WCCB-Prozess Gericht schlägt Einstellung des Verfahrens gegen Hübner und Zwiebler vor

Bonn · Die siebte Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts hat heute vorgeschlagen, das Verfahren um das World Conference Center Bonn (WCCB) gegen die städtischen Angestellten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler gegen eine Geldauflage einzustellen.

Hübner ist wegen Betrugs und Untreue, Zwiebler wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue angeklagt. Beide Beschuldigten und auch die Staatsanwaltschaft haben nun Zeit zu überlegen, ob sie das Angebot annehmen.

Der Vorsitzende Richter Jens Rausch führte am 17. Verhandlungstag aus, warum das Gericht den Vorwurf des Betruges, der bis heute hauptsächlich Gegenstand des Verfahrens war, als vorläufig nicht erwiesen ansieht. „Wir halten Betrug bei der derzeitigen Verfahrenslage für eher unwahrscheinlich“, sagte Rausch.

Im Hinblick auf die kräftezehrenden und im Falle von Zwiebler auch gesundheitsschädigenden Strapazen des Prozesses, der sich noch bis Ende des Jahres hinziehen könnte, schlug Rausch dann vor, das Verfahren auch im Sinne der Prozessökonomie einzustellen. Der Anklagepunkt der Untreue erfordere einen erheblichen Aufwand, sodass ein Punkt erreicht sei, an dem man abwägen müsse, ob eine Fortsetzung der Sache sowie den Belastungen der Angeklagten noch angemessen wäre.

Hübners Rechtsanwalt Stefan Hiebl sprach von einer „Trendwende, die ihresgleichen sucht“ und deutete an, dass er mit dem Vorschlag des Richters leben könne. „Auch wenn ich den Freispruch lieber schriftlich hätte.“ Die Frage sei dabei, ob man die enorme Belastung eines fortgeführten Prozesses auf sich nehme, oder ob man auf das Angebot eingehe, um die „psychische und physische Belastung loszuwerden“.

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