Millionenfalle - Teil 96 Was wusste OB Dieckmann?

War die ehemalige Oberbürgermeisterin ahnungslos? Oft nur halb und manchmal zu spät informiert? Im Kim-Prozess um das World Conference Center Bonn (WCCB) schrieb sie jedenfalls Geschichte - als "Phantom der Akten".

Ausgerechnet zum Ende ihrer verdienstvollen Amtszeit, im Spätsommer 2009, fliegt Bärbel Dieckmanns wichtigstes Projekt, das ihre WCCB-Projektleiterin Eva-Maria Zwiebler in einer Mail "Prestigeobjekt" nennt, aus heiterem Himmel in die Luft. Zumindest aus Sicht der Öffentlichkeit und des Stadtrates. Hinter den Kulissen war seit langem bekannt, dass die Lunte für einen handfesten WCCB-Skandal gelegt war. Als durch den ersten WCCB-Report des Rechnungsprüfungamtes (RPA) im April 2010 öffentlich wurde, dass Ex-Stadtdirektor Arno Hübner bereits im Februar 2008 über Untergangsszenarien brütete, erschien auch das Nicht-mehr-Kandidierenwollen von Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann in einem neuen Licht. Die hatte im August 2008 erklärt: "Demokratie verleiht Macht auf Zeit, Demokratie lebt auch vom Wechsel."

Seitdem scheiden sich an Bonns Ex-OB die Geister. Was wusste sie? Was nicht? Was halb? Was zu spät? Welche Rolle spielte sie bei der städtischen 74,3-Millionen-Bürgschaft für den Sparkassenkredit an Investor Man-Ki Kim, der tatsächlich ein Geisterfahrer war? Oder ist alles ganz anders: Hat die Verwaltungschefin Bonns wichtigstes Projekt nur vom Hörensagen gekannt? Ist das überhaupt vorstellbar? War sie vielleicht doch nicht "über die wesentlichen Dinge immer informiert", wie ihr Stellvertreter Hübner im Zeugenstuhl im Kim-Prozess behauptete.

Fragen über Fragen, denn keine Personalie interessiert Bonns Bürger mehr als die Rolle Dieckmanns auf der WCCB-Achterbahn - insbesondere in diesen Tagen, wo ihr Projektteam auf der Anklagebank sitzt und um seine Pensionen kämpft. Dieckmann hat einmal weit außerhalb eines WCCB-Zusammenhangs gesagt: "Nein, Juristin muss man als Bürgermeisterin nicht sein. Ja, Teamfähigkeit ist wichtig, aber am Ende muss man allein entscheiden." Aber wie entscheidet man, wenn stimmt, was Professor Rainer Hamm, ihr erster Strafverteidiger, am 8. Dezember 2009 erklärte: "Der Rat wusste alles, was Frau Dieckmann wusste. Mehr Wissen besaß sie nicht." Da der Rat nichts von einer städtischen Bürgschaft während der Bauphase wusste und auch nichts davon, dass Investor Kim bei der Investorprüfung der Sparkasse durchgefallen war, muss man annehmen, dass Bonns OB und Verwaltungschefin "das Wesentliche" nicht wusste und mutmaßen, dass sie verwaltungsintern betrogen worden ist.

Aber genau das kann der Bürger nicht glauben: Dass eine auf den städtischen Machtgipfel gewählte Person im finsteren Informationstal hockt, wenn es um das wichtigste Projekt der Stadt geht. Und das stimmt auch nicht. Es gab keine große Koalition der Ahnungslosen zwischen Stadtrat und OB Dieckmann. Schließlich war Dieckmann, so die Erkenntnis der Richter aus dem Kim-Prozess, beim entscheidenden Gespräch zwischen Stadt und Sparkasse anwesend, als die kreditunwillige Sparkasse mit der Zusage einer städtischen Bürgschaft "umgedreht" wurde. Schließlich muss sich Dieckmann 2009, als die Stadt weitere 30 Millionen für Kim bewilligte, ihrer Situation, gemeinhin eine zwischen Cholera und Pest, sehr bewusst gewesen sein (s. Info-Kasten unten), als sie sich Rat von außen holte. Die Gutachter fanden: Besser nochmal 30 Millionen in das Himmelfahrtskommando stecken als ein Baustopp. Dabei war schon damals absehbar, dass das Geld - so oder so - nicht reichen würde.

"Keine Dokumente, keine Zeugenausssagen, nichts", begründete der ehemalige Oberstaatsanwalt Fred Apostel im Frühling 2012 die Einstellung des Verfahrens gegen Dieckmann. Es klinge toll, wenn man sagt, "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Aber das ist so was von falsch. Denn wir müssen jemandem die Schuld nachweisen. Und trotz intensiver jahrelanger Ermittlungen haben wir keinen Beweis gefunden." Walther Graf, Strafverteidiger von Man-Ki Kim, nannte Dieckmann das "Phantom der Akten".

