WCCB-Prozess Ex-Sparkassenchef muss nicht aussagen

Bonn · Wer was mit wem Ende Oktober/Anfang November 2005 hinter den Kulissen aushandelte, um das World Conference Bonn (WCCB) nicht scheitern zu lassen, wird der Bonner Bürger nun vielleicht nie mehr erfahren.

Am Dienstag entschied die Bonner Wirtschaftsstrafkammer, vor der sich seit September 2011 der gescheiterte WCCB-Investor Man-Ki Kim und zwei seiner früheren Rechtsberater verantworten müssen: Der damalige Chef der Sparkasse KölnBonn, Gustav Adolf Schröder muss nicht wie von der Verteidigung beantragt im Zeugenstand aussagen über die Hintergründe der damaligen Zusage eines 74-Millionen-Kredits an Kim, obwohl der zuvor von ebendieser Sparkasse als kreditunwürdig eingestuft worden war.

Schröder steht nach Auffassung der Kammer ein umfängliches Auskunftsverweigerungsrecht zu, weil er sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten könnte. In ihrer Begründung folgte die Kammer gestern der Argumentation der Anwältin Schröders, die zuvor ebendieses Recht auf Aussageverweigerung nach Paragraf 55, Strafprozessordnung, geltend gemacht und erklärt hatte: Da 2009 gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann bezüglich dieses Themenkomplexes ein - mittlerweile eingestelltes - Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, drohe auch Schröder die Gefahr einer Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zu einer von Bonns OB vermeintlich begangenen Straftat.

Überdies sieht die Anwältin die Gefahr, dass Schröder sich auch selbst belasten könne in Bezug auf die bereits gegen ihn in Köln geführten Ermittlungen wegen Untreue und Bestechlichkeit. Denn aus Schröders Aussagen zum Bonner Projekt könnten die Kölner Ermittler Rückschlüsse auf seine Sparkassengeschäfte in Köln ziehen.

Die Vorwürfe in Köln lauteten: Schröders Kreditentscheidungen seien angeblich "maßgeblich, wenn nicht sogar ausschließlich politisch motiviert gewesen, um die Wirtschaftsförderung im Tätigkeitsbereich der Sparkasse KölnBonn zu unterstützen". Deshalb, so das Gericht gestern, müsse Schröder gar nicht erst als Zeuge aus seinem Urlaub in Spanien nach Bonn anreisen.

Das hatte zuvor auch Staatsanwalt Ulrich Stein nach Rücksprache mit den Kölner Kollegen so gesehen und Schröders Recht auf Auskunftsverweigerung bestätigt. Ganz anders hingegen Kims Verteidiger Matthias Satorius: "Das einzig Gemeinsame in den Fällen in Köln und Bonn ist die Kungelei zwischen Sparkasse und Politikern. Aber die handelnden Personen sind andere."

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