Diskussionsrunde in Bonn Was tun gegen Hasskommentare und Fake News?

BONN · Beleidigungen und Beschimpfungen sind ein großes Problem in sozialen Netzwerken. In der Reihe „Recht konkret“ im Bonner Landgericht erläutern Experten am 3. April die rechtlichen Mittel gegen Hass und Lügen. GA-Leser sind dazu eingeladen.

 GA-Leser können die Vorträge zu Hasskommentaren im Landgericht hören und sich an einer anschließenden Diskussion beteiligen.

GA-Leser können die Vorträge zu Hasskommentaren im Landgericht hören und sich an einer anschließenden Diskussion beteiligen.

Foto: picture alliance / Frank Rumpenh

Ein Funke reicht, um ein Feuer zu entfachen. Diese Weisheit gilt im übertragenen Sinn auch für Beiträge und die daraus resultierenden Diskussionen in den sozialen Netzwerken. Immer wieder kommt es bei Facebook, Twitter & Co. zu Beleidigungen, Beschimpfungen, Hasskommentaren oder der gezielten Verbreitung falscher Nachrichten. Die Entwicklungen sind so gravierend, dass sich dafür zwei Begriffe etabliert haben: Hate Speech (zu deutsch Hassrede) und Fake News.

„Mit Thesen, die früher am Stammtisch besprochen wurden, wagt man sich nun hinaus und sagt es anderen Menschen ins Gesicht“, sagte Konstanze Marx vom Mannheimer Institut für Deutsche Sprache (IDS) kürzlich der Katholischen Nachrichten-Agentur. Die Gefahr im Internet bestehe darin, dass sich Gleichgesinnte zusammenfänden und gegenseitig bestärkten. So erhielten beleidigende, verletzende oder sogar rassistische, sexistische und homophobe Aussagen großen Zuspruch.

Neues Gesetz nimmt Netzwerke in die Pflicht

Für Beiträge dieser Art bieten die sozialen Netzwerke eine Meldefunktion an, über die jeder Nutzer offensichtlich gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßende oder zumindest verdächtige Aussagen melden kann. Für den Außenstehenden ist allerdings nicht immer nachvollziehbar, welche Beiträge aus welchem Grund gelöscht oder eben nicht gelöscht werden. Ein weiteres Problem ist die Menge an Einträgen: Allein Facebook hat in Deutschland rund 32 Millionen monatliche Nutzer, die täglich zahlreiche Beiträge posten. Diese zu sichten, ist auch für das Netzwerk eine große Herausforderung.

Da es seit Langem Kritik an den Plattformbetreibern wegen ihres Umgangs mit strafbaren Inhalten gibt, verabschiedete der Bundestag im Juni 2017 das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das seit Januar 2018 vollständig in Kraft ist. Mit diesem werden die Betreiber der Netzwerke dazu verpflichtet, Hinweise auf strafbare Beiträge möglichst schnell zu prüfen und diese, wenn nötig, zu löschen. Dabei gilt: Handelt es sich um einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt, soll dieser innerhalb eines Tages nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Ist bei einem Beitrag eine genaue Prüfung erforderlich, soll diese binnen sieben Tagen abgeschlossen sein. Halten sich die Netzwerke nicht an diese Regeln, kann das in Bonn ansässige Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen sie einleiten. Die Strafen können sich auf bis zu fünf Millionen Euro belaufen. Sollte es zu einem rechtlichen Streit zwischen einer Plattform und dem Bundesamt für Justiz kommen, ist ausschließlich das Amtsgericht Bonn wegen des hiesigen Amtssitzes der Behörde für Verfahren zuständig.

Das Gesetz hat allerdings viele Kritiker. Eine der Befürchtungen ist, dass die Netzwerke aus Furcht vor Bußgeldern oder der 24-Stunden-Frist viele Beiträge ohne genaue Prüfung löschen – und damit die Meinungsfreiheit einschränken. Schnell fällt in diesem Zusammenhang das Wort Zensur. Die beiden FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin und Jimmy Schulz zogen zuletzt sogar vor das Verwaltungsgericht Köln und verklagten das Bundesamt für Justiz wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück, weil es der Auffassung ist, dass den beiden Liberalen bis dato kein Nachteil durch das Gesetz entstanden sei und keine Daten von ihren Facebook-Konten gelöscht worden seien. Außerdem gebe es kein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem Bundesamt und den Klägern, sodass die Politiker nicht gegen die Behörde klagen könnten.

Kritik gibt es aber auch an der konkreten Umsetzung des Gesetzes. So war der Twitter-Account des Satiremagazins „Titanic“ im Januar des vergangenen Jahres, also kurz nach Inkrafttreten des NetzDG, kurzzeitig von Twitter gesperrt worden. Der Grund: Das Magazin hatte einen Beitrag der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert und dabei unter anderem von barbarischen „Männerhorden“ gesprochen. Kritiker sahen sich dadurch darin bestätigt, dass das Gesetz zum ungeprüften Sperren von Beiträgen oder sogar Accounts führe.

Wie oft die Plattformbetreiber eingreifen, zeigen ihre halbjährlichen Berichte, die sie ebenfalls gemäß des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes schreiben müssen. Demnach wurden im zweiten Halbjahr 2018 vor allem bei Twitter und Youtube Beiträge gemeldet: Rund 250.000 Beschwerden registrierten beide Netzwerke in diesem Zeitraum. Während Youtube in der Folge nach eigenen Angaben fast ein Fünftel der betreffenden Beiträge löschte, geschah dies bei Twitter nur in etwa neun Prozent der Fälle. Deutlich geringere Fallzahlen traten bei Facebook auf: Dort meldeten die Nutzer nur 1048 Beiträge, von denen 369 entfernt wurden. Bußgelder mussten seit Inkrafttreten des Gesetzes dagegen noch nicht verhängt werden.

Am Mittwoch, 3. April, wird die Veranstaltungsreihe "Recht konkret" mit dem Thema Hassrede und Fake News im Internet fortgesetzt. GA-Leser sind eingeladen, die Vorträge der Fachreferenten zu hören und sich anschließend an der Diskussion zum Thema zu beteiligen. Die Veranstaltung findet ab 18 Uhr im Bonner Landgericht, Wilhelmstraße 21, statt.

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