Stadt verweist auf gültigen Vertrag Opern-Bürgerbegehren wirkungslos?

BONN · Das Bürgerbegehren zu Einsparungen bei der Bonner Oper ist aus Sicht der Stadtverwaltung wirkungslos. Denn die Stadt sei bis zum 31. Juli 2018 an den Vertrag mit Bernhard Helmich gebunden.

Bis dahin habe die Stadt dem Generalintendanten auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses einen städtischen Betriebsmittelzuschuss von 27,98 Millionen Euro je Spielzeit zuzüglich der anfallenden Tariferhöhungen garantiert, so Isabel Klotz vom Presseamt.

Laut Vertrag ist Helmich im Gegenzug verpflichtet, in jeder Spielzeit sechs Inszenierung in der Oper "mit einer größtmöglichen Anzahl von Veranstaltungen" zu produzieren. Entsprechend seiner Verpflichtung habe Helmich bereits Vorbereitungen getroffen und Verträge mit Künstlerinnen und Künstlern geschlossen, die zum Teil bis 2018 gelten. Selbst bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren sei die Umsetzung aus Sicht der Stadtverwaltung nicht möglich: einmal aus rechtlichen Gründen, weil der Intendant gegen eine Reduzierung des Zuschußes klagen dürfte, andererseits sei die Stadt bei einigen Ausgaben gebunden. "Selbst wenn die Produktionskosten vermindert und alle befristeten Verträge mit den künstlerisch Beschäftigten nicht verlängert würden, könnte das Theater in den nächsten Jahren die im Rahmen des Bürgerbegehrens vorgesehenen Einsparungen von rund vier Millionen Euro nicht annähernd erreichen", hieß es.

Der Etat fürs Theater Bonn ist zwar nicht nach Sparten aufgeteilt. Erfahrungsgemäß entfallen aber laut Kulturamt rund 62 Prozent der Ausgaben aufs Musiktheater (Oper), also etwa 17,3 Millionen Euro. Laut Bürgerbegehren sollen für die Spielzeit 2015/16 aber nur 13 Millionen, für die folgende Spielzeit nur acht Millionen Euro ausgezahlt werden. Der Zuschuss soll also zunächst um rund vier Millionen, dann um 9,3 Millionen gekürzt werden.

Bestimmte Ausgaben lassen sich laut Stadtverwaltung aber gar nicht reduzieren: 3,6 Millionen für das Beethoven Orchester, 800 000 Euro für die Bewirtschaftung des Operngebäudes, 1,6 Millionen Euro an Produktionskosten, 1,7 Millionen Euro für Kartenverkauf, Werbung, Energie und Reinigung sowie etwa 12,3 Millionen Euro an Personalkosten. Das habe das Kulturamt der Initiative Bürgerbegehren Bonner Oper (IBBBO) auch dargelegt. Die IBBBO war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Einen Sturm der Entrüstung hat der Start des Bürgerbegehrens bei Kulturinstitutionen ausgelöst. "Hier soll offenbar die Haushaltssituation der Stadt ausgenutzt werden, die angeblich so elitäre Oper auf populistische Art und Weise für alle finanziellen Probleme der Stadt allein verantwortlich zu machen", so der Vorsitzende der Opernfreunde, Ferdinand Kösters. Verärgert haben die Unterstützer eines Festspielhauses auf Äußerungen der Initiatoren des Bürgerbegehrens reagiert, das Beethoven-Projekt würde vom Ansinnen des Begehrens profitieren.

In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten Monika Wulf-Mathies (Fest.Spiel.Haus.Freunde), Wolfgang Grießl (Festspielhaus-Förderverein), Fritz Dreesen (Beethoventaler-Genossenschaft) und Stephan Eisel (Bürger für Beethoven): "Wer die Bonner Oper schließen will, schadet dem Wirtschaftsstandort Bonn, vernichtet viele Arbeitsplätze an Oper und Theater und entzieht dem Beethoven Orchester die Existenzgrundlage." Der Kulturkreis sprach von "billigem Populismus". Michael Nickels, Sprecher des Stadtsportbunds (SSB), betonte, er kämpfe keinesfalls gegen die Bonner Oper oder die Hochkultur im Allgemeinen an: "Der SSB als Interessenvertreter des Bonner Sports spricht sich lediglich für eine gerechtere Zuweisung der zur Verfügung stehenden Gelder für Sport und Kultur aus."

Wie es weitergehen könnte

Das für 2012 festgesetzte Quorum für ein Bürgerbegehren liegt für Bonn nach Angaben der Stadtverwaltung bei 9665 gültigen Unterschriften. Unterzeichnungsberechtigt sind alle in Bonn Wahlberechtigten für die Kommunalwahl. Hält das Bürgerbegehren einer rechtlichen Prüfung stand, wird es dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Folgt der Rat dem Ansinnen nicht, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid. Dann geht es zu wie bei einer Wahl, und die Stadt muss 93 Wahllokale einrichten. Dann entscheidet die Mehrheit, die mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten abdecken muss: Für Bonn wären das zurzeit mindestens 23 300 Ja-Stimmen.

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