WCCB-Prozess Sieben Jahre Haft für Kim gefordert

Bonn · Nach zweitägigem, 14 Stunden dauerndem Plädoyer der beiden Staatsanwälte Ulrich Stein und Timo Hetzel ist es am Mittwochnachmittag so weit: Die drei Angeklagten im Prozess um den Bauskandal beim World Conference Center Bonn (WCCB) erfahren endlich, welche Strafen die Ankläger für sie fordern.

Der Hauptangeklagte Man-Ki Kim, der aufmerksam jedes Wort der Staatsanwälte verfolgte, das ihm abwechselnd von den beiden Dolmetscherinnen übersetzt wurde, presste die Lippen zusammen, als Staatsanwalt Stein für ihn sieben Jahre Haft fordert wegen besonders schweren Betruges in zwei Fällen und Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung.

Auch Kims mitangeklagter früherer Rechtsanwalt Ha-S. C. ist die Erschütterung anzusehen, als Stein für ihn vier Jahre Freiheitsstrafe wegen Besonders schweren Betruges und Bestechung beantragt. Und der 2007 für Kim als Anwalt agierende, bisher stets lächelnde 67-jährige Wolfditrich Thilo blickt ernst, als er hört, dass er nach dem Willen der Ankläger für zweieinhalb Jahre hinter Gitter soll. Alle drei Angeklagte haben nach Auffassung der Ankläger ihren mehr oder weniger großen Anteil daran, dass das WCCB zu einem Desaster wurde.

Wie Staatsanwalt Stein erklärt, habe Kim es 2005 darauf angelegt, um jeden Preis den Zuschlag für das WCCB zu bekommen, wohl wissend, dass seine Firma SMI Hyundai Corporation gar nicht in der Lage war, das Großprojekt zu realisieren. Und um die Stadt, ihre Politiker und Bürger von sich zu überzeugen, "hat Kim ein Netz aus Lügen gesponnen", das zum Erfolg geführt habe, so Stein. C. habe ihn dabei unterstützt, überall den Eindruck zu erwecken, hinter Kims Firma SMI Hyundai Corp. stehe der Weltkonzern Hyundai, der 2006 in Deutschland die Fußball-WM sponsere.

Ganz gezielt, so Stein, hätten Kim und C. Falschinformationen über die Unternehmensstruktur verbreitet. "Für die Politiker war der Konzernhintergrund eindeutig", so Stein. Deshalb seien auch keine Zweifel an Kims Eigenkapital entstanden. Auch die Medien seien mit dieser falschen Darstellung gefüttert worden, und zwar ganz bewusst, wie eine Email von C. beweise, in der es heiße: "Keine schlechte Pressearbeit, oder?" Kims Ziel sei gewesen: Den Zuschlag für das Projekt zu erhalten und damit auch für den symbolischen Preis von einem Euro die Grundstücke am Rhein, die dem Bodenrichtwert zufolge 22 Millionen Euro wert seien. Und genau da liege auch der Schaden für die Stadt Bonn, so Stein.

Dass der Staatsanwalt aber auch davon ausgeht, dass die städtischen WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler noch beim Ratsbeschluss pro Kim im Dezember 2005 glaubten, es mit einem "finanzstarken Investor" zu tun zu haben, sorgt bei den Verteidigern hörbar für Fassungslosigkeit. Den Anwälten zufolge haben Hübner und Zwiebler die Politiker in die Irre geführt.

Für Stein steht außerdem fest: Um als Investor favorisiert zu werden, habe C., der in Bonn als Kims Verhandlungsführer aufgetreten sei, auf Druck der WCCB-Beauftragten die Rechnung des ehemaligen städtischen Beraters Michael Thielbeer in Höhe von 32 000 Euro gezahlt, was als Bestechung zu werten sei. Und dass Kim Honua um 32 Millionen Euro betrog, mit Hilfe von Thilos falschem Rechtsgutachten, steht für die Ankläger ebenfalls außer Frage.

Zu Gunsten von Kim und C. berücksichtigen die Ankläger, dass beide nicht vorbestraft sind und die lange Zeit zwischen Tat und Urteil. Außerdem habe Kim in der langen U-Haft als Ausländer, C. durch wirtschaftliche Einbußen sehr gelitten. Und, so Stein: „Die Stadt hat ihnen den Betrug leicht gemacht.“ Heute plädieren die Anwälte von Kim und C.

Die Angeklagten

Man-Ki Kim (52): Der Südkoreaner mit Wohnsitz in den USA, trat im Frühjahr 2005 als potenzieller Investor des WCCB auf. Bis Mai 2007 war er Präsident der SMI Hyundai Corporation (USA), mit der er am 14. Dezember 2005 vom Stadtrat den Zuschlag für das Projekt erhielt. Kim war zudem Geschäftsführer der WCCB-Bauherrin, der UNCC (UN Congress Center GmbH). Weil er unter chronischer Eigenkapitalnot litt, lieh er sich 2007 von der Investmentfirma Arazim Ltd. 10,3 Millionen Euro zu rund 60 Prozent Zinsen. Da er nicht pünktlich zurückzahlte, musste er 94 Prozent der WCCB-Anteile an Arazim übertragen.

Ha-S. C. (49): Der Rechtsanwalt stammt ebenfalls aus Südkorea und war Kims Anwalt. Er hat die UNCC gegründet. Er vertrat Kim gegenüber der Stadt Bonn und führte mit ihr und auch der Sparkasse KölnBonn Verhandlungen.

Wolfditrich Thilo (67): Der Jurist ist u.a. wegen Untreue einschlägig vorbestraft. Er lebt in Bayern und trat 2007 als Anwalt von Kim auf, obwohl er keine Anwaltszulassung mehr besaß.

Michael Thielbeer (55): Das Verfahren gegen den Düsseldorfer Anwalt und einstigen städtischen Berater Michael Thielbeer ist gegen eine Geldauflage von 150 000 Euro inzwischen eingestellt worden. Thielbeer hatte die Stadt bei der Investorensuche und -auswahl beraten, wechselte zur SMI Huyndai und war später Mitgeschäftsführer der WCCB-Betriebsgesellschaft.

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