Bombenfund in Bonn Bonner Staatsanwalt ist zuständig - Doch Kölner Polizei leitet den Einsatz

BONN · Der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender kommt seit Montag nicht mehr zur Ruhe: Er ist der zuständige Herr des Ermittlungsverfahrens, das nach dem Fund der Bombe am Bonner Hauptbahnhof eingeleitet wurde. Noch. Denn wie lange der Leiter der Abteilung für Kapitalverbrechen der Bonner Behörde für den Fall zuständig bleibt, ist ungewiss.

Sollte sich herausstellen, dass hinter dem Bombenfund ein fehlgeschlagener terroristischer Anschlag steht und es sich um eine Straftat gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland handelt, zieht der Generalbundesanwalt in Karlsruhe den Fall sofort an sich.

Also informiert Faßbender den Generalbundesanwalt fortlaufend über den Stand der Ermittlungen, die allerdings bislang noch keinen konkreten Anhaltspunkt für einen terroristischen Hintergrund ergeben haben. Und so heißt es von den Ermittlern in Köln auch: Wir ermitteln im Augenblick noch in alle Richtungen.

Denn obwohl die Bombe in Bonn gefunden wurde, leitet nicht die Bonner, sondern die Kölner Polizei den Einsatz. Gesetzlich geregelt ist diese Zuständigkeit im Landesgesetz. Nach der dort verankerten Kriminalhauptstellenverordnung bearbeitet die Kölner Polizei als eine solche Kriminalhauptstelle Delikte schwerer Kriminalität, wozu die sonstigen Kreispolizeibehörden personell, technisch und logistisch nicht in der Lage wären.

Die Kölner Polizei ist überdies entsprechend dieser Verordnung eine von sechs sogenannten Paragraf-4-Behörden in Nordrhein-Westfalen und damit speziell ausgerüstet für größere Gefahren- und Schadenslagen und die Bearbeitung besonders schwerer Straftaten wie beispielsweise einen Anschlag, der nun in Bonn geplant war.

Zusätzlich zur normalen Ausstattung sind die Paragraf-4-Behörden mit kriminaltechnischen Untersuchungsstellen ausgestattet und verfügen über besondere ausgebildete Einheiten wie Spezialeinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, technische Einsatzgruppen und Verhandlungsgruppen.

Dennoch ist ist auch die Bonner Polizei intensiv in die Bearbeitung des Falles eingebunden, wie deren Sprecher Christoph Schnur versichert. Denn das Gesetz sieht auch vor: Die Behörde, die den Fall an die Kriminalhauptstelle abgibt, muss Fachpersonal zur Verfügung stellen. Und so ist Bonn laut Schnur mit vielen Dienststellen beteiligt: Sowohl Beamte des Streifendienstes, der Einsatzhundertschaft als auch der Leitungsebene sind mit dem Bonner Bombenfund und der Bearbeitung beschäftigt. Und so sehr sich die unmittelbar mit dem Fall befassten Ermittler auch bemühten, sich wie Faßbender mit der vorzeitigen Preisgabe von Informationen in den vergangenen Tagen zurückzuhalten, so wenig hatten sie diese Informationspolitik in Wahrheit unter Kontrolle.

Denn wie immer in Fällen, in denen die Sach- und Ermittlungslage so unklar ist wie beim aktuellen Bonner Geschehen und als Hintergrund für die Bombenlegung islamistischer Terror genauso wenig ausgeschlossen werden kann wie rechter Terror, ist die Informationskette lang: Nicht nur die beiden Bonner und Kölner Polizeibehörden, die Bonner Staatsanwaltschaft und der Generalbundesanwalt sind in den Informationsfluss eingebunden. Sondern auch die Kriminalämter und die Innenminister von Land und Bund werden über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten. Mit absehbaren Folgen: Immer wieder geraten Informationen aus "Sicherheitskreisen" in Umlauf, mal kommen die Informationen aus den Ministerien, mal aus den Kriminalämtern. Und längst nicht alle werden um 17 bei der Pressekonferenz von der Einsatzleitung der Kölner Polizei bestätigt. Oberstaatsanwalt Robin Faßbender gab sich selbst zu diesem Zeitpunkt noch zugeknöpft.

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