Verfahrenschronik Drei Angeklagte mussten ins Gefängnis

Bonn · Als die Staatsanwaltschaft im September 2009 ihre Ermittlungen zu den Vorgängen um das World Conference Center Bonn (WCCB) aufnahm, ahnte niemand die Dimension, die die juristische Aufarbeitung des wohl größten Bauskandals in Bonn einmal haben wird.

Auf die Ermittlungen folgten zahlreiche Razzien und Verhaftungen. Zwei WCCB-Strafverfahren sind abgeschlossen. Daneben gab und gibt es noch eine Reihe von Zivilverfahren.

Der erste WCCB-Strafprozess am Bonner Landgericht begann im September 2011. Auf der Anklagebank saßen der sogenannte WCCB-Investor Man-Ki Kim, der Düsseldorfer Anwalt und einstige städtische WCCB-Berater Michael Thielbeer sowie die beiden ehemaligen Rechtsbeistände Kims, Ha-S. C. und Wolfdietrich Thilo.

Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauteten auf Betrug zum Nachteil der Stadt Bonn, der Untreue sowie der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Bis auf Thielbeer wurden im Mai 2013 alle Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt: Man-Ki Kim zu sechseinhalb Jahren wegen Betrugs in zwei Fällen und der falschen Eidesstattlichen Versicherung, Thilo wegen Beihilfe zum Betrug zu zwei Jahren und sechs Monaten und C. wegen Betrugs und Bestechung zu drei Jahren und drei Monaten, davon allein für die Bestechung von Hübner und Zwiebler zugunsten der Stadt zu eineinhalb Jahren.

Das Verfahren gegen Thielbeer war im Mai 2012 gegen Zahlung von 150 000 Euro eingestellt worden. Thielbeer hatte als städtischer WCCB-Berater Ende 2005 der Stadt Bonn Kims "SMI Hyundai Corporation" als WCCB-Investor empfohlen. Der Rat hatte dann pro SMI Hyundai und Kim votiert. Thielbeer trat anschließend in die Dienste von Kims Unternehmen.

Anfang Dezember 2009 hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall gegen Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und die ehemaligen städtischen WCCB-Projektleiter Evi Zwiebler und Arno Hübner aufgenommen. Anfang 2012 stellte sie "mangels hinreichenden Tatverdachts" ihre Ermittlungen gegen Dieckmann ein.

Der zweite WCCB-Strafprozess endete im Juli diesen Jahres ohne Verurteilung: Das Verfahren gegen Arno Hübner und Evi Zwiebler wurde gegen die Zahlung von 20.000 beziehungsweise 15.000 Euro eingestellt, ebenso das Verfahren wegen Bestechlichkeit. Im März 2010 leitete die Bonner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Friedhelm Naujoks, den ehemaligen Chef des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), sowie gegen zwei seiner Mitarbeiter ein. Sie hätten normalerweise seit gestern neben Hong auf der Anklagebank sitzen müssen. Doch auch ihre Verfahren wurden gegen Auflage eingestellt: Naujoks musste 15.000 Euro zahlen, seine einstigen Mitarbeiter jeweils 5.000 Euro.

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