Ausbau der S13 Anspruch auf Schallschutz

Beuel · Ab Januar könnten Hauseigentümer entlang der Bahnstrecke in Beuel Post von der Deutschen Bahn bekommen. 2017 soll mit dem Ausbau der S13, der geplanten Trasse zwischen Oberkassel und Troisdorf, begonnen werden.

Die Bahn ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, bei Neubau oder wesentlichen Veränderungen für ausreichenden Lärmschutz zu sorgen. Dort, wo Wohngebiete angrenzen, sind Schallschutzwände vorgesehen.

Doch weil diese Maßnahmen des sogenannten aktiven Schallschutzes nicht überall ausreichen, haben viele Anlieger auch Anrecht auf passiven Schallschutz, also beispielsweise den Einbau von Doppelglasfenstern und Lüftungsanlagen.

Über den geplanten Schallschutz im Rahmen des Mammutprojekts hat die Deutsche Bahn gestern bei einer Bürgerinformationsveranstaltung informiert. Rund 100 Anwohner und interessierte Bürger kamen dafür ins Beueler Rathaus.

Auf insgesamt 16 Kilometern entlang der Strecke werden Schallschutzwände in einer Höhe zwischen zweieinhalb und vier Metern gebaut. Sie reduzieren den Lärm um rund zehn Dezibel. "Dass entspricht einer Halbierung des Schallempfindens", sagte Steffen Vogel, der als Schallschutzexperte die Gutachten erstellt.

Keine Schutzwände sind beispielsweise auf östlicher Seite rund um den Beueler Bahnhof und auf westlicher Seite im südlichen Ramersdorf und in Oberkassel vorgesehen, weil dort keine Wohngebiete angrenzen. Außerdem ist die Bahn verpflichtet, den Zustand der Schienen halbjährig zu prüfen und gegebenenfalls nachzuschleifen.

Insgesamt bringe die Maßnahme eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Situation, so Jens Sülwold, der S13-Projektleiter. "Im Moment werden die Grenzwerte entlang der Strecke überschritten."

Zuerst sollen die am stärksten betroffenen Wohngebiete begutachtet werden

Zunächst wollen sich die Gutachter die am stärksten betroffenen Wohngebiete vornehmen. "Wir haben das Ziel, bis 2020 alle Gebäude abgearbeitet zu haben", sagte Sülwold - also deutlich, bevor die neue Strecke in Betrieb genommen wird.

Die Bahn schreibt ab Januar 2016 die Eigentümer von geschätzt rund 12 000 Häusern oder Wohnungen an, um Termine für Lärmschutzgutachten zu vereinbaren. Wichtig sei es, daraufhin den entsprechenden Antrag zur Prüfung zu stellen, betonte Vogel.

In vielen Räumen besteht auch Anspruch auf einen Schalldämmlüfter. Wo in Wohngebieten eine Überschreitung der Höchstlärmgrenzen von 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht nicht durch eine Lärmschutzwand verhindert werden kann, muss die Bahn den passiven Lärmschutz zu 100 Prozent erstatten. Laut Sülwold hat die Bahn 20 Millionen Euro für passiven und 15 Millionen Euro für aktiven Lärmschutz in ihren S13-Etat eingestellt.

Einer der Anwohner kritisierte, dass für das Projekt noch der sogenannte Schienenbonus von fünf Dezibel gelte, der 2013 für neu eingeleitete Planfeststellungsverfahren abgeschafft wurde. Außerdem werde bei den Grenzwerten immer mit Mittelungspegeln gearbeitet, also dem gemittelten Lärm über einen längeren Zeitraum hinweg.

"Das Problem ist: Wir wachen nicht vom Mittelungspegel auf, sondern vom lauten Zug, der vorbeifährt." Ob auch Verbesserung hinsichtlich der vom Schienenverkehr ausgelösten Vibrationen geplant sei, fragte ein anderer Anwohner. "Nein", antwortete Sülwold, "aber die Situation wird sich auch nicht verschlechtern."

Der 502 Millionen Euro teure Neubau der Bahnstrecke S13 gilt als eines der größten Nahverkehrsprojekte der Bahn in Nordrhein-Westfalen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2017 geplant, die Fertigstellung für 2028. Grund für die lange Bauzeit ist laut Projektleiter Sülwold zum einen, dass die Strecke für die Arbeiten jährlich nur sechs Wochen lang gesperrt werden kann,vor allem aber die Finanzierung.

Denn ein Großteil der Kosten wird aus einem Bundestopf bezahlt, in dem für das Land NRW jährlich nur 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

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