Ex-WCCB-Investor Neuer Haftbefehl gegen Man-Ki Kim

BONN · Man-Ki Kim wird nicht wie geplant am Dienstag das Gefängnis in Köln verlassen und mit dem Flieger in Richtung Istanbul abgeschoben: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am Freitag auf ein entsprechendes Ersuchen der Justizbehörden in Seoul hin einen vorläufigen Auslieferungshaftbefehl gegen den Ex-Investor des World Conference Centers Bonn erlassen.

Das teilte OLG-Sprecherin Stefanie Rüntz auf Anfrage mit. Damit hat sich die Hoffnung des im Mai 2013 vom Bonner Landgericht wegen Betruges zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Familienvaters, bald ein Leben in Freiheit zu führen, bereits zum zweiten Mal zerschlagen: Kims Abschiebung war zum ersten Mal Ende Januar geplant, auch damals war der Flug schon gebucht.

Nun bleibt er nach Auskunft von OLG-Sprecherin Stefanie Rüntz so lange hinter Gittern, bis der 2. Strafsenat über die beantragte Auslieferung Kims in dessen Heimat entschieden hat. Für eine solche Entscheidung brauche das Gericht noch die Originalunterlagen aus Seoul.

Wie Rüntz erklärte, stützt sich der Senat in seinem Haftbefehlsbeschluss darauf, dass Kim vom Central District Court in Seoul Betrug vorgeworfen wird: Als Geschäftsführer der SMI Hyundai Corporation, die auch das WCCB bauen wollte, soll Kim Aktien an ein anderes Unternehmen übertragen haben und über den wahren Wert der Aktien getäuscht haben. Nähere Angaben dazu konnte die OLG-Sprecherin nicht machen: "Das ergibt sich aus dem Beschluss nicht."

Nach GA-Informationen gibt es einen Bezug zur Investmentfirma Honua (Hawaii). Diese hatte viele Millionen Dollar von südkoreanischen Versicherungskonzernen über Kim in das WCCB investiert. In Kims Verurteilung durch das Bonner Landgericht war auch besonders schwerer Betrug zum Nachteil von Honua enthalten. In den USA hat Honua Kim bereits auf zig Millionen US-Dollar verklagt und am Ende eine Einigung erzielt.

Auch Kims Verteidiger Walther Graf zufolge sind die Vorwürfe aus Südkorea "teilidentisch" mit den Vorwürfen, um die es im Prozess vor der Bonner Wirtschaftsstrafkammer ging. Den genauen Inhalt der Begründung für das Auslieferungsersuchen kenne er aber noch nicht. Nur eines kann Graf mit Sicherheit sagen: "Dr. Kim ist mittlerweile wirklich verzweifelt."

Denn diesmal habe sein Mandant fest damit gerechnet, bald wieder ein freier Mann zu sein. Erst vor fünf Tagen hatte das Landgericht Bonn einen von WCCB-Insolvenzverwalter Christopher Seagon Ende Januar erwirkten Erzwingungshaftbefehl aufgehoben, nachdem Kim sich dem Insolvenzverwalter gegenüber kooperativ gezeigt und über viele Stunden Auskunft erteilt hatte.

Seagon hatte die Beugehaft beantragt, weil der ehemalige Geschäftsführer der Firma SMI Hyundai Corporation sich bis dahin stets geweigert hatte, über den Verbleib der verschwundenen, für den Bau des Kongresszentrums bestimmten Millionen zu reden. Wie lange es nun dauert, bis das OLG über Kims Auslieferung entscheidet, ist unklar.

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