WCCB II-Verfahren Hübner und Zwiebler haben Auflagen gezahlt

BONN · Die Bonner Wirtschaftsstrafkammer hat die Akten im WCCB-II-Verfahren zugeklappt: Am 15. Juli hat das Gericht das Strafverfahren gegen die städtischen WCCB-Verantwortlichen Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler wegen schweren Betruges und Untreue, beziehungsweise im Fall Zwieblers wegen Beihilfe zur Untreue eingestellt.

Beide haben die erteilten Auflagen von 20 000 Euro (Hübner) und 15 000 Euro (Zwiebler) bezahlt. Die Strafkammer hatte die Einstellung nach 17 Prozesstagen angeregt und erklärt: Der Betrugsvorwurf sei nicht haltbar, und eine eventuelle Verurteilung wegen Untreue stehe in keinem Verhältnis zu dem noch nötigen Verfahrensaufwand und dem möglichen Verschulden der Angeklagten, die sich nicht persönlich bereichert hätten.

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