundai Europe) und drei SGB-Mitarbeiter wegen 29 korruptiver Tateinheiten an, darunter den Ex-SGB-Chef Friedhelm Naujoks wegen Betrug und Untreue im besonders schweren Fall. Das Jahressalär von Naujoks war für das WCCB-Controlling um 25 000 auf 175 000 Euro angehoben worden. Konkret geht es um eine Hong-Rechnung von über zwei Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft: "Dieser Rechnung, die der Angeschuldigte Naujoks zuvor freigezeichnet hatte, ohne deren Berechtigung inhaltlich zu prüfen, lag keine Gegenleistung zugrunde."

Naujoks soll ferner Hong-Rechnungen, die entweder nichts mit dem Bau zu tun hatten oder auch doppelt gestellt wurden, durchgewunken und damit laut Anklage insgesamt 4,3 Millionen Schaden verursacht haben. Wie hoch der via Betrug angerichtete Schaden tatsächlich ist, sei, so der damalige Oberstaatsanwalt Fred Apostel, "kaum ermittelbar". Deshalb habe man die Anklage aus Gründen der Prozessökonomie auf die Fälle beschränkt, die sicher belegt werden könnten.

Juni 2013: Der 3. WCCB-Report des RPA erscheint. Wieder werden Doppelabrechnungen entdeckt, etwa die zu einem WCCB-Flughafenbanner-Werbung über 90 247,22 Euro. Der Auftrag des Stadtrates lautete: Prüfung der Verwendungsnachweise des städtischen Marketingzuschusses von einer Million pro Jahr an die WCCB Management GmbH. Dem Rat hatte die Verwaltung in der Beschlussvorlage, so das RPA, versichert, dass die Sonderzahlung "selbstverständlich" nur für "konkrete, nachvollziehbare Maßnahmen" verwendet werden könne, die Auszahlungen "zweckgebunden" seien und deren Verwendung "kontrolliert" werde. Doch die Prüfung offenbart, dass 42 Prozent des Zuschussbetrages für "nicht belegte, allgemeine Personalkosten" gezahlt wurden.

6. Mai 2014: Die Sparkasse KölnBonn verklagt die Stadt Bonn auf Zahlung des Restbetrags aus der WCCB-Bürgschaft ("bürgschaftsähnliche Nebenabrede") inklusive Zinsen. OB Nimptsch hatte zuvor ein Mediatorenverfahren zwecks einer gütlichen Einigung abgelehnt. Streitwert: rund 86 Millionen Euro. Die Rechtsanwalts-/Gerichtskosten liegen - für den Verlierer - in der ersten Instanz bei rund 800 000 Euro, in der zweiten Instanz bei rund zwei Millionen Euro. Sollte die mittellose Stadt unterliegen, würde sie wieder einen zinsgünstigen Kommunalkredit aufnehmen, vermutlich beim Prozessgegner - ihrer Hausbank (Sparkasse KölnBonn).

5. Dezember 2014: Seit 2009 wird auch gegen städtische Bedienstete strafrechtlich ermittelt, darunter auch gegen die Ex-OB Bärbel Dieckmann. Die Stadt gewährt insgesamt acht Mitarbeitern Rechtsschutz und leistet Vorschusszahlungen. Ein Berater der Stadt empfiehlt eine "Kostendeckelung", auch weil "die Kosten bei so einem Verfahren auch im Ermittlungsverfahren ins “Unermessliche„ steigen können und schwer kontrollierbar sind. Ich halte einen Betrag von 50 000 Euro (netto) als Richtwert für angebracht." Das RPA merkt an: "Eine Deckelung der Kostenübernahme ist von der Stadt Bonn bisher nicht vorgenommen worden." Inzwischen wurden die Ermittlungen gegen zwei Personen, darunter Dieckmann, eingestellt. Fünf städtische Bedienstete sind dagegen angeklagt worden. Am 5. November 2010 hatte die Stadt 122 760,01 Euro an deren Rechtsanwälte gezahlt. Vier Jahre später, am 5. Dezember 2014 sind es, so das Presseamt auf GA-Anfrage, bereits 921 945,19 Euro. Eine Aufsplittung nach Personen könne "aus datenschutzrechtlichen Gründen" nicht erfolgen. Im Fall eines Freispruchs übernimmt das Land die Kosten - "jedoch nur für die gesetzlichen Gebühren", merkt der vom RPA zitierte städtische Berater an.

Inzwischen hat auch der zum schnellen Witz für jedermann neigende Comedian Mario Barth das WCCB als Steuerverschwendungsstory entdeckt. In seinem RTL-Format "Mario Barth deckt auf" wird berichtet, die Ex-OB Dieckmann sei in Sachen WCCB "freigesprochen" worden. Tatsächlich war sie gar nicht angeklagt. Ein großer Unterschied. Da dürften sich Presseanwälte wieder die Hände reiben.

