Zweiter Kündigungsschutzprozess Naujoks klagt erneut gegen die Stadt Bonn

BONN · Erneut treffen sich die Stadt Bonn und ihr ehemaliger Gebäudemanager Friedhelm Naujoks vor dem Arbeitsgericht Bonn. Es geht um die zweite fristlose Kündigung, die Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch Anfang 2013 gegenüber Naujoks ausgesprochen hat. Der Gütetermin ist für Anfang April anberaumt.

Anlass für die zweite Kündigung: Die Staatsanwaltschaft hatte kurz zuvor gegen Naujoks Anklage wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung erhoben. Sie warf ihm vor, durch den Einbau von Legionellenanlagen an Schulen vorsätzlich eine Trinkwassergefährdung in Kauf genommen zu haben. Im Oktober sprach die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Naujoks frei.

Zuvor hatte er den ersten Kündigungsschutzprozess gegen die Stadt in zweiter Instanz gewonnen. Auch dabei ging es um jene Legionellenanlagen. Das Landesarbeitsgericht entschied im Mai 2013, dass die Kündigung Naujoks unwirksam und das Arbeitsverhältnis zwischen Stadt und Naujoks nicht aufgelöst ist. Von ihrem Versuch, die Kündigung beim Bundesarbeitsgericht durchzusetzen, habe die Stadt dann doch Abstand genommen, sagte Presseamtschefin Monika Hörig.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht Bonn im zweiten Kündigungsschutzverfahren entscheidet. Verliert die Stadt erneut, müsste sie Naujoks, der mit rund 175.000 Euro Jahressalär zu den am besten bezahlten städtischen Mitarbeitern gehörte, rund zwei Jahresgehälter nachzahlen und ihn bis Ablauf seines Vertrages 2016 weiterbeschäftigen.

Möglich wäre auch ein Vergleich. Das hatte Nimptsch einst vorgeschlagen, er war damit jedoch am Veto von Schwarz-Grün gescheitert. Wann Naujoks sich noch einmal vor dem Landgericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Wie berichtet, ist er auch im Zuge des WCCB-Skandals angeklagt.

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