WCCB-Fall vor Gericht Stadt kämpft gegen Verjährung

BONN · Neue Wende im Streit der Stadt Bonn mit Young-Ho Hong, dem einstigen Generalübernehmer des World Conference Center Bonn (WCCB), um mögliche Schadensersatzansprüche der Bundesstadt: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am Mittwoch im Berufungsverfahren zwar noch nichts entschieden.

Es sei aber davon auszugehen, dass das OLG ein Teilurteil des Bonner Landgerichts in dieser Sache vom 28. Februar, nach dem die Stadt Bonn unterlegen war, als unzulässig zurückweisen werde, teilte ein Kölner Gerichtssprecher auf GA-Anfrage als Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit. Die Entscheidung soll am 13. Februar 2015 getroffen werden.

Das Bonner Landgericht hatte im Februar vier von fünf Anträgen der städtischen Klage negativ beschieden. Ein Antrag, bei dem es um den gesamten Schaden der Stadt Bonn im Zuge des Abschlusses des WCCB-Vertrags und der Realisierung des Projekts geht, blieb offen, weil noch Zeugen gehört werden sollten.

Bei diesen Zeugen soll es sich um WCCB-Investor Man-Ki Kim, seinen Rechtsbeistand Ha-S. C. und den einstigen städtischen WCCB-Berater Michael Thielbeer handeln. Offensichtlich ist es aber bislang nicht zu dieser Zeugenbefragung gekommen. Kim sitzt beispielsweise in Seoul in U-Haft.

Nach Auffassung des OLG gehören allerdings alle fünf Anträge inhaltlich zusammen, daher hätte eigentlich kein Teilurteil gefällt werden dürfen, erklärte der Kölner Gerichtssprecher weiter. Heißt: Der Fall landet vermutlich erneut vor dem Bonner Landgericht. Wie die Stadt Bonn den Ausgang der Verhandlung gestern bewertet und wie sie weiter verfahren will, war gestern nicht zu erfahren.

Hintergrund: Die Stadt will den Berliner Architekten Hong im Zuge des WCCB-Skandals in Regress nehmen und hatte deshalb beim Landgericht Bonn beantragt, Hongs Schadensersatzverpflichtung festzustellen. Hong hatte sich zuvor als einziger von insgesamt zehn WCCB-Angeklagten gegenüber der Stadt Bonn geweigert, seine Unterschrift für einen sogenannten Einredeverzicht zu geben.

Mit dieser Verzichtserklärung will die Stadt Bonn verhindern, dass, unabhängig vom Ausgang der WCCB-Strafverfahren, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die angeklagten Mitarbeiter der Verwaltung und Externen verjähren. Die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts hatte den Streitwert gegen Hong auf fünf Millionen Euro festgesetzt.

In der Strafsache ist der Ex-WCCB-Bauchef unter anderem wegen schweren Betruges angeklagt. Er soll die Baukasse des WCCB geplündert haben. Wann allerdings dieser Prozess eröffnet wird, ist noch unklar. Denn nach dem ersten WCCB-Prozess, der im Mai 2013 nach 120 Tagen mit der Verurteilung unter anderem von Ex-Investor Kim beendet wurde, soll zunächst das Verfahren gegen die ebenfalls im Zuge des WCCB-Skandals angeklagten, ehemaligen städtischen Projektbeauftragten Arno Hübner und Evi Zwiebler laufen. Auch der Beginn dieses Prozesses steht noch nicht fest.

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