Friedhelm Naujoks Ex-SGB-Chef streitet wieder vor Gericht

BONN · Erneut musste sich am Freitag das Arbeitsgericht Bonn mit einer fristlosen Kündigung des ehemaligen Chefs des städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks, durch die Stadt Bonn befassen.

Es ist bereits die zweite Kündigung im Zusammenhang mit dem von Naujoks veranlassten Kauf und Einbau von Legionellenanlagen in Bonner Schulen. Die Güteverhandlung verlief indes ohne Ergebnis. Die Parteien sehen sich nun im August im Arbeitsgericht Bonn wieder.

Den ersten Kündigungsschutzprozess hatte Naujoks gegen die Stadt Bonn im Mai 2013 in zweiter Instanz gewonnen. Auch dabei ging es um jene Legionellenanlagen. Von ihrem Versuch, die Kündigung beim Bundesarbeitsgericht durchzusetzen, nahm die Stadt dann wieder Abstand. Anfang 2013 hatte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch bereits eine zweite fristlose Kündigung gegen Naujoks ausgesprochen.

Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte kurz zuvor gegen Naujoks Anklage wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung erhoben. Sie warf ihm vor, durch den Einbau von Legionellenanlagen vorsätzlich eine Trinkwassergefährdung in Kauf genommen zu haben. Im Oktober sprach die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn Naujoks frei.

Ursprünglich hatte Nimptsch 2011 mit Naujoks im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal einen Auflösungsvertrag schließen und ihm 400.000 Euro als Abfindung zahlen wollen. CDU und Grüne pochten dagegen auf eine Kündigung. Mittlerweile ist Naujoks, der mit 175.000 Euro Jahressalär zu den best bezahlten städtischen Mitarbeitern gehört, im Zuge des WCCB-Skandals wegen Untreue und Betrugs angeklagt.

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