Ganztagsbetreuung und Elternbeitragssatzung Was die Kinderbetreuung in Bonn kostet

BONN · Mit ihrer neuen Elternbeitragssatzung entlastet die Stadt Familien mit mehreren Kindern um mehrere Millionen Euro. Gutverdiener müssen dennoch tief in die Tasche greifen.

Die neue Elternbeitragssatzung entlastet Eltern finanziell, die mehrere Kindern haben, von denen eines Vorschulkind ist. Diesen Donnerstag wird der Stadtrat die Satzung für den Eigenanteil an Kindergärten, Tagespflege und die offene Ganztagsbetreuung in Grundschulen (OGS) vermutlich beschließen. Was bedeutet das konkret für Familien? Grundsätzlich erhebt die Stadt einen nach Einkommen und Betreuungsstunden gestaffelten Elternbeitrag, um die Jahresbetriebskosten teilweise zu decken. Das Alter des jeweiligen Kindes spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung.

Für die Betreuung unter drei Jahren (U 3-Kind) liegt der Beitrag höher als für Kindergartenkinder ab drei Jahren (Ü 3-Kind). Während Kindertageseinrichtungen der öffentlichen Hand, der Kirchen und freien Träger wahlweise eine Betreuung von 25, 35 oder 45 Stunden anbieten, können Eltern bei Tagespflegeeltern auch kleinere Kontingente ab zehn Stunden buchen.

In Bonn zahlten Eltern bis 31. Juli 2016 nur für eines ihrer Kinder monatlich Beiträge, und zwar für das teuerste Kind. Seit 1. August 2016 gilt diese Regelung nicht mehr uneingeschränkt. Der finanziellen Entlastung ging also eine finanzielle Mehrbelastung voraus. Wer für ein beitragspflichtiges Kind – egal, ob in Kita, Tagespflege oder OGS – voll zahlt beziehungsweise wenn ein Vorschulkind betreut wird und zeitgleich ein weiteres in der OGS hat, zahlt für dieses zweite Kind zusätzlich die Hälfte des fälligen Elternbeitrags bis zu einem Höchstbetrag von 90 Euro. Eigentlich hatte die Stadt vor, die Betreuungszeiten aus Kostengründen zu kürzen. Der zusätzlich erhobene Beitrag ist ein Kompromiss, um das abzuwenden. Hier einige Rechenbeispiele, welche Kosten für Familien anfallen, sobald ihre Kinder in die Betreuung gehen:

Die Durchschnittsfamilie: Eine Familie mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro zahlt bei einer 45-Stunden-Betreuung von zwei Kita-Kindern nur für einen Betreuungsplatz. Ist etwa der Sohn vier Jahre und die Tochter zwei Jahre alt, ist das U 3-Kind für die Berechnung maßgeblich. In der genannten Konstellation sind 305 Euro monatlich zu zahlen. Jedes weitere Kind in der Kindertagesstätte ist kostenlos. Zwei Jahre später wäre der Junge im ersten Schuljahr, die Tochter in der Ü 3-Gruppe, aber noch kein Vorschulkind. Für das Mädchen fallen dann 196 Euro monatlich an und für den Jungen in der OGS die Hälfte des vollen Beitrag: 75 Euro. Machte unterm Strich 271 Euro monatlich. Eine Entlastung folgt ein Jahr später: Die mittlerweile Fünfjährige wird als Vorschulkind kostenlos versorgt. Für ihren Bruder fielen die hälftigen OGS-Beiträge von 75 Euro pro Monat an.

Geringverdiener: Zahlungen fallen ab einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro an. Wer bis zu 24.542 Euro verdient, liegt in der geringsten Beitragstufe. Während der U 3-Zeit wären für eine Betreuung von 25 Stunden 53 Euro fällig, für 35 Stunden 59 Euro und für 45 Stunden 75 Euro pro Monat. Im Kindergartenalter ab drei Jahren (Ü 3) müsste die Familie 26, 30 oder 46 Euro mit steigender Betreuungszeit aufbringen. Geht ein Geschwisterkind parallel in die OGS müsste die Familie zusätzlich 15 Euro aufbringen.

Gutverdiener: Seit August 2015 sind in der Satzung zwei zusätzliche Beitragsstufen für Gutverdiener verankert. Bei einem Gesamtjahreseinkommen über 110.439 Euro zahlen Eltern zwischen 358 Euro (25 Stunden), 409 Euro (35 Stunden) und 512 Euro (45 Stunden), solange ihr Kind unter drei Jahren ist. Ab dem Kindergartenalter bucht die Stadt je nach Betreuungszeit monatlich 313 Euro (25 Stunden), 342 Euro (35 Stunden) beziehungsweise 492 Euro (45 Stunden) ab. In der Tagespflege gelten ähnliche Sätze. Kürzlich hat im Bürgerausschuss eine Mutter von vier Kindern vorgesprochen. Sie hatte kurz vor Weihnachten einen satten Nachzahlungsbescheid der Stadt zugeschickt bekommen, weil sich die Einkommensverhältnisse verändert hatten. „Obwohl mein Mann und ich zu den Gutverdienern zählen, wollte ich darauf aufmerksam machen, dass die Beiträge für Familien mit vielen Kindern nicht leicht zu bewältigen sind“, argumentierte sie. Zu den genannten Abgaben kamen bei der in Beuel lebenden Familie Beiträge von 90 Euro für den 50-Prozent-Beitrag zur OGS hinzu. Gesamtbelastung: 602 Euro. „Wenn man – wie wir – ein Haus abzubezahlen hat, ist das alles nicht so einfach“, erklärte sie.

Offene Ganztagsschule: Für die offene Ganztagsschule fällt der höchste Elternbeitrag bereits ab einem Einkommen von mehr als 73 626 Euro an. Es gibt auch keine Staffelung nach Betreuungszeit. Eltern, die zwischen 15.000 und 24.542 Euro monatlich verdienen, zahlen für einen volle Betreuung von 30 Euro monatlich. Die Durchschnittsfamilie mit 60 000 Euro hat 150 Euro zu zahlen. Ab einem Jahresgehalt von mehr als 73.626 Euro zahlt jede Familie 180 Euro für die OGS. Es kann durchaus Konstellationen geben, bei denen der Beitrag für die Kita niedriger ausfällt als der für die OGS. Besucht das Kindergartenkind einer Familie mit Einkünften von 60.000 Euro nur 35 Stunden die Kita würde das 123 Euro kosten, die OGS für das ältere Geschwisterkind dagegen 150 Euro. Die Familie müsste also den höheren OGS-Beitrag zahlen. Für das Kindergartenkind fällt in dieser Konstellation kein Beitrag an.

Vorschulkind beitragsfrei: Laut nordrhein-westfälischem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) müssen Eltern für ein Vorschulkind im Jahr vor der Einschulung keinen Beitrag zahlen. Die Stadt hat diese Regelung bisher so gelöst, dass in dieser Zeit aber für ein jeweiliges Geschwisterkind zu zahlen war. Das Verwaltungsgericht hat eine solche Regelung allerdings für nichtig erklärt. Die Richter waren der Auffassung, