Klangwellen-Aus Das sagt die Stadt

Bonn · Die Stadt Bonn hat auf die Meldung zum Aus der Kult-Veranstaltung reagiert. In der folgenden Pressemitteilung erklärt Marc Hoffmann vom städtischen Presseamt, welche Gründe zur Entscheidung beigetragen haben.

Ausnahmegenehmigung notwendig

Die "Klangwelle" benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz mit den Werten der seltenen Ereignisse; zehn sind pro Anlage laut Freitzeitlärm-Erlass möglich. Ein von den Veranstaltern vorgelegtes Gutachten mit Lärmmessungen der Veranstaltung auf dem Münsterplatz 2013 ergab, dass trotz zahlreicher Lärmminderungsmaßnahmen die Werte nicht eingehalten werden konnten. Bereits die Wassergeräusche in der Programmierungsphase übersteigen bei der anliegenden Wohnbebauung die Werte der seltenen Ereignisse.

  • Zahlreiche Standorte geprüft

Nachdem die Veranstaltung 2013 die immissionschutzrechtlich genehmigten Ausnahmewerte somit nicht einhalten konnte, nahm die Verwaltung Gespräche mit den Veranstaltern auf, um nach alternativen Standorten zu suchen. Auch mit den Beschwerdeführern ist die Stadt in Gesprächen.

Selbst die Rücknahme einer Beschwerde hätte nichts an der Situation geändert, da die Stadt Bonn keine Genehmigung gegen geltendes Recht auf dem Münsterplatz erteilen könnte. Im Klagefall hätte die sofortige Einstellung der Veranstaltung gedroht. Die Gesetzeslage gilt für ganz NRW, auch Köln, wo es die Veranstaltung Klangwelle nicht gibt.

In enger Abstimmung mit den Veranstaltern schien sich im beiderseitigen Einverständnis die öffentliche Grünfläche im Stadtgarten als neuer Veranstaltungsort der Klangwelle anzubieten. Die fehlende Abwasserentsorgung erwies sich allerdings als Problem. Die von der Verwaltung angebotenen Maßnahmen, wie das Auffangen des Spritzwassers durch einen Pumpensumpf durch die Feuerwehr, verursachen aber hohe Kosten, die nicht vom Veranstalter übernommen werden konnten.

Der Vorschlag Hofgartenwiese kam wegen der Bauarbeiten Tiefgarage/Uni-Gebäude nicht in Frage.

Der von der Universität vorgebrachte Vorschlag Poppelsdorfer Allee birgt wiederum das Risiko des Anwohnerschutzes und wurde von den Veranstaltern abgelehnt.

Im Bereich des Freizeitparks Rheinaue und des gegenüberliegenden Rheinufers ist für 2014 bereits die Anzahl der möglichen Veranstaltungstage mit den Werten der seltenen Ereignisse durch Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen und die Kunst!Rasen-Konzerte sowie weitere Veranstaltungen ausgeschöpft.

Bei den vorgeschlagenen Orten in Bad Godesberg (Stadtpark, Rigal'sche Wiese) wären die logistischen Voraussetzungen gegeben. Diese Orte haben die Veranstalter abgelehnt.

  • Stadt setzt sich für grundsätzliche Lösung auf Landes- und Bundesebene ein

Die Stadt Bonn war zwischenzeitlich auch auf Landes- und Bundesebene aktiv, um eine grundsätzliche Lösung zu erreichen. Der Rechts- und Verfassungsausschuss und der Umweltausschuss des Städtetages Nordrhein-Westfalen wie auch der Umweltausschuss des Deutschen Städtetages haben sich mit den von der Stadt Bonn eingebrachten Vorschlägen zur Anpassung der Freizeitlärmrichtlinie an die Bedürfnisse von Städten mit Oberzentrenfunktion auseinander gesetzt.

Vorgeschlagen wurde die Anhebung der Zahl der seltenen Ereignisse, die Anhebung der dafür vorgesehenen Lärmgrenzwerte wie auch die Öffnung der nur für Traditionsveranstaltungen vorgesehenen Ausnahmen, alles unter der Bedingung aller möglichen technischen Lärmminderungsmaßnahmen. Der Umweltausschuss des Deutschen Städtetages hat sich dafür ausgesprochen, die praxistauglichere Freizeitlärmrichtlinie des Landes Niedersachsen bundesweit einzuführen. Der Städtetag als Vertreter der Städte gegenüber Bundes- und Landesregierungen wird sich in diesem Sinne einsetzen.

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