WCCB-Prozess um Stadtangestellte Das Ende der Strafverfolgung

BONN · Nach fast sechs Jahren hat die Strafjustiz mit den ehemaligen städtischen WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler abgeschlossen: Das Landgericht hat nun auch das zweite Strafverfahren gegen sie wegen Bestechlichkeit und im Fall Hübner zusätzlich wegen Falschaussage vor Gericht nach Paragraf 153a gegen Auflagen eingestellt.

Wie die Behörde erst am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, hat die für das Verfahren zuständige 1. Große Strafkammer am 29. Juni diese Einstellung beschlossen, sofern Hübner 5000 und Zwiebler 3000 Euro an Amnesty International zahlen. Kurz vorher, am 19. Juni, hatte die 7. Große Wirtschaftskammer nach 17 Prozesstagen ihre Einstellung des Strafverfahren gegen Hübner und Zwiebler wegen schweren Betruges und Untreue, beziehungsweise im Fall Zwieblers wegen Beihilfe zur Untreue gegen Zahlung von 20.000 Euro (Hübner) und 15.000 Euro (Zwiebler) verkündet.

Begründung: Der Betrugsvorwurf sei nicht haltbar, und eine eventuelle Verurteilung wegen Untreue stehe in keinem Verhältnis zu dem noch nötigen Verfahrensaufwand und dem möglichen Verschulden der Angeklagten, die sich nicht persönlich bereichert hätten. Am 15. Juli stellte die Wirtschaftsstrafkammer das Verfahren endgültig ein, nachdem die Zahlungen erfolgt waren.

Da war das Verfahren bei der 1. Strafkammer bereits erledigt, wie sich nun herausstellte: Das Gericht hatte den Fall am 13. Juli ad Acta gelegt, Hübner und Zwiebler hatten gezahlt. Dass es überhaupt zu zwei WCCB-Verfahren vor zwei Strafkammern gegen Hübner und Zwiebler gekommen war, hatte die Staatsanwaltschaft zu verantworten.

Denn die bejahte zwar bei Anklageerhebung gegen die beiden im März 2012 auch den hinreichenden Tatverdacht in Punkto Bestechlichkeit. Doch der wurde aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 154, StPO, eingestellt, weil eine Strafe dafür im Hinblick auf eine mögliche Verurteilung im Fall der schwerwiegenderen Vorwürfe Betrug und Untreue nicht ins Gewicht falle.

Doch im Juli 2014 packte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf wieder aus und klagte Hübner und Zwiebler wegen Bestechlichkeit an - bei der 1. Strafkammer. Begründung: die drohende absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren. Hübner warf sie überdies vor, im WCCB-Verfahren gegen Ex-Investor Man-Ki Kim und Co. gelogen zu haben, was die Sache mit der Bestechlichkeit betraf.

Denn für die Ankläger stand fest: Als Voraussetzung für den Abschluss eines Projektvorvertrags mit Kims Firma SMI Hyundai und die Aufnahme von Verhandlungen über den Projektvertrag verlangten Hübner und Zwiebler Mitte 2005 die Übernahme von 32 115 Euro, die der städtische Berater Michael Thielbeer der Stadt in Rechnung gestellt hatte.

Der für Kims Firma in Bonn auftretende Rechtsanwalt Ha-S. C. zahlte die Rechnung, Kim und seine SMI machten mit Thielbeers gutachterlichem Rückenwind das Rennen. Und Mitte Dezember 2005 kürte der Stadtrat - in Unkenntnis der Geschehnisse hinter den Kulissen - Kim zum WCCB-Investor.

C. erhielt allein für diese Bestechung im ersten WCCB-Prozess 15 Monate seiner Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten Haft. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Und wo ein Bestecher ist, muss auch ein Bestochener sein. Doch verurteilt wird dafür nun niemand. Denn die 1. Große Strafkammer erklärt: Man habe bei Entscheidung für die Einstellung berücksichtig, dass das größere Verfahren eingestellt worden sei.

Auch sei der Gesundheitszustand der beiden und im Fall des bald 73-Jährigen Hübner dessen Alter zu berücksichtigen. Überdies habe es beim Vorwurf der Bestechlichkeit keine persönliche Bereicherung gegeben, sondern der Arbeitgeber Stadt sei "bevorzugt" worden. Und: Die Beweissituation sei nicht eindeutig. Überdies sei die Tat im Juni verjährt.

Zu Hübners angeblicher Falschaussage vor Gericht meint die Kammer: Sollte er das tatsächlich getan haben, habe das keine Auswirkung auf das Ergebnis gehabt. Außerdem habe sich Hübner als Zeuge in einer Verteidigungssituation befunden. Und es sei fraglich, ob er bewusst falsch ausgesagt habe oder nicht vielmehr fest von seiner Sicht der Dinge überzeugt gewesen sei. Kosten, so stellte die Kammer am Rande fest, habe dieses Verfahren so gut wie keine verursacht.

Damit sind die WCCB-Strafakten im Fall Hübner/Zwiebler endgültig zugeklappt. Noch in der Warteschleife hängt das Betrugsverfahren gegen Ex-WCCB-Bauherr Young-Ho Hong, den Ex-Chef des städtischen Gebäudemanagements, Friedhelm Naujoks, und zwei seiner Mitarbeiter.

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