Fall Naujoks Staatsanwalt fordert Geldstrafe

BONN · Der ehemalige Leiter des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) Friedhelm Naujoks soll nach dem Willen des Staatsanwalts wegen vorsätzlicher Trinkwassergefährdung verurteilt werden. Der Ankläger forderte am Mittwoch im Prozess vor dem Landgericht eine Geldstrafe in Höhe von 21.150 Euro (90 Tagessätze à 235 Euro) für den 62-Jährigen.

Laut Staatsanwalt hat Naujoks in den Jahren 2005 und 2006 in zwei Bonner Schulen eine Entkeimungsanlage einbauen lassen, obwohl diese Anlage als Nebenwirkung gesundheitsschädliche Stoffe, so genannte Trihalogenmethane (THM), produziert habe. Diese Problematik sei dem Angeklagten, der das Verfahren der "anodischen Oxidation" mitentwickelt haben soll, vor dem Einbau bekannt gewesen.

Obwohl der 62-Jährige nach einer Messung von den erhöhten Werten gewusst habe, sei die Anlage im Konrad-Adenauer-Gymnasium ausgebaut und kurz darauf in der Gesamtschule II in Bad Godesberg eingebaut worden. Auch dort wurde der THM-Grenzwert danach massiv überschritten. Zudem hatte das Gesundheitsamt zu diesem Zeitpunkt eine Inbetriebnahme einer weiteren Anlage untersagt, so der Staatsanwalt.

Der Verteidiger forderte hingegen einen Freispruch für seinen nicht vorbestraften Mandanten. Dessen einziges Ziel sei es gewesen, aufgrund der damals bestehenden Legionellenbelastung eine Verbesserung der Trinkwasserqualität zu erreichen - was auch gelang. Der Anwalt warf die Frage auf: "Warum sollte er solch ein Risiko eingehen?" Falls das Gericht Naujoks doch verurteile, solle es höchstens eine Verwarnung unter Strafvorbehalt aussprechen.

Der von der Stadt gekündigte Naujoks betonte in seinem letzten Wort, dass es seine Aufgabe gewesen sei, Gefahren zu vermeiden oder schnellstmöglich zu beseitigen. Zu keinem Zeitpunkt habe er Menschen bewusst oder vorsätzlich gefährdet. Das Urteil gegen den Ex-Manager, der sich demnächst auch im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) vor Gericht verantworten muss, soll heute verkündet werden.

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