Versuchter Anschlag im Bonner Hauptbahnhof Warum explodierte die Bombe am Hauptbahnhof nicht?

BONN · Warum ist die Bombe am 10. Dezember 2012 im Bonner Hauptbahnhof nicht explodiert? Diese Frage wird wohl nur geklärt werden können, wenn sich der Angeschuldigte Marco G. im Detail vor Gericht dazu äußert.

Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" hat in seiner aktuellen Ausgabe die These aufgestellt, Tritte von Passanten hätten möglicherweise eine Explosion verhindert. In der Tat waren am 10. Dezember zwei Jugendliche nach 13 Uhr auf die blaue Tasche mit dem explosiven Inhalt aufmerksam geworden, als ein Dunkelhäutiger sie ihnen mit den Füßen hinschob.

Laut Spiegel soll schon zuvor ein Bahnkunde das herrenlose Gepäckstück unter der Bank hervorgezogen und dagegen getreten haben. Erst dann öffnete er die Tasche und alarmierte die Bahnangestellten.

In Behördenkreisen hieß es gestern, dass ein ruppiger Umgang mit der Tasche tatsächlich dazu geführt haben könnte, dass sich Kontakte an der Bombenkonstruktion lösten und es deshalb nicht zu der von Marco G. geplanten Explosion um 13.30 Uhr kam.

Denn davon gehen die Ermittler aus: Es war keine Attrappe, "die Bombe war sprengfähig", bestätigte Marcus Köhler, Pressesprecher des Generalbundesanwalts gestern dem GA. "Marco G. wollte nicht nur drohen. Er wollte mit der Bombe Menschen töten."

Allerdings könne man auch nicht ausschließen, dass G. die Bombe fehlerhaft zusammenbaute. An seiner Mordabsicht hegt Köhler dennoch keinen Zweifel: "Schließlich wurde G. mit drei anderen Komplizen im März 2013 bei dem Attentatsversuch auf den Pro-NRW-Politiker Markus Beisicht festgenommen."

Nach GA-Informationen schweigt Marco G. ebenso wie die drei anderen Angeschuldigten zur Anklage. Wann mit einem Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu rechnen ist, vermochte dort gestern auf Anfrage niemand zu prognostizieren.

Der für das Verfahren zuständige 5. Strafsenat sei dabei, die Anklage zu prüfen. Es handelt sich um den Staatsschutzsenat mit einer Sonderzuständigkeit für staatsgefährdende Straftaten, in denen die Bundesanwaltschaft die Anklage vertritt. Deshalb wird der Prozess auch nicht vor dem OLG Köln geführt. Der Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt mit einer Nutzfläche von 3000 Quadratmetern wurde 2004 im Düsseldorfer Süden, neben dem Landeskriminalamt und weitab des OLG-Hauptgebäudes, in Betrieb genommen.

Seine Sicherheitsvorkehrungen galten bei der Eröffnung als bahnbrechend: Die Zugänge sind durch fünf Eingangsschleusen und zwei Anlagen zur Gepäckdurchleuchtung gesichert. Für den Transport besonders gefährlicher Angeklagter oder gefährdeter Zeugen wurde auf dem Dach ein Hubschrauberlandeplatz angelegt. Im Innern befinden sich zwei schalldichte Sitzungssäle, ausgestattet mit Kabinen für Simultandolmetscher und Leinwänden für Videoübertragungen.

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