Ex-WCCB-Investor OLG: Kim bleibt weiter hinter Gittern

BONN · Der Traum von einem baldigen Leben in Freiheit rückt für Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim in immer weitere Ferne. Der Südkoreaner, der im Mai 2013 vom Landgericht wegen Betruges zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und Ende Januar in ein Land seiner Wahl abgeschoben werden sollte, bleibt weiter in Köln in Haft.

Das entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG) am 23. April, wie dessen Sprecher Martin Kessen am Dienstag bestätigte. Hintergrund ist ein von Südkorea gestelltes Auslieferungsersuchen für Kim, gegen den auch dort ein Haftbefehl wegen Betrugs in der Welt ist.

Da Kim nicht mit einem vereinfachten Auslieferungsverfahren einverstanden ist, soll die nun verfügte Haftfortdauer verhindern, dass er sich der beantragten Auslieferung entzieht.

Laut Kessen hält der 2. Strafsenat des OLG die Strafverfolgung in Südkorea auch nicht für unzulässig, da es um Vorwürfe geht, die auch bei uns als Betrug gewertet werden. Sollte das OLG grünes Licht für die Auslieferung geben, muss das Auswärtige Amt sie bewilligen. Wann das OLG eine Entscheidung trifft, steht noch nicht fest.

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