Stadtverwaltung erteilt Baugenehmigung Weiter Streit um Asbeck-Baupläne

BONN · Die Diskussion geht schon seit zwei Jahren, und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. Der Stadtrat hat jedenfalls den Umbauplänen von Marc Asbeck an der ehemaligen Niedersächsischen Landesvertretung zunächst wieder einen Riegel vorgeschoben und gefordert, die Bezirksregierung möge sich noch einmal mit dem Fall befassen.

Wie berichtet, hat der Investor schon vor zwei Jahren einen positiven Bauvorbescheid zur Aufstockung der ehemaligen Landesvertretung um sechs Geschosse erhalten. Mittlerweile ist auch der Bauantrag genehmigt, weil dieser laut Stadtbaurat Werner Wingenfeld "dem Inhalt des Vorbescheides in wesentlichen Punkten entspricht". Der Bauherr habe einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch darauf gehabt. Wingenfeld: "Andernfalls könnte die Stadt Bonn einer Regresspflicht unterliegen."

Dennoch: Marcel Schmitt (Bürger Bund) meint, dies alles sei rechtswidrig geschehen und forderte in einem Antrag, die Baugenehmigung zurückzuziehen. Denn der Bauantrag divergiere zur Bauvoranfrage, weil darin etwa von acht Geschossen die Rede sei, nun im Bauantrag aber neungeschossig geplant werde. Die Verwaltung habe "Recht gebeugt", sagte Schmitt.

Bert Moll (CDU) wies außerdem darauf hin, dass der Rat einen Beschluss gefasst hatte, ein Bebauungsplanverfahren über das Bundesviertel einzuleiten. Und die Verwaltung habe sich darüber hinweggesetzt.

Das sieht die Verwaltung anders: Da bereits ein positiver Vorbescheid erteilt wurde, habe die Verwaltung das Baugesuch nicht mehr zurückstellen können, auch wenn dieses den Planungszielen des aktuellen Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses widerspreche. Eine Entscheidung darüber steht laut Moll nur dem Rat oder dem Oberverwaltungsgericht zu - nicht der Verwaltung. Moll: "Jetzt haben wir einen Fall, wo es wirklich prekär ist."

Auch Hartwig Lohmeyer (Grüne) ärgerte sich: "Es ist langsam wirklich sehr ärgerlich, dass unsere Bauverwaltung eine Verwaltung der zwei Geschwindigkeiten ist. Es geht hier nur um eine einfache Textänderung."

Im Prinzip müsse der bestehende Bebauungsplan lediglich in seiner Definition des Anwendungsgebietes angepasst werden, meinte Lohmeyer. Statt "Einrichtungen des Bundes" müsse eben nun "Hochwertiger Büroraum" stehen. So sei man doch auch bei der Genehmigung des neuen UN-Hochhauses vorgegangen. Stadtbaurat Werner Wingenfeld hielt "Ihre Unterstellung für unlauter", sagte er in Richtung Schmitt. Er verwies auf Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster in einem ähnlich gelagerten Fall. Dabei ging es im Jahr 2000 um den Bebauungsplan Fritz-Schäffer-Straße.

Das Gericht habe festgestellt, dass die dort enthaltene Festsetzung von Sondergebieten für "Hauptstadteinrichtungen" durch den Umzug nach Berlin überholt sei und erklärte den Bebauungsplan deshalb für nichtig. Der noch bestehende Bebauungsplan für das Areal, in dem auch die ehemalige niedersächsische Landesvertretung liegt, enthalte genau die gleiche Festsetzung zur Art der Nutzung. Daher gelten, so Wingenfeld, auch alle darin enthaltenen Einschränkungen nicht mehr. Das nächste Wort hat nun die übergeordnete Kölner Bezirksregierung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort