Änderung der Freizeitlärmrichtlinien Neue Chance für die Klangwelle

BONN · Die Chancen auf eine Rückkehr der Klangwelle in die Bonner Innenstadt stehen gut. Grund ist eine geplante Richtlinienänderung. Schon bald könnte es auf dem Münsterplatz wieder lauter werden.

 Das Spektakel mit Licht, Wasser und Musik könnte ab 2017 parallel in Bonn und Bad Neuenahr stattfinden

Das Spektakel mit Licht, Wasser und Musik könnte ab 2017 parallel in Bonn und Bad Neuenahr stattfinden

Foto: Horst Müller

Sollte eine in Düsseldorf geplante Änderung der Freizeitlärmrichtlinien für Nordrhein-Westfalen demnächst in Kraft treten, dann wird das Musik- und Wasserspektakel voraussichtlich ab 2017 womöglich doch wieder auf dem Münsterplatz stattfinden können.

"Wir sind froh, dass jetzt endlich etwas passiert", sagte Klangwellen-Mitinitiator Hans-Wilhelm Eichholz gestern, "und wenn wir grünes Licht bekommen, werden wir sehr gerne nach Bonn zurückkehren." Allerdings seien er und sein Geschäftspartner Hans-Joachim Fandel noch bis 2016 an Verträge mit der Heilbad GmbH in Bad Neuenahr gebunden "Die werden wir natürlich erfüllen." Und ein Jahr Vorlauf brauche man mindestens zur Vorbereitung der Veranstaltung in Bonn, sagte er. Dabei schließt Eichholz allerdings nicht aus, dass es auch in Bad Neuenahr weiterhin eine Klangwelle geben wird.

"Sie ist dort ja auch sehr gut angekommen und der Kurpark ist ein tolles Ambiente für diese Art von Veranstaltung." Obgleich dort aufgrund der räumlichen Möglichkeit unterm Strich deutlich weniger Besucher Zugang finden könnten als in Bonn, sagte er. Waren es in Bad Neuenahr im vergangenen Jahr an allen fünf Veranstaltungstagen rund 8000 Gäste, so kamen in Bonn an zehn Klangwellen-Tagen stets um die 100.000 Besucher. Im Gegensatz zur Bonner Klangwelle muss für die Bad Neuenahrer Veranstaltung zudem Eintritt gezahlt werden.

"In Bonn haben wir die Veranstaltung ausschließlich mit Sponsorengelder finanziert", erklärte Eichholz, "das würden wir auch in Zukunft so fortführen" . Wie berichtet, hatten Eichholz und Fandel die Klangwellenrechte im vorigen Jahr an die Heilbad GmbH verkauft. Neunmal war die Klangwelle bis dahin jeweils im Spätsommer über den Münsterplatz gerollt. Dann kam das Aus: Zwei Anwohner des Platzes hatten wegen Lärmbelästigung geklagt.

Die Stadt sah sich mit Verweis auf die Rechtslage außerstande, die Veranstaltung dort erneut zu gestatten. Versuche, sie an anderen Orten in Bonn zu etablieren - etwa im Stadtgarten oder auf der Rigal'schen Wiese in Bad Godesberg - scheiterten. Ebenso fehl schlugen Verhandlungen mit der Stadt Siegburg, die ebenfalls Interesse gezeigt hatte.

Doch jetzt kommt Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch zufolge Bewegung in die Angelegenheit: In einer Pressemitteilung verwies er darauf, dass er sich in dieser Sache bereits im August 2014 an Umweltminister Johannes Remmel gewandt habe. Diesem Umstand und auch der Initiative der Stadt Bonn beim Deutschen Städtetag sei es nun mit zu verdanken, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) inzwischen einen Entwurf für eine neue Freizeitlärmrichtlinie erstellt habe (siehe Infokasten), so Nimptsch weiter.

"Mit der neuen Zahl 18 könnten sich für die Verwaltung neue Entscheidungswege eröffnen", sagte der OB. Den Klangwellenveranstaltern bietet er nun an, auf dieser Grundlage schon jetzt Gespräche mit der Stadt Bonn zu führen.

Das Gesprächsangebot will Eichholz auch gerne annehmen. Obwohl er immer noch nicht verstehen kann, warum es die Stadt Bonn damals nicht auf einen Rechtsstreit mit den beiden Anwohnern hatte ankommen lassen wollen.

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Die Freizeitlärmrichtlinie

Das aktuelle Veranstaltungskonzept der Stadt Bonn beruht auf den Bestimmungen, die das Landes-Immissionsschutzgesetz und der Runderlass für Freizeitlärm vorgeben. Danach sind bislang lediglich zehn sogenannte seltene Ereignisse in der Innenstadt erlaubt, bei denen Dezibelgrenzen erweitert sind. Von 8 bis 20 Uhr liegen sie laut Stadt Bonn außerhalb der Ruhezeit bei 70 db (A), bis 22 Uhr bei 65 db (A) .

Mit der zehntägigen Klangwelle war das Kontingent für "laute Veranstaltungen" für die Innenstadt erschöpft, so dass weitere nicht mehr hätten genehmigt werden dürfen. Nach dem nun vorliegenden Entwurf für eine neue Freizeitlärmrichtlinie soll die Zahl der seltenen Ereignisse auf 18 Tage pro Jahr erweitert werden

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