WCCB-Verfahren Ist Hübner verhandlungsunfähig?

BONN · Die strafrechtliche Aufarbeitung in Sachen World Conference Center Bonn (WCCB) wird für die Justiz immer mehr zum Hürdenlauf.

Nach der früheren WCCB-Projektbeauftragten Eva-Maria Zwiebler hat nun auch deren WCCB-Projektkollege Arno Hübner bei der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer Atteste eingereicht, die seine uneingeschränkte Verhandlungsfähigkeit für das bevorstehende Strafverfahren in Frage stellen: Seinem Verteidiger Stefan Hiebl zufolge stellt ein aufwendiger, langer Prozess eine ernste Gesundheitsgefährdung für Hübner dar.

Seit zweieinhalb Jahren weiß Hübner, dass er sich für sein Handeln als WCCB-Projektleiter vor dem Bonner Landgericht verantworten muss. Im März 2012 klagte die Staatsanwaltschaft ihn und seine damalige Kollegin Eva-Maria Zwiebler an, Hübner wegen Betruges und besonders schwerer Untreue, sie wegen Beihilfe dazu. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft bereits zweieinhalb Jahre lang in dem Fall ermittelt. Und das Rechnungsprüfungsamt gravierende Fehler und Versäumnisse der städtischen Verwaltungsbeamten akribisch aufgelistet.

Mehr als fünf Jahre sind vergangen, seitdem die Ermittler den Fall WCCB ins Visier nahmen, und seit fast ebenso langer Zeit sehen sich Hübner und Zwiebler dem Vorwurf ausgesetzt, mitverantwortlich zu sein für den teuersten Bauskandal der Bonner Geschichte. Hübner ist inzwischen 72 Jahre alt, und wie sein Verteidiger gestern gegenüber dem GA erklärte, sei es fraglich, ob Arno Hübner eine Hauptverhandlung mit zahlreichen Prozesstagen überhaupt durchstehen könne.

Schon die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens und das lange Warten auf den Prozess sei eine immense Belastung für seinen Mandanten gewesen. Für Anwalt Hiebl steht fest: "Dieses Verfahren hat ihn tatsächlich auch krank gemacht." Das Gericht habe bereits auf die Atteste reagiert und einen medizinischen Sachverständigen beauftragt, Hübners Gesundheitszustand zu prüfen und die Frage zu beantworten, ob der 72-Jährige den Belastungen eines so aufwendigen Verfahrens gesundheitlich gewachsen ist.

Was diese Entwicklung für den nach wie vor nicht terminierten Strafprozess bedeutet, ist noch unklar. Fest steht nur: Auch Eva-Maria Zwiebler ist aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands nur eingeschränkt verhandlungsfähig und sollte nach gutachterlicher Einschätzung nicht länger als drei Stunden auf der Anklagebank sitzen. Die 61-Jährige leidet nach GA-Informationen massiv unter der Belastung des Verfahrens und ist schon seit Längerem arbeitsunfähig. Sie hatte der Wirtschaftsstrafkammer im vergangenen Jahr Atteste vorgelegt, die das Gericht ebenfalls veranlasst hatten, einen Sachverständigen einzuschalten.

Wann die Verhandlung gegen Hübner und Zwiebler beginnen soll, ist noch nicht bekannt. Aufgrund der Belastung der Strafkammer durch Verfahren, in denen die Angeklagten in U-Haft sitzen und die deshalb Vorrang haben, wurde der Prozessbeginn bereits mehrfach verschoben. Letzter Stand ist: Das Verfahren soll im Januar beginnen.

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