WCCB EU-Beihilfe-Rechtsfragen im Streit zwischen Stadt Bonn und Sparkasse KölnBonn

BONN · Das EU-Beihilferecht soll verhindern, dass direkte oder indirekte staatliche Subventionen - von Bund, Land oder Kommune - den Wettbewerb verzerren. Vereinfacht: Die Regeln zielen darauf ab, dass private und öffentliche Unternehmen gleichbehandelt werden.

Zuschüsse für politisch gewünschte Projekte oder an Firmen, um etwa Arbeitsplätze zu retten, gehören ebenso in das juristische Minenfeld wie die Übernahme von Kosten, um ein Unternehmen zu entlasten. Insofern ist das EU-Beilhilferecht auch Wettbewerbsrecht.

Politisch gewollt waren zum Beispiel die Event-Landschaft am Nürburgring und das Bonner WCCB. Beide Projekte hätten ohne Landes- oder Stadtbürgschaften nie die Bauphase erlebt.

Für das WCCB gab es (vor 2004) zunächst eine europaweite Ausschreibung. Doch zu den darin von der Stadt Bonn aufgestellten wirtschaftlichen Bedingungen fanden sich nur vage Interessierte. Bei der anschließenden freihändigen Suche fiel die Wahl auf Man-Ki Kim und sein Unternehmen SMI Hyundai Corporation (Reston/USA), das angeblich zum südkoreanischen Hyundai-Autoweltkonzern gehörte.

Im ersten WCCB-Prozess wurde durch Zeugenaussagen und verlesene Dokumente belegt, dass die Sparkasse KölnBonn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Kim/SMI geprüft hatte. Das Ergebnis des Bonitätschecks fiel verheerend aus: Die Sparkasse wollte Kim keinen Euro Kredit geben.

Weil die Stadt Bonn das Projekt jedoch unbedingt realisieren wollte, sicherte sie den Millionenkredit für Kims gegründete UN Congress Center GmbH (WCCB-Bauherr) mit einer Nebenabrede gegenüber der Sparkasse ab, was nichts anderes als eine Bürgschaft war. Dieses Dreiecksgeschäft Stadt/UNCC-Kim/Sparkasse steht nun, sieben Jahre später, im Fokus des EU-Beihilferechts: War es rechtens?

Das Problem kreist um folgende Kernfragen: Hätte Kim für diese Begünstigung einen Preis, etwa einen höheren Zins, entrichten müssen? Oder: Wäre die Bürgschaft bereits Teil der europaweiten Ausschreibung gewesen, hätte das nicht die Attraktivität des WCCB-Projekts auch für seriöse Investoren erhöht?

Oder: Wie verträgt sich der WCCB-Fall mit dem Kreditwesengesetz? Oder: Wurde vom Teilbesitzer der Sparkasse, der Stadt Bonn, im Verwaltungsrat gehöriger Druck auf die "Hausbank" ausgeübt? Andererseits: Mit einer städtischen Rundum-Sorglos-Bürgschaft hätten Kim und seine Firma wahrscheinlich auch bei jeder anderen Bank den Kredit erhalten.

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