Bonner Landgericht Mehrjährige Haft für "Black Jackets" aus Bad Godesberg

Bonn · Von der sogenannten Kronzeugenregelung profitierten drei junge Männer, die am Freitag vom Bonner Landgericht vor allem für die Begehung von Raubüberfällen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Die ehemaligen Mitglieder der Straßengang "Black Jackets Westend" hatten in Bad Godesberg vom Sommer 2012 an monatelang für Aufregung gesorgt.

Ein 20-Jähriger, der vom Kammervorsitzenden als "der Mann fürs Grobe" bezeichnet wurde, erhielt eine fünfjährige Einheitsjugendstrafe. Seine beiden Komplizen, 24 und 25 Jahre alt, müssen für viereinhalb beziehungsweise fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Strafen fielen vergleichsweise mild aus, da alle drei laut Urteil "die Hosen runtergelassen" und Aufklärungshilfe geleistet hatten.

Gleich drei Raubüberfälle begingen die Angeklagten in wechselnder Beteiligung zwischen Juni und September 2012 in Bonn: Ein 61 Jahre alter Taxifahrer wurde vor seinem Haus niedergeschlagen. Mit 15 000 Euro Bargeld entkamen die Täter. Zudem wurde ein Dealer nachts in seinem Haus überfallen und verprügelt.

Auch ein Autohändler aus dem Nahen Osten wurde nachts in Bad Godesberg überfallen: Vor den Augen seiner Frau und mehrerer Kinder wurde der Mann gezwungen, zu sagen, wo er sein Geld - 8000 Euro - hat. Anschließend schlug ihn der 20 Jahre alte Hobbyboxer, der als "Frontmann in Sachen Brutalität" bezeichnet wurde, bewusstlos. Zudem konnten den Angeklagten weitere Schlägereien, Auseinandersetzungen mit der Polizei und insgesamt fünf Fälle von Drogenhandel nachgewiesen werden.

Im Januar dieses Jahres hatte die Polizei die Godesberger Gang hochgenommen. Der 25-Jährige, der als einziger von der Untersuchungshaft verschont war, bleibt weiterhin auf freiem Fuß.

Gegen den mittlerweile in Aachen wohnenden Mann wurde unter anderem ein "Godesbergverbot" verhängt: Er darf bis zum Haftantritt nicht nach Godesberg zurückkommen. Ein vierter Angeklagter war bereits vor einigen Tagen verurteilt worden: Der 22-Jährige erhielt eine sechsjährige Freiheitsstrafe.

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