Videoüberwachung an Bahnhöfen 15 Fragen, kaum Antworten

BONN · 15 Fragen des General-Anzeigers zur Videoüberwachung am Bonner Hauptbahnhof lagen dem Bundesinnenministerium, der Deutschen Bahn und der Bundespolizei bereits am Montag vor. Bis Dienstagabend gab es aber auch auf Nachfrage vom Ministerium keine Reaktion, die Bundespolizei blieb in ihrer Antwort sehr vage.

Im Streit um die Videoüberwachung an Bahnhöfen, der im Zuge des versuchten Bombenanschlags auf den Bonner Hauptbahnhof zwischen Deutscher Bahn AG und Bundespolizei entbrannt ist, gab es auch gestern keine zufriedenstellenden Antworten. 15 Fragen des General-Anzeigers lagen dem Bundesinnenministerium, der Deutschen Bahn (DB) und der Bundespolizei bereits am Montag vor.

Bis Montagabend gab es aber auch auf Nachfrage vom Ministerium keine Reaktion, die Bundespolizei blieb in ihrer Antwort sehr vage. Ein Sprecher verwies auf die "guten Gespräche mit der Deutschen Bahn AG", deren Ziel es sei, die Videoüberwachung an Bahnhöfen zu sondieren und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten.

Die Bahn verschickte gar eine Standardantwort. "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine sicherheitsrelevanten Details zur Videoüberwachung an einzelnen Bahnhöfen kommunizieren können", hieß es per E-Mail von einem Bahnsprecher. Das Unternehmen wolle "die Maßnahmen der Bundespolizei und DB nicht kalkulierbar machen".

Grundsätzliche Aussagen zur "Aufgabenverteilung zwischen betrieblicher Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie der Speicherung von Videobilder wurden seitens der DB in den vergangenen Tagen den Nachrichtenagenturen gegenüber getroffen". Diese sollten für die weitere Berichterstattung verwendet werden.

Gegenüber der Deutschen Presse Agentur wurde ein Bahnsprecher denn auch konkreter: Bundesweit seien rund 6500 Kameras im Einsatz. "Unsere Mitarbeiter zeichnen keine Videobilder auf, sondern können sie auf ihren Monitoren live verfolgen. Dabei geht es um die Sicherheit im Bahnbetrieb, die Sauberkeit und den Service. Die Bundespolizei kann unsere Kameras für Aufzeichnungen nutzen." Aufgezeichnete Bilder ansehen dürften die Bahnmitarbeiter nicht. Das sei der Bundespolizei vorbehalten.

Wie berichtet, gibt es vom versuchten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof keine Videobilder - obwohl auch an Gleis 1 Kameras installiert sind. Warum dies so ist, ließ sich auch gestern nicht klären. Die Bahn kritisierte, die Bundespolizei habe keinen Auftrag zur Speicherung der Bilder erteilt.

Diese wies die Kritik zurück und warf der Bahn im Gegenzug vor, das Unternehmen sei nicht bereit, fehlende Aufzeichnungskapazitäten aufzustocken. Am Montag dann hieß es aus Kreisen der DB, die Bundespolizei habe für den Bonner Hauptbahnhof nun die Aufzeichnung der Videoaufnahmen beantragt. Das gelte für die dortigen sechs Kameras. Dies wolle die DB umsetzen, meldete die Deutsche Presse Agentur.

Auch die Politiker beschäftigen sich weiter mit dem Thema Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. So hat NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gestern zusätzliche Überwachungskameras abgelehnt. Im Gegenzug forderte CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach, "allen ideologischen Ballast über Bord zu werfen und die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen zu erhöhen".

Nach dem versuchten Bombenanschlag in Bonn kritisierte Biesenbach die "hoffnungslos veraltete Technik" der Bahn, deren Kameras keine Bilder speichern könnten. Nötig seien moderne HD-Geräte, deren Filme nach 48 Stunden gelöscht werden könnten.

Kutschaty fürchtet, dass sich die Kriminalität nach der Installation von Videokameras auf allen öffentlichen Plätzen in andere Bereiche verlagern würde. Außerdem schreckten Kameras Attentäter nicht davon ab, schwere Anschläge zu verüben.

CDU und Deutsche Polizeigewerkschaft sehen in der öffentlichen Videoüberwachung hingegen ein gutes Instrument zur Aufklärung von Straftaten. Biesenbach erinnerte daran, dass in Deutschland bereits 300.000 Videoanlagen im öffentlichen Nahverkehr, an Kriminalitätsschwerpunkten, in Geschäften und im Privatbereich installiert seien.

Im Zusammenhang mit den Anschlägen der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in Nordrhein-Westfalen kritisierte der CDU-Politiker, dass die NRW-Polizeibehörden frühe Hilfsangebote des Bundeskriminalamtes zur Aufklärung nicht angenommen hätten. In einem Fragekatalog an Innenminister Ralf Jäger (SPD) will die CDU wissen, warum die Ermittler nach mehreren Anschlägen auf Migranten ihre Ermittlungen nicht auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund ausgerichtet hätten.

Zum Stand der Ermittlungen in Bezug auf den versuchten Bombenanschlag hüllt sich die Bundesanwaltschaft in Schweigen. Nur so viel: "Wir befinden uns weiterhin im Stadium des Anfangsverdachts", sagte ein Sprecher gestern. Um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, gebe es keine weiteren Informationen.

Der Fragenkatalog

  • Wie viele Überwachungskameras gibt es auf dem Bonner Hauptbahnhof?
  • Wie viele davon am Bahnsteig 1?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Videoüberwachung?
  • Wem gehören die Kameras, und wer ist für die technische Wartung zuständig?
  • Seit wann sind am Bonner Hauptbahnhof Kameras installiert?
  • Sind die Kameras rund um die Uhr in Betrieb?
  • Laufen die Bilder aus den Kameras auf Monitoren auf?
  • Wo stehen diese Monitore?
  • Werden diese Monitore ständig von Personal überwacht (Bundespolizei oder Bahnmitarbeiter)?
  • Können die Kameras Aufnahmen speichern?
  • Wo befindet sich die Aufzeichnungstechnik für den Bonner Hauptbahnhof?
  • In welchen Fällen werden Aufnahmen gespeichert?
  • Wer ordnet die Speicherung an? Wie lange darf gespeichert werden?
  • Wer wertet gespeicherte Daten aus?
  • Waren die Kameras am Gleis 1 zum Zeitpunkt, als die Bombe abgelegt wurde, funktionstüchtig?
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