Nach "Millionenfalle III" im General-Anzeiger bestritt Dieckmann in der WDR-Lokalzeit Ende August 2009 und kurz vor der OB-Wahl, dass die Stadt eine Bürgschaft übernommen habe. Sie sagte: "Wenn es (das WCCB/Anm. d. Red.) scheitern sollte, wäre die Stadt nur für die Zinsen zuständig, das ist natürlich weit weniger als eine Bürgschaft." Heute weiß ganz Bonn es besser, als es damals Dieckmann wusste oder vorgab zu wissen. In der Beschlussvorlage für den Stadtrat am 14. Dezember 2005 heißt es, "dass die Stadt bei einem Heimfallanspruch für das dann noch vorhandene Restdarlehen die Zinszahlungen (...) übernimmt". Weiter heißt es, eine Tilgung des Darlehens werde zunächst für zehn Jahre ausgesetzt. Was Dieckmann im WDR sagte, klang jedoch so, als gäbe es Kredite, die nie getilgt werden müssen.

Ein oberflächlich lesender Feierabendpolitiker könnte tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass Bonn bei einem WCCB-Crash nur für die Zinsen haftet. Die Stadtrats-Mitglieder berichteten jedenfalls - parteiübergreifend und überzeugend - vor Gericht, dass sie nichts von einer Bürgschaft über 74,3 Millionen Euro wussten.

Ein Mail-Dialog zwischen Zwiebler und Hübner entlastet indes Dieckmann für die WCCB-Kim-Anfangsphase. Zwiebler schreibt am 14. September 2005 an Hübner, dass Vieles von dem, was die Projektgruppe umsetzen sollte (Ausschreibung, juristische Eckpunkte) "fern von jeglicher Realität war und ist!" - und schlägt Hübner vor, alles "mal mit OB/Prof. Sander (Stadtkämmerer/Anm. d. Red.) zu besprechen". Ihr letzter Satz: "Ansonsten sollten wir das Projekt beerdigen!" Ein erstaunliches Fazit drei Monate vor dem entscheidenden Ratsbeschluss. Doch Hübner antwortet: "Beerdigen heißt aufgeben, ist das unsere Mentalität? Sicher nicht. Wir wollen den Erfolg." Und fragt: "Was können uns OB oder Sander jetzt schon helfen? Über Grundsätze diskutieren mit dem Ergebnis, dass Sander dann die Gefahr für den Haushalt sieht und in irgendwelchen Zirkeln das auch schon sagt, oder die OB, die glaubt, ein anderer muss dann es noch einmal versuchen? All das bringt uns nicht weiter."

Als am 22. August 2009 der General-Anzeiger beginnt, die etwas andere WCCB-Geschichte aufzublättern und die OB-Wahl Ende August 2009 vorüber ist, steigt im Rat eine Sondersitzung. Dieckmann sagt: "Gegen mögliche Täuschung ist niemand gefeit." Im Rat kochen die Emotionen. Empörung, Wut, Fassungslosigkeit, aber auch messerscharfe Fragen: Haben städtische Mitarbeiter Beihilfe zur Untreue und zum Betrug geleistet? Gedanken, die in dieser Situation als Verstoß gegen Stil und Anstand empfunden werden. Dieckmann bricht die Sitzung ab.

Noch am 31. August 2009 schreibt Zwiebler die Kündigung. An Dieckmann: "Ich hatte Sie aber auch schon vor geraumer Zeit darum gebeten, dass weiterer juristischer und betriebswirtschaftlicher Sachverstand für dieses Projekt benötigt wird, da ich dieser Aufgabe allein nicht mehr gewachsen bin." Dieckmann streicht nicht nur diese Passage. Das von der Oberbürgermeisterin korrigierte Kündigungsschreiben unterschreibt Zwiebler trotzdem.

Und noch eine WCCB-Ratssitzung: Am 17. September 2009 sagt Dieckmann den wohlfeilen Satz: "Wenn man Betrüger erkennen könnte, gäbe es keinen Betrug." Es ist ein Satz für die Öffentlichkeit, die es gerne einfach hätte: hier die Bösen, dort die Guten. Aber der WCCB-Korruptionsfall ist hochkomplex. Dass es mit den Betrügern und Betrogenen nicht so einfach ist, spiegelt allein die Tatsache, dass von zehn Angeklagten jeder zweite ein Stadtangestellter ist. Einstweilen stimmt nachdenklich, dass Kim ohne Eigenkapital im Dritte-Welt-Land Libyen nicht losbauen durfte. In Bonn aber schon. Sogar mit Bürgschaft der Stadt.

Dann gab es im Kim-Prozess noch den Zeugen Karl Uckermann, Ratsmitglied der Grünen. Am 3. Juli 2012 sagt er aus, dass er im Frühjahr 2009 gemeinsam mit einem CDU-Ratskollegen Einsicht in die städtischen Akten genommen habe. Da sei ihm klargeworden, dass der "finanzielle Rahmen schon recht früh überschritten" worden sei. Abends sei er an einer Gaststätte am Stadthaus Dieckmann begegnet. Er habe sie gefragt, warum sie nicht früher darüber informiert habe. Dieckmann habe geantwortet: "Ich habe Euch mit Absicht nicht informiert, sonst hättet ihr den Bau verhindert." Anwalt Hamm im Namen seiner Mandantin: "Ein Gespräch mit diesem Inhalt (wörtlich oder sinngemäß) hat nicht stattgefunden."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort