Bonner Straßenstrich wird erneut zum Streitpunkt

Neuer Sperrbezirk: Am Donnerstagabend will sich die schwarz-grüne Ratsmehrheit auf jeden Fall gegen OB Nimptsch durchsetzen und den Strich zum 1. November aus dem Gebiet Am Propsthof/Gerhard-Domagk-Straße an die Immenburgstraße verlagern.

 In Sachen Bonner Straßenstrich wird am Donnerstagabend entschieden. Symbolfoto: dpa

In Sachen Bonner Straßenstrich wird am Donnerstagabend entschieden. Symbolfoto: dpa

Bonn. Kommt es in Sachen Straßenstrich am Donnerstagabend ab 18 Uhr zur Machtprobe zwischen Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch und der schwarz-grünen Ratsmehrheit?

Letztere will auf alle Fälle an ihrem Beschluss vom Dezember 2009 festhalten und den Strich zum 1. November aus dem Gebiet Am Propsthof/Gerhard-Domagk-Straße an die Immenburgstraße verlagern. Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) will sich per Mitteilungsvorlage über diesen Beschluss hinwegsetzen - mit der Begründung, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abzuwarten.

Dort hat ein nahe dem künftigen Straßenstrich gelegenes Unternehmen Rechtsschutz beantragt und gegen die Bezirksregierung geklagt, weil diese per Sperrbezirksverordnung die Straßenprostitution an die Immenburgstraße verlagert.

Dass der OB nun die Entscheidung des Gerichts abwarten will, um "das Risiko einer finanziellen Fehlinvestition für die Stadt auszuschließen", halten die Grünen für inakzeptabel: Zu klagen sei das gute Recht eines jeden Bürgers, sagte Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt am Dienstag. Wenn der Rat aber auf jede Klage Rücksicht nähme, käme er keinen Schritt weiter.

§ 54 GemeindeordnungDer Bürgermeister kann laut Paragraph 54 Gemeindeordnung einem Beschluss des Rates spätestens am dritten Tag nach der Beschlussfassung unter schriftlicher Begründung widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Die Grünen jedenfalls sehen keine neuen Gründe, den Beschluss zu kippen, und wollen daher mit der CDU den OB "anweisen", mit dem Bau des Verrichtungsgeländes zu beginnen, damit der Strich fristgerecht verlagert werden kann. Die Ratsmehrheit habe sich im vorigen Jahr in Kenntnis der Kritik der Anlieger der Immenburgstraße für die Verlagerung entschieden, so Schmidt. "Natürlich war das eine Abwägungsentscheidung."

Die Bezirksregierung wollte sich am Dienstag nicht näher zu dem Streit zwischen OB und Ratsmehrheit äußern. Auf die Frage, ob ein Oberbürgermeister Ratsbeschlüssen widersprechen könne, sagte Pressesprecher August Gemünd in Anspielung auf die Gemeindeordnung (siehe Infobox): "Ein OB hat dazu Mittel."

Zum Antrag des Unternehmens auf Rechtsschutz wollte sich die Bezirksregierung ebenfalls nicht äußern. Die Klage gegen die Bezirksregierung hingegen sehe man als unbegründet an, weil der Jugendschutz in dem künftigen Gebiet an der Immenburgstraße nicht tangiert sei: "Wir denken, dass die neue Sperrbezirksverordnung rechtens ist", so Gemünd.

Sollte das Gericht dennoch der Klage stattgeben, könnte es sein, dass die Stadt die Suche nach einem Standort fortsetzen muss. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich. Wann das Gericht seine Entscheidungen fällt, ist völlig offen.

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