Bonner Straßenstrich Zum Oralverkehr gezwungen - Freier wegen Körperverletzung verurteilt

BONN · Zweieinhalb Jahre Gefängnis oder Freispruch für einen 50 Jahre alten Freier, der eine Prostituierte des Bonner Straßenstrichs mit Gewalt zum Oralverkehr ohne Kondom gezwungen haben soll - dies waren die Forderungen der Staatsanwältin beziehungsweise der Verteidigerin in den Plädoyers.

Doch dann kam alles ganz anders: Das Schöffengericht verurteilte den Fahrradhändler aus Hessen gestern nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1250 Euro (50 Tagessätze à 25 Euro).

Es war die Nacht auf den 22. Juli des vergangenen Jahres. Wieder einmal hatte der 50-Jährige auf der Durchreise mit seinem Wohnmobil am Straßenstrich angehalten. Mit einer heute 23 Jahre alten Bulgarin, die nur wenig Deutsch spricht, war er dann auf einen Parkplatz gefahren. Während des Oralverkehrs soll der Freier plötzlich das Kondom abgezogen, die 23-Jährige gegen ihren Willen zum "tiefen Oralverkehr" gezwungen und sie dabei ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen haben.

Der Angeklagte hatte dies bestritten. Vielleicht habe die Prostituierte seine Wünsche nicht richtig verstanden. Als er gemerkt habe, dass sie nicht will, habe er ihren Kopf nicht mehr heruntergedrückt. Die junge Frau hatte hingegen im Zeugenstand von ihrer Angst während des ganzen Vorfalls berichtet. Der Freier habe sie sogar aufgefordert, nichts davon der Polizei zu erzählen. Doch genau das hatte sie sofort nach dem Vorfall gemacht und den Mann angezeigt.

Vor Gericht war sie sich nun sicher, dass sie bereits zwei Jahre zuvor schon einmal ein ähnliches Aufeinandertreffen mit dem Geschäftsmann hatte. Damals habe sie ihn nicht angezeigt, da sie noch gar kein Deutsch gesprochen habe. Besonders brisant: In der Vergangenheit gab es bereits zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen den Mann in Bonn wegen vergleichbarer Vorfälle mit zwei anderen Prostituierten - beide sind eingestellt worden.

Dem Schöffengericht fehlten nun an der Opferaussage "die letzten zehn Prozent", um den Mann wegen Vergewaltigung zu verurteilen. Die 23-Jährige habe sich teilweise widersprochen und "bestimmte Punkte ausweichend beantwortet".

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