WCCB-Prozess beendet Hübner und Zwiebler zahlen Geldauflage

Bonn · Der WCCB-Prozess gegen die beiden städtischen Mitarbeiter Eva-Maria Zwiebler und Arno Hübner ist beendet. Beide stimmten der Zahlung einer Geldauflage zu.

Hübner und Zwiebler haben damit das Angebot des Gerichts angenommen, das sogenannte WCCB-II-Verfahren gegen Zahlung von Geldauflagen einzustellen. Hübner muss somit 20.000 Euro an einen gemeinnützigen Zweck zahlen, Zwiebler 15.000 Euro. Erst am Donnerstagabend hatte der Bonner Rat entschieden, die Anwaltskosten von über 840.000 Euro zu übernehmen.

Hübners Verteidiger Stefan Hiebl ließ kurz nach Prozessende per Pressemitteilung mitteilen: "Durch die Verfahrenseinstellung ist das Strafverfahren, das mittlerweile sechs Jahre gedauert hat, endgültig abgeschlossen. Dies ist ein optimaler Verfahrensausgang, der es Herrn Hübner ermöglicht, frei von den Belastungen sein Leben zu gestalten."

Am 9. Juni hatte das Gericht den Anklagepunkt des Betruges gegen Hübner und Zwiebler für "nicht wahrscheinlich" erklärt. Und in Bezug auf den Anklagepunkt der Untreue im besonders schweren Fall (Hübner) und Beihilfe dazu (Zwiebler), der bisher noch nicht verhandelt wurde, hatte das Gericht - auch unter dem Gesichtspunkt der überlangen Verfahrensdauer - die Frage der Verhältnismäßigkeit aufgeworfen. Und überraschend die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung angeregt.

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