WCCB-Skandal Die schriftliche Erklärung von Eva-Maria Zwiebler

BONN · Bonns Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann ist, was die Geschehnisse rund um das World Conference Center Bonn (WCCB) angeht, unschuldig. Jens Rausch, Vorsitzender Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Bonn, wird jedoch Anklage gegen Eva-Maria Zwiebler erheben. Der ehemalige WCCB-Projektleiterin hat sich jetzt zu Wort gemeldet.

"Ich bin sehr betroffen von den Vorwürfen, die gegen mich erhoben werden und weise sie auf das entschiedenste zurück.

Die nun von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Bewertungen entsprechen nicht den damaligen Umständen und beschädigen mein Ansehen und meine Verdienste für die Stadt Bonn. Über vierzig Jahre habe ich mich mit aller Kraft und hohem Engagement für das Wohl der Stadt eingesetzt und dabei auf Wunsch meiner Vorgesetzten neben meiner Verantwortung als Amtsleiterin viele zusätzliche Aufgaben übernommen - so auch die Koordination der Projektgruppe WCCB, in der die zuständigen Fachämter und externe Berater vertreten waren. Ich bin mir sicher, immer ordnungsgemäß und im Sinne der Stadt Bonn gehandelt zu haben.

Nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen sind die meisten der anfangs von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht angeklagt worden. Dazu gehören auch die öffentlich diskutierten Korruptionsvorwürfe, die und das muss ich hier noch einmal erwähnen, nie einen persönlichen Bereicherungsvorwurf enthielten.

Gegenstand der Anklageschrift sind noch die Änderung in der so genannten "Nebenabrede" und die Anforderungen von Teilbeträgen aus der Landesförderung. Die Staatsanwaltschaft konstruiert daraus bei mir jetzt noch einen Beihilfefall zur Untreue und zwei Betrugsfälle zu Lasten des Landes NRW und zu Gunsten der Stadt Bonn.

Dies ist die einseitige Wertung der Staatsanwaltschaft. Das Bonner Landgericht wird nun in einem Zwischenverfahren abwägen, ob die Anschuldigungen überhaupt für eine Hauptverhandlung ausreichen.

Für mich sind auch diese Vorwürfe unbegründet.

Auch die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass ein Schaden eingetreten ist sondern sieht nur die Gefahr eines Schadens. Diese Gefahr will sie einem echten Schaden oder einem Nachteil rechtlich gleichsetzen.

Zu den Vorwürfen im Einzelnen:

  • 1. Nebenabrede: Den Änderungswunsch der Sparkasse habe ich dem Fachamt und den Entscheidungsträgern mit der Bitte um Prüfung und Entscheidung übermittelt. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich diese komplizierte juristische Angelegenheit nicht beurteilen kann. An der Unterzeichnung war ich nicht beteiligt.
  • 2. Anforderung der Landesmittel: Aufgrund des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bonn war diese verpflichtet, ein Kongresszentrum zu bauen. Das Land NRW war verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen.
  • Die jeweiligen Baufortschritte wurden mir durch das Controlling der Stadt Bonn bestätigt. Daraufhin erfolgte der Abruf der Landesmittel. Als ich dies tat, war ich mir sicher, rechtmäßig zu handeln, da der Antrag zum Abruf der Landesmittel durch das Controlling vorbereitet wurde.
  • Die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung hat mehrfach schriftlich festgehalten, dass die Gewährung des Landeszuschusses davon abhängt, dass die Mittel für das WCCB verwendet werden und dessen Fertigstellung gewährleistet ist. Auch hat sie noch 2010 ausdrücklich ausgeführt, dass auch kein Grund für eine Rückforderung der Landesmittel besteht, solange der Zuwendungszweck noch erreicht werden kann. Dies steht heute umso mehr außer Frage, als die Bauarbeiten am WCCB wieder fortgesetzt werden.

Zu beiden Vorwürfen ist abschließend festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft heute deutlich von ihren früheren Ansätzen abweicht. Dies habe ich erst durch die Anklageschrift erfahren und konnte somit hierzu nicht Stellung nehmen. Mein mir gesetzlich zustehendes rechtliches Gehör wurde nicht gewahrt.

Nach meinem Eindruck ist die Staatsanwaltschaft nicht gewillt, von ihren weit vor Abschluss der Ermittlungen geäußerten Ankündigungen, es werde weitere Anklagen geben, abzugehen. Ich habe das Vertrauen in die Objektivität der Staatsanwaltschaft verloren.

Nun werde ich zusammen mit meinem Verteidiger den weiteren Weg in das Zwischenverfahren gehen müssen und mich dem Gericht gegenüber zu den Vorwürfen äußern."

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