Anklage gegen Ex-WCCB-Beauftragte Bestechlichkeit ist doch Thema

BONN · Als die Bonner Staatsanwaltschaft im März 2012 bekannt gab, dass sie im Fall World Conference Center Bonn (WCCB) die beiden städtischen Projekt-Beauftragten Arno Hübner und Eva Maria Zwiebler anklagt, das Ermittlungsverfahren gegen deren Chefin Bärbel Dieckmann wegen Betruges, Untreue und Bestechlichkeit hingegen einstellt, war die Empörung in der Stadt groß.

Die WCCB-Baustelle im ehemaligen Regierungsviertel, hier auf einer Aufnahme von Anfang Juni

Die WCCB-Baustelle im ehemaligen Regierungsviertel, hier auf einer Aufnahme von Anfang Juni

Foto: Volker Lannert

Und auch heute noch ist die Frage zu hören: Soll die damalige Oberbürgermeisterin und Verwaltungschefin wirklich nicht gewusst haben, was ihre beiden Untergebenen bei diesem für die Stadt so wichtigen Prestigeprojekts treiben? Als Erklärung versicherte damals der kürzlich pensionierte WCCB-Chefermittler Fred Apostel: Es gebe keine Beweise gegen Frau Dieckmann, "keine Dokumente, keine Zeugenaussagen, nichts".

Hübner und Zwiebler aber sollen sich demnächst vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten: Hübner wegen Betruges und Untreue im besonders schweren Fall, Zwiebler ebenfalls wegen besonders schweren Betruges und Beihilfe zur Untreue. Den Vorwurf der Bestechlichkeit hatte die Staatsanwaltschaft im März 2012 auch in ihren Fällen eingestellt - aus "prozessökonomischen Gründen" und vorläufig nach Paragraf 154 im Hinblick auf die zu erwartende höhere Strafe für Betrug und Untreue.

Und nun will die Staatsanwaltschaft die beiden genau deswegen doch noch auf der Anklagebank sehen - und das in einem weiteren Prozess vor einer anderen Strafkammer. Die offizielle Begründung für das Wiederbeleben des Vorwurfs der Bestechlichkeit lautet: Die in Kürze bei diesem Vorwurf drohende Verjährung könne nur durch Anklageerhebung verhindert werden, sonst könne dieser Vorwurf nicht mehr verfolgt werden. Für Insider steht indes fest: Damit soll der Druck auf die Angeklagten erhöht werden.

Denn beide beteuern seit Beginn der Ermittlungen vor fünf Jahren, stets das Wohl der Stadt im Auge gehabt zu haben. Und genau das hat ihnen nun die neue Anklage eingebracht. Denn der Vorwurf der Bestechlichkeit zielt nicht darauf ab, dass sich die beiden persönlich bereichert hätten. Sie hatten die Stadtkasse im Auge, als sie laut Anklage die Auftragsvergabe an Man-Ki Kim davon abhängig machten, dass dessen Firma SMI Hyundai eine Rechnung des städtischen Beraters Michael Thielbeer über 32 115 Euro zahlt. In diesem Punkt soll Hübner als Zeuge im Prozess gegen Kim und Co. laut neuer Anklage falsch ausgesagt haben.

Tatsächlich zahlte Kims Firma, und für diesen Deal wurde Kims ehemaliger Rechtsberater Ha-S. C., der 2005 Ansprechpartner für Stadt und Thielbeer war und die Geschäfte regelte, verurteilt: In seiner Strafe von drei Jahren und und drei Monaten sind 15 Monate Haft allein für diese Bestechung enthalten. Kim, der nicht deutsch spricht und sich auf C.verließ, wurde dafür nicht verurteilt. Er erhielt sechseinhalb Jahre Haft wegen Betruges. Und das Verfahren gegen Thielbeer wegen Bestechlichkeit wurde gegen 150 000 Euro eingestellt.

Auch in der 2012 erhobenen Anklage wird Hübner und Zwiebler keine persönliche Bereicherung angelastet. Sie sollen jedoch frühzeitig über die ungenügende Finanzierung des WCCB durch Kim informiert gewesen sein und mit falschen Angaben gegenüber der Bezirksregierung 35 Millionen Euro Landesförderung erschlichen. Zudem unterzeichnete Hübner laut Anklage im März 2007 als Stadtdirektor mit Hilfe von Zwiebler eine als Nebenabrede getarnte Bürgschaft, mit der die Stadt gegenüber der Sparkasse für ein Darlehen an Kim von zunächst 74 Millionen Euro haftete. Inzwischen hat die Sparkasse KölnBonn die Stadt auf Rückzahlung verklagt. Hübner und Zwiebler bestreiten alle Vorwürfe.

Die WCCB-Strafprozesse

Die neue Anklage ist seit Ermittlungsbeginn vor fünf Jahren die vierte im Komplex WCCB, die das Landgericht beschäftigt. Das erste Verfahren, das sich gegen WCCB-Investor Man-Ki Kim und Co. richtete, endete nach 120 Prozesstagen am 10. Mai 2013. Hübner und Zwiebler warten noch immer auf ihren Prozess, das Verfahren ist zwar eröffnet, doch es ist fraglich, dass es wie geplant bald beginnt. Fest steht nur: Es wird ein langer Prozess, denn Zwiebler ist laut Gutachter nur drei Stunden täglich verhandlungsfähig.

Noch länger auf ihren Prozess warten müssen somit der damalige städtische WCCB-Kontrolleur, Friedhelm Naujoks, zwei seiner damaligen Mitarbeiter und Ex- WCCB-Bauchef Young-Ho Hong, die auch vor der Wirtschaftsstrafkammer angeklagt sind. Wann, wenn überhaupt, die nun erhobene Anklage gegen Hübner und Zwiebler verhandelt wird, ist vollends unklar.

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