Messerangriff Salafist kann in Revision auf mildere Strafe hoffen

BONN · Im Revisionsverfahren zu den Messerattacken gegen zwei Polizisten während der Salafisten-Krawalle in Lannesdorf am 5. Mai 2012 wird es wohl erst im neuen Jahr eine Verhandlung vor dem Bonner Landgericht geben.

Derzeit warte man auf die Akten, teilte ein Gerichtssprecher dem General-Anzeiger gestern auf Anfrage mit. Hernach werde entschieden, welche Kammer mit dem Verfahren betraut werde.

Die dritte Große Strafkammer wird es nicht sein. Sie hatte bekanntlich den Messerstecher Murat K. im Oktober 2012 zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. In ihrer Begründung führten die Richter unter anderem an, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt hatte.

Die Verteidigung war daraufhin in die Revision gegangen und hatte damit beim Bundesgerichtshof dahingehend Erfolg, dass dieser die Begründung für die Länge der Haftstrafe als zu knapp ansah. Damit steht vor einer anderen Kammer zwar nicht der Schuldspruch, wohl aber das Strafmaß erneut zur Disposition. Aus Sicht des Täters besteht demnach Hoffnung darauf, früher aus dem Gefängnis zu kommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort