Kandidatin Sabine Kutzner Darf die OB-Kandidatin von Pro NRW nicht antreten?

BONN · Die Oberbürgermeister-Kandidatin von Pro NRW darf in Bonn eventuell nicht zur Wahl am 13. September antreten. Anders als Juristen des städtischen Rechtsamtes ist das NRW-Innenministerium zu dem Schluss gekommen, die von Pro NRW nominierte Sabine Kutzner (54) aus Leverkusen voraussichtlich nicht zur Wahl zuzulassen. Pro NRW wird jedoch dagegen klagen.

Ursprünglich hatte die Verwaltung dem Kommunalwahlausschuss in seiner Sitzung vorige Woche empfohlen, allen sieben Wahlvorschlägen zuzustimmen, die CDU, SPD, Grüne, Pro NRW, die Big-Partei sowie zwei Einzelkandidaten eingereicht hatten. Auf Antrag von SPD-Ratsherrn Sebastian Kelm vertagte das Gremium jedoch die Gesamtvorlage mit der Maßgabe, den Landeswahlvorstand einzuschalten.

Wie berichtet, hatten Kelm und die anderen Ausschussmitglieder von CDU, FDP und Grünen die Rechtmäßigkeit des Wahlvorschlags für Kutzner in Frage gestellt, weil Pro NRW unter anderem die Ladefrist zur Nominierungsveranstaltung nicht eingehalten habe.

So seien die Mitglieder erst zwei Tage vor der Veranstaltung eingeladen worden, obwohl die Satzung eine Zwei-Wochen-Frist vorsehe. Ebenso war in einem anonymen Schreiben an die Verwaltung und die Ratsfraktionen von Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung Kutzners die Rede.

Pro NRW will klagen

Vier Juristen der Stadt Bonn hatten daraufhin den Vorgang zwei Tage lang geprüft. Sie waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die kurze Ladungsfrist aufgrund "der besonderen Umstände" des vorliegenden Falls wohl zulässig sein dürfte. "Unter besonderer Berücksichtigung des Demokratieprinzips sowie des verfassungsrechtlich gewollten Parteienpluralismus", empfahlen sie, den Wahlvorschlag von Pro NRW zuzulassen.

Das Ministerium erklärt dagegen, eine Ladefrist von weniger als drei Tagen sei unangemessen und halte die "fundamentale Grundanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung" nicht ein. Zwar ist nach Auffassung der Bonner Verwaltung die Schlussfolgerung des Ministeriums "keineswegs zwingend", jedoch "in jedem Fall vertretbar".

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sie dem Wahlausschuss in seiner heutigen Sitzung, der Rechtsauffassung des Ministeriums zu folgen und den Vorschlag Kutzners abzulehnen.

Sichtlich überrascht von dieser Entwicklung zeigte sich Pro NRW-Ratsherr Christopher von Mengersen. "Wir werden dagegen klagen, falls der Ausschuss der Empfehlung folgen sollte", sagte er auf GA-Anfrage. Die Erfolgsaussichten bewertet der Jura-Student aufgrund der Stellungnahme der Bonner Stadtverwaltung "als gut".

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