WCCB Droht Mitarbeitern der Rauswurf?

BONN · Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen mehrere städtische Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Skandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) Anklage erhoben hat, lässt die Stadt Bonn nun die Kündigung dieser Bediensteten prüfen. Das teilte Personaldezernent Wolfgang Fuchs in einer Presseerklärung mit.

Eine Entscheidung erwarte er in der kommenden Woche. Näheres wollte Fuchs auf Nachfrage nicht sagen. In der städtischen Presserklärung wird lediglich der ehemalige Leiter des städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks, namentlich genannt. Wörtlich heißt es: "Die Stadtverwaltung prüft aufgrund der Anklageerhebung gegen Friedhelm Naujoks und andere städtische Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem World CC Bonn, ob eine erneute Kündigung gegen Naujoks beziehungsweise andere Mitarbeiter ausgesprochen wird."

Ob sich diese Prüfung auf alle Angeklagten bezieht, die bei der Stadt arbeiten, ließ die Stadt offen. Zu den aktiv bei der Stadt Bonn tätigen Mitarbeitern gegen die die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, zählen neben Naujoks noch die ehemalige WCCB-Projektbeauftragte Eva-Maria Zwiebler, Chefin des Bürgeramtes, und Naujoks Mitarbeiter Detmar Kühl, der das 20-Millionen-Euro Projekt "Haus der Bildung" am Bottlerplatz leitet.

Die Stadt hatte Naujoks bereits Anfang des Jahres wegen angeblicher Verstöße beim Einbau von Legionellenanlagen in Schulen fristlos gekündigt. Der Ex-Manager klagte dagegen vor dem Bonner Arbeitsgericht im Juni mit Erfolg. Jetzt will die Stadt in die Berufung gehen. Die CDU will zunächst die Prüfung der Kündigungen abwarten , bevor sie sich zur Vorgehensweise der Verwaltung äußert. Helmut Redeker (SPD) sagte, "wir haben überhaupt nichts dagegen, dass die Kündigungen geprüft werden".

Der Rat solle dann aber den Empfehlungen der Rechtsanwälte folgen. Die Grünen erwarten "eine zügige, rechtlich fundierte Einschätzung bezüglich sämtlicher Mitarbeiter, gegen die in der Anklageschrift Vorwürfe erhoben werden in Bezug auf mögliche Kündigungen, Disziplinarverfahren oder andere arbeitsrechtliche Maßnahmen".

Michael Faber (Linke) erklärte: Die in Rede stehenden Verfehlungen im Verantwortungsbereich des SGB müssten Konsequenzen haben, "die nicht nur dem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden entsprechen, sondern auch rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen."

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