Streit um Naujoks-Kündigung CDU-Ratsherren platzt der Kragen

BONN · Der Streit zwischen Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) und der Ratsmehrheit ist hinter den Kulissen des Rathauses eskaliert. Auslöser ist ein internes Schreiben Nimptschs an die Fraktionen von CDU, Grünen und Bürger Bund Bonn (BBB), die ihn wegen der unterbliebenen Kündigung des ehemaligen städtischen Gebäudemanagers Friedhelm Naujoks (SPD) scharf kritisierten.

Nach der Lektüre des OB-Schreibens ist vor allem CDU-Fraktionsgeschäftsführer Georg Fenninger der Kragen geplatzt. Er verschickte postwendend eine geharnischte E-Mail, in der er Nimptsch massiv angreift. Beide Schreiben liegen dem GA vor.

In dem Streit geht es, wie berichtet, um die vom Rat geforderte Kündigung Naujoks', nachdem die Staatsanwaltschaft den früheren SGB-Chef im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal anklagte. Wegen einer bereits zuvor ausgesprochenen fristlosen Kündigung Naujoks' in Sachen Legionellenanlagen in Bonner Schulen läuft derzeit ein Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht.

Naujoks hatte in erster Instanz gewonnen, weil - so das Urteil - die Stadt die Kündigungsfrist versäumt hatte. Vor diesem Hintergrund erklärt Nimptsch in seinem internen Brief, dass für ihn der Rat die Verantwortung für mögliche Kostensteigerungen übernehmen muss und diese am Ende höher liegen könnten als die Vergleichszahlung an Naujoks, wie sie die Verwaltung vorgeschlagen habe.

Wie berichtet, wollte Nimptsch Naujoks, der mit 175.000 Jahressalär zu seinen bestbezahlten Mitarbeitern zählt, mit einer Abfindung in Höhe von 400.000 Euro und vollen Pensionsansprüchen endgültig nach Hause schicken. Das hatte der Rat abgelehnt.

"Es ist offensichtlich, dass der OB auch weiterhin die schützende Hand über seinen Genossen hält. Hoffentlich verbrennt er sie sich nicht dabei", schreibt Fenninger in seiner Mail, deren Inhalt Grünen-Fraktionssprecher Peter Finger nachträglich voll und ganz teilt.

Auch Nimptschs Seitenhieb, Fenninger und Finger hätten sich zur Einsicht der Akten mit den rechtlichen Stellungnahmen zu Pro und Contra einer Kündigung Naujoks' lediglich 30 Minuten Zeit genommen, hat den CDU-Fraktionsgeschäftsführer in Rage gebracht. "Erneut unterstellt uns der OB (...), dass Peter Finger und ich in dieser Zeit nicht in der Lage gewesen wären, den Sachverhalt zu erfassen. Da unterschätzt er uns sehr."

Ebenso moniert Fenninger, dass Nimptsch öffentlich aus diesen Akten zitiert. Er und Finger dagegen hätten vor der Akteneinsicht eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben müssen, in der bei Verstoß sogar mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht werde. "Der OB hätte Naujoks kündigen können. Jetzt muss er sich fragen lassen, ob er sein Amt wirklich noch neutral ausfüllt", so Finger.

Nimptsch bezeichnete die Vorwürfe, er wolle seinen Parteifreund schützen, auf GA-Anfrage als "haltlos" und erklärt: Er prüfe in jedem Einzelfall sehr umfassend, welche Sachargumente für eine Entscheidung vorliegen. "Die Zugehörigkeit zu einer Partei spielt dabei keine Rolle."

Aus den Schreiben von Nimptsch und Fenninger
Jürgen Nimptsch: "Sie haben dann später darauf bestanden dass die Stadt Bonn in die Berufung geht und weiter einen Vergleich abgelehnt. (...) Damit haben Sie auch die Verantwortung für alle Kostensteigerungen übernommen, die am Ende höher liegen könnten, als die Vergleichszahlungen, die wir Ihnen vorgeschlagen haben.(...) Wie Ihnen trotz der Kürze Ihrer Akteneinsichtnahme von 30 Minuten bekannt sein dürfte, habe ich (...) auch Expertisen eines Arbeitsrechtlers, eines Strafrechtlers und eines Zivilrechtlers einholen lassen."

Georg Fenninger: "Es ist schon erstaunlich, wie viel Energie der OB in dieser Sache an falscher Stelle aufbringt. Mir wurde bei der Akteneinsicht ein Schriftstück überreicht, in dem ich mich zur Verschwiegenheit verpflichten musste. (...) ich darf (...) nicht zitieren, was der OB fortwährend tut. (...) Der OB hat nach Bekanntwerden des Rechnungsprüfungsberichts den Kündigungszeitpunkt bewusst und in voller Absicht verstreichen lassen. (...) Andere Rechtsberater halten die Verdachtskündigung für vertretbar und für die Stadt nicht verschlechternd."

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