Nach Behandlung in Bonner Klinik Yoruba-Priester klagt wegen Verletzung des Schamgefühls

BONN · Weil er sich durch die Behandlung in einer Bonner Klinik in seinem Schamgefühl und seinen religiösen Empfindungen zutiefst verletzt sieht, fordert ein 51-jähriger Patient, Priester der traditionellen Religion der Yoruba in Nigeria, nun vor dem Bonner Landgericht Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro.

Das bestätigte am Freitag Gerichtssprecher Bastian Szcech und teilte mit, dass die Klinik der Forderung mit Nachdruck widerspreche.

Was war geschehen? Wie der 51-Jährige in seiner Klageschrift an die 9. Zivilkammer erklärt, wurde er am 7. Juni 2013 gegen 13.30 Uhr als Notfall mit schweren Herzrhythmusstörungen vom Rettungswagen in die Klinik gebracht. Nur Minuten später führte man dort bei ihm eine diagnostische invasive Herzkatheteruntersuchung mittels Einstichs in die Leiste durch. Und, so der Kläger nun: Dafür sei sein Genital zur Seite geschoben worden.

Eingriffe am Körper seien nach seiner Religion nicht gestattet

Nach der Untersuchung stellte sich heraus: Die Gefahr eines Herzinfarkts bestätigte sich nicht. Und nach medikamentöser Behandlung der Rhythmusstörungen und des Bluthochdrucks konnte der Patient, der in der hiesigen Region lebt, bald aus der Klinik entlassen worden. Damit ist der Fall für ihn aber offensichtlich nicht erledigt. Denn wie der Gerichtssprecher erklärte, macht der 51-Jährige in seiner Klage geltend: Er sei vor dem, im Übrigen auch völlig unnötigen, invasiven Eingriff nicht darüber aufgeklärt worden, was man vorhabe. Hätte er geahnt, dass man ihn stechen wollte, hätte er niemals in die Behandlung eingewilligt.

Denn, so der Kläger: Er sei ein hoher Priester der traditionellen Religion der Yoruba in Nigeria, und da seien Eingriffe in den Körper jedweder Art und Verletzungen nicht gestattet. Er sei entsetzt gewesen, als er nach der Behandlung die Kompresse in seiner Leiste gesehen und erfahren habe, was passiert sei. Außerdem habe er noch tagelang nach dem Eingriff starke Schmerzen gehabt.

Klinik beantragt, die Klage abzuweisen

Und nicht nur das: Die gesamte Art der Behandlung stelle eine Verletzung seines Selbstbestimmungsrechts, eine Verletzung seiner religiösen Empfindungen und seines Schamgefühls dar. Und dafür müsse ihm die Klinik das geforderte Schmerzensgeld zahlen.

Die Klinik aber beantragt bei der Zivilkammer, die Klage abzuweisen mit der Begründung: Der Patient sei als Notfall mit akutem Coronarsyndrom eingeliefert worden, und in solchen Fällen sei eine Katheteruntersuchung innerhalb der folgenden zwei Stunden zwingend geboten. Außerdem, so die Klinik, sei der Kläger sehr wohl vor der Untersuchung über die Art des Eingriffs informiert worden, und zwar von zwei Englisch sprechenden Ärztinnen. Und der 51-jährige habe sich damit einverstanden erklärt, wenn auch nicht schriftlich, denn dafür sei angesichts seines Zustands keine Zeit mehr gewesen. Überdies habe der Patient auch niemandem gegenüber ein Wort geäußert von religiösen Bedenken, und von starken Schmerzen nach dem Eingriff wisse man ebenfalls nichts, denn er habe sich nicht beschwert und auch nicht geklagt. Kurzum: Die Klage sei völlig unbegründet.

Demnächst muss das Gericht den Fall verhandeln und versuchen zu klären. (AZ: 9 O 505/14)

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