WCCB-Prozess Jetzt hängt es vom Rat ab

BONN · Entscheidung vertagt: Ob die beiden städtischen Angeklagten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler das Angebot der 7. Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts annehmen, den sogenannten WWB-II-Prozess gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, hängt nun maßgeblich von einer Entscheidung des Bonner Stadtrates am Donnerstagabend ab.

Dieser soll darüber befinden, ob die Stadt die Anwaltskosten der beiden Angeklagten in Höhe von rund 840.000 Euro übernimmt (der GA berichtete). Sollte dies der Fall sein, hat die Verteidigung heute deutlich gemacht, dass sie dem Vorschlag des Gerichts zustimmen würde. Hübner, würde dann 20.000 Euro, Zwiebler 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Zweck zahlen müssen.

Die Staatsanwaltschaft signalisierte nach einem Gespräch mit der Verteidigung am vergangenen Freitag, dass sie dem Vorschlag des Gerichts zustimmen werde. Der Vorsitzende Richter Jens Rausch hob den geplanten Sitzungstermin am kommenden Donnerstag auf und vereinbarte, dass sich die Beteiligten gleich nach der Ratssitzung, am Freitag, 8 Uhr, wieder treffen, um dann eine Entscheidung bekannt zu geben. Sollte der Rat die Kostenübernahme ablehnen, müsste der Prozess fortgeführt werden.

Die Summe, die sein Mandant sonst zu tragen hätte, sei so hoch, dass es nicht möglich sei, diese zu schultern, sagte Hübners Anwalt Stefan Hiebl. Nachdem das Gericht in einem Zwischenresümee den ersten Anklagepunkt des Betrugs für „nicht wahrscheinlich“ erklärt hatte, wurde der zweite Anklagepunkt, Untreue im besonders schweren Fall (Hübner) und Beihilfe dazu (Zwiebler), bisher noch nicht umfassend behandelt. Vergangene Woche hatte das Gericht die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung angeregt.

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