WCCB-Bürgschaftsstreit zwischen Sparkasse und Stadt Notfalls muss die EU entscheiden

BONN · Im WCCB-Bürgschaftsstreit zwischen der Sparkasse KölnBonn und der Stadt Bonn über verbliebene rund 86 Millionen Euro (inklusive Zinsen) gibt es weiterhin keine Entscheidung: Die 3. Zivilkammer am Landgericht Bonn räumte gestern beiden Parteien eine letzte Bedenkzeit bis zum 2. September ein.

Am vorletzten Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter Udo Schneiders einen Vergleich von 60 (Stadt) zu 40 (Sparkasse) angeboten, den beide Parteien allerdings bis heute ablehnen. Sollte es dabei bleiben, werde das Gericht, so Schneiders, den Streitfall der Europäischen Kommission in Brüssel zur Entscheidung vorlegen. Dort wird dann geklärt, ob die bürgschaftsähnliche Nebenabrede gegen das EU-Beihilferecht verstößt und die Sparkasse bevorteilt worden ist. Würde dies bejaht, müsste in einem nächsten Schritt geprüft werden, ob seitens der Sparkasse eine Pflichtverletzung vorliegt.

Sollte die EU-Kommission keinen Verstoß feststellen, müsste die hoch verschuldete und von aktueller Haushaltsnot betroffene Stadt Bonn nicht nur komplett die 86 Millionen Euro zahlen, sondern auch noch Verzugszinsen.

Die Bürgschaft der Stadt war notwendig geworden, weil die Sparkasse 2005 einen WCCB-Kredit für Investor Man-Ki Kim (SMI Hyundai Corporation) zunächst abgelehnt hatte. Kurios: Die Stadt Bonn sitzt, da sie 30 Prozent der Sparkasse besitzt, gleichzeitig auf der Seite des Klägers - ebenso die Stadt Köln, die mit 70 Prozent beteiligt ist.

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