Ein WDR-Interview zum fünfjährigen Razzia-Jubiläum

ERINNERUNG: Der ehemalige Stadtsprecher Friedel Frechen informierte einst die Medien über das WCCB und hatte nach eigener Einschätzung "volle Information"

Am 15. September 2009 startet eine bundesweite WCCB-Razzia. 70 Beamte durchsuchen gleichzeitig 14 Wohnungen und Büros in Bonn, Berlin und im Taunus. Später werden zehn Personen angeklagt, auf die sich mehr als 50 Korruptionsdelikte verteilen.

Am 15. September 2014 hat der WDR den Ex-Stadtsprecher Friedel Frechen zum Interview eingeladen. Darin macht er erstaunliche Aussagen angesichts der Tatsache, dass die Stadt Bonn mehr als 20 000 Navigationsstunden von Beratern benötigte, um eine Ausfahrt aus der WCCB-Sackgasse zu finden.

Frechen sagt, dass er mit den - inzwischen angeklagten - Kollegen weiterhin "kollegial und freundschaftlich verbunden" sei. Und: "Ich habe volle Information gehabt, ich habe alles nach draußen getragen, wie es den Tatsachen entspricht, auch wenn es Leute gibt, die das bestreiten, nur ist das nie belegt worden." Zur Nicht-Hofberichterstattung des GA zum WCCB: "Ich würde heute an einer Stelle anders handeln. Ich hätte den Konflikt mit dem General-Anzeiger sofort geführt, ich war damals der Meinung, das ist eine Phase, die vorübergeht und dann spricht man wieder vernünftig miteinander."

Es gibt bis heute Personen, die behaupten in ihren Zirkeln, die Staatsanwaltschaft wäre ohne die am 22. August 2009 angelaufene GA-"Millionenfalle" nie aktiv und das WCCB ordnungsgemäß zu Ende gebaut worden. Denn ausgerechnet am Tag der Razzia, sagt Frechen 2014 dem WDR, seien die 30 Millionen Euro des damals neu ins Spiel gebrachten WCCB-Investors Honua Investment Inc. (Hawaii) eingegangen, aber Honua habe aufgrund der Geschehnisse nicht mehr verhandeln wollen. Das soll suggerieren, dass der GA sich mit seinen Recherchen unpatriotisch gegenüber seiner Stadt und ihren Steuerzahlern verhalten habe. Frechen ignoriert auch 2014 noch, dass nach einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bonn vom 5. August 2009, also sechs Wochen vor der Razzia, das WCCB vorläufig der Investmentfirma Arazim Ltd. (Zypern) gehörte. Honuas Rechtsposition war damit extrem geschwächt. Warum sollte Honua Millionen in ein Projekt pumpen, das ihm nicht gehörte? Dennoch behauptete das Rathaus vor der Kommunalwahl 2009 bar jeder Logik, dass die Millionen sicher eingehen würden.

Das sich nach 2009 juristisch immer weiter vergrößernde Tohuwabohu wäre vollends aus dem Ruder gelaufen, wenn Honua tatsächlich blauäugig agiert und die 30 Millionen für den WCCB-Weiterbau freigegeben hätte. Denn am 26. November 2012 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln: Arazim Ltd. besitzt seit 2008 exakt 94 Prozent der Anteile am WCCB - und eben nicht Honua.

Im Spätsommer 2009, als das öffentliche WCCB-Chaos noch im Werden war, meinte WDR-Reporter Norbert Hiller in der "Lokalzeit Bonn" zu Frechen, dass die Stadt wohl keinen Plan B für den Fall habe, dass die 30 Millionen aus Hawaii nicht kämen. Der Pressesprecher widersprach damals:

Frechen: Wenn der Heimfall per Ratsbeschluss ausgelöst werden würde, dann fiele das komplette Konferenzzentrum in das Eigentum der Stadt, das heißt, dann sind alle privaten Investments verloren.
WDR: Es gäbe beim Heimfall einen großen Nachteil für die Stadt. Sie müsste sich alleine um den Ausgleich der Kostensteigerungen für das Prestigeobjekt kümmern. (...) 60 Millionen fehlen, zahlt das dann die Stadt Bonn?
Frechen: Nein, das müsste nicht von der Stadt kommen, das kann auch finanziert werden.
WDR: Über Banken?
Frechen: Über Banken.
WDR: Mit Bürgschaft der Stadt?
Frechen: Die Stadt würde dann, wie einer, der ein Einfamilienhaus besitzt, Schulden zurückzahlen.

Das hörte sich zunächst an, als wäre ein Kredit an die Stadt kein Geld von der Stadt. Plan B gestaltete sich dann anders als Frechen glaubte. Einen Heimfall-Automatismus gab es nicht. Das WCCB gehörte nach 2009 dem Insolvenzverwalter. Erst am 11. Mai 2012 stand die Stadt im WCCB-Grundbuch. Die Vereinbarung dazu mit dem Insolvenzverwalter kostete 8,5 Millionen Euro extra, hinzu kamen rund 40 Millionen für den erfolgten Forderungskauf von der Sparkasse KölnBonn. Diese Millionen zahlte die Stadt, auch wenn sie dazu einen Kredit aufnahm.

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