Landgericht Bonn Zwischen Nachbarinnen eskaliert der Rosenkrieg

Bonn · Eine 71-Jährige soll in einem vandalistischen Akt das Auto der Nachbarin zerkratzt, sowie Haustür, Fenster und Rollläden mit dicker, schwarzer Farbe beschmiert haben.

Das Windspiel zu laut, der Kirschlorbeer zu hoch, die Autos zerkratzt – es kehrte keine Ruhe ein zwischen den beiden Nachbarinnen. Und immer wieder hatte die Justiz den Schwarzen Peter, denn ein ums andere Mal landeten die Streitereien vor den Gerichten. Ein Ende schien nicht in Sicht, bis der jüngste Fall nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht beendet wurde – mit Hoffnung auf Frieden.

Diesmal ging es vor der 8. Bonner Zivilkammer in der Berufung um Schadensersatz für angeblich von der 71-jährigen Nachbarin angerichtete Schäden an Auto und Haus ihrer Gegnerin von nebenan. Denn die hatte, um die 71-Jährige als Autozerkratzerin zu überführen, Kameras installiert, während sie 2014 in Urlaub war. Und tatsächlich passierte es wieder.

Und die Videoaufzeichnungen zeigten: Am 20. Juli erschien nachts eine weißhaarige Gestalt im weißen Maleranzug und zerkratzte den Mercedes der Nachbarin, verschwand, kam mit Farbeimer und Pinsel zurück, bemalte Autoscheiben und Auto, aber auch Haustür, Küchenfenster und Rollläden mit dicker schwarzer Farbe. Die Geschädigte zeigte die 71-Jährige wegen Sachbeschädigung an, doch das Strafverfahren wurde vom Amtsgericht nicht eröffnet: Die weiße Gestalt sah der Nachbarin zwar ähnlich, war aber nicht eindeutig zu erkennen. Aus demselben Grund wurde auch die Klage auf knapp 4000 Euro Schadensersatz gegen die 71-Jährige vom Amtsgericht abgewiesen.

Der Berufungskammer aber war nun im Gütetermin eines wichtig: endlich Rechtsfrieden zu schaffen. Richterin Eda Yürüktümen redete den Streithähnen zu, doch wie vernünftige Menschen miteinander umzugehen und sich nicht gegenseitig das Leben schwer zu machen. Mit Erfolg: Die 71-Jährige erklärte sich bereit, freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht knapp 2000 Euro zu zahlen.

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