Mutmaßlicher Bonner Bombenleger Marco G. Gegrüßt wurden nur die Glaubensbrüder

DÜSSELDORF · Welche Anzeichen auf religiösen Fanatismus hat es bei den mutmaßlichen Islamisten Marco G. und seinen drei Mitangeklagten gegeben, bevor sie im März 2013 wegen des Verdachts auf konkrete Anschlagspläne festgenommen worden waren?

Das war an den ersten beiden Prozesstagen nach den Ferien die beherrschende Frage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Aufmerksamkeit gilt dort vor allem den Zeugen. Denn die vier Angeklagten ziehen es weiterhin vor zu schweigen.

Treffen die Zeugenaussagen zu, so hat Marco G. in Bonn regelmäßig die As-Sunnah-Moschee an der Siemensstraße besucht. Und: Einer seiner mutmaßlichen Komplizen soll vor einigen Jahren in Essen Kontakt zu einem Dschihadisten aus Deutschland gehabt haben, der dann in Afghanistan von amerikanischen Truppen getötet wurde.

Bekanntlich geht es um den gescheiterten Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof, den der 26-jährige Marco G. im Dezember 2012 verübt haben soll. Gemeinsam mit den drei anderen Angeklagten soll der Konvertit, der zuletzt in Tannenbusch wohnte, zudem ein Attentat auf einen Pro-NRW-Politiker geplant und vorbereitet haben.

Über seine Erlebnisse mit Marco G. berichtete gestern ausführlich Albert T., der den Bonner im Mai und Juni 2012 als Fahrer in seiner Spedition beschäftigt und diesen persönlich eingearbeitet habe. Dabei habe Marco G., der sich an seiner Arbeitsstätte nur "Kasim" nannte, mit großem Eifer vom Islam im Vergleich zum Christentum als der "reineren Religion" geschwärmt. Eine Erinnerung, die bei dem Quartett auf der Anklagebank zustimmendes Grinsen hervorrief. Auch habe G. ihm ein Exemplar des Koran geschenkt und ihn dazu eingeladen, ihm "seine" Moschee an der Siemensstraße zu zeigen - offenbar die dachverbandsfreie As-Sunnah-Moschee.

Schon nach kurzer Zeit habe er den Eindruck gewonnen, dass G. im Begriff gewesen sei, sich zu radikalisieren. "Den werden wir eines Tages im Fernsehen sehen", habe er "nach drei, vier Tagen" zu seiner Frau gesagt. "So ist es dann ja auch gekommen, deshalb sitzen wir alle heute hier", konstatierte der Zeuge.

Im Betrieb habe sich G. damals geweigert, Weinkartons auszuliefern, morgens ausschließlich die Moslems im Kollegenkreis begrüßt und alle anderen ignoriert. Schließlich habe der Spediteur ihm gekündigt. Welche Äußerungen seines damaligen Mitarbeiters ihn denn zu seiner Prognose veranlasst hätten, dass dieser nicht nur ein gläubiger, sondern ein fanatischer Muslim sei, hätten die Verteidiger gern von dem Zeugen gewusst, der - was den Wortlaut betraf - unter Verweis auf die lange zurückliegende Zeit Erinnerungslücken geltend machte.

Nach Einzelheiten hatten die Verteidiger auch einen Kriminalbeamten befragt, der 2011 den Mitangeklagten Koray D. vernommen hatte. Dieser war aufgefallen, weil er sich einerseits mit Nachdruck um eine Waffenbesitzkarte bemüht hatte, andererseits Kontakte zur Essener Salafistenszene unterhielt. Dort, so der Beamte, habe er auch Abdullah Hafizi getroffen. Allerdings, so habe er zu Protokoll gegeben, sei ihm dieser Kontakt später "zu heiß" geworden. Hafizi war im März 2011 in Afghanistan von US-Soldaten getötet worden, als er im Begriff war, ein deutsches Feldlager anzugreifen.

Anschließend hatte ihn der Bonner Dschihadist Yassin Chouka im Internet als Märtyrer glorifiziert. Auch hatte Koray D. Einstellungszusagen der Bundeswehr sowie der Bremer Polizei. Was aus Sicht des Kriminalhauptkommissars ausgereicht habe, hellhörig zu werden, bewertete die Verteidigung schlichtweg als "Vorurteil". Emotionale Regungen zeigten die Angeklagten lediglich, als Vorsitzender Frank Schreiber die Uhrzeit für den Fortgang der Sitzung bekannt gab. Dann werde doch gebetet, hieß es von der Anklagebank entrüstet. "Ausnahmsweise", so Schreiber, gestand der Richter ihnen zehn weitere Minuten zu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort