Bonner Rat Politiker gegen mehr Geld für das Ehrenamt

Bonn · Für Diskussion sorgt im Stadtrat das neue Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts. Danach sollen künftig unter anderem auch die Vorsitzenden der Ratsausschüsse eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten. Die Ratsfraktionen wollten diese Änderung nicht

Bonner Rat: Politiker gegen mehr Geld für das Ehrenamt
Foto: GA-Grafik

Die Landesregierung hat die Regelung bezüglich der Aufwandsentschädigung für kommunale Mandatsträger unter dem Motto „Stärkung des kommunalen Ehrenamts“ geändert. Danach sollen Kommunalpolitiker in Zukunft eine höhere Aufwandsentschädigung bekommen, die in besonderen Funktionen tätig sind – wie etwa die Ausschussvorsitzenden. Mit Blick auf die prekäre Finanzsituation der Stadt Bonn haben sich alle Ratsfraktionen entschieden, auf die zusätzliche Aufwandsentschädigung zu verzichten. Denn immerhin belastet das die Stadtkasse bei 14 ordentlichen Ratsausschüssen mit rund 80 000 Euro zusätzlich. Doch der Verzicht auf das Geld ist gar nicht so einfach, wie man denken könnte.

Generelle Verzichtsabsichtist rechtlich nicht haltbar

Denn das Rechtsamt hat das Anliegen der Fraktionen prüfen lassen und abgelehnt. Laut Erlass der Landesregierung müssen die Kommunen der Änderung Folge leisten und das Geld an die Ausschussvorsitzenden auszahlen. Ausnahme: Es handelt sich um Ausschüsse, die eher selten tagen, wie der Wahlausschuss. Ein ursprünglich vorgesehener interfraktioneller Antrag, die Verwaltung möge in der geplanten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bonn hinzufügen, Vorsitzende der Ratsausschüsse sollen keine zusätzlichen Aufwandsentschädigungen erhalten, wanderte damit erst einmal wieder zurück in die Schublade. Grund: „Aus einem Schreiben des NRW-Innenministeriums ergibt sich sehr deutlich, dass die Gemeinden nicht beliebig pauschal durch Regelung in der Hauptsatzung alle Ausschüsse von der Gewährung der Aufwandsentschädigung ausnehmen dürfen“, erklärte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann auf GA-Nachfrage. Ob ein Ausschussvorsitzender oder eine Ausschussvorsitzende auf eine ihm oder ihr nach dem Gesetz zustehende Aufwandsentschädigung verzichtet, sei eine individuelle Entscheidung, die unabhängig von der gesetzlichen Neuregelung zu sehen ist. Aber: „Auf Aufwandsentschädigungen kann und konnte jeder auch bisher schon verzichten“, sagte Hoffmann.

„Das kann aber nur freiwillig geschehen“, erklärte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Georg Fenninger, ein Urgestein im Bonner Stadtrat. „Dazu zwingen können wir niemanden.“ Das gelte auch für die Spenden, die Mandatsträger von ihren Aufwandsentschädigungen abzweigen und der Partei und Fraktion zugute kommen lassen. „Auch da können wir laut Gesetzgeber nur eine Empfehlung aussprechen, denn die Entschädigung steht den Mandatsträgern zu. Sie haben schließlich auf der anderen Seite ja auch einen entsprechenden Aufwand“, so Fenninger.

Freiwilliger Verzicht aufEntschädigung ist möglich

Eine Praxis, die in allen im Rat vertretenen Parteien üblich ist, erfuhr der GA bei einer kleinen Rundfrage in den Fraktionsgeschäftsstellen. Die Höhe ist unterschiedlich. Bei den Linken sind es ihrem Geschäftsführer Anatol Koch zufolge bis zu 50 Prozent – je nach Einkommen. Bei den übrigen Fraktionen reicht die Spanne von 20 bis 35 Prozent. Fenninger hätte es lieber gesehen, das Land hätte die Besteuerung der Aufwandsentschädigung, die bis 3072 Euro im Jahr steuerfrei ist, abgeschafft oder zumindest den Steuerfreibetrag erhöht. „Dann hätte nicht die Kommune, sondern das Land die Rechnung für die Stärkung des Ehrenamts zahlen müssen“, sagt er.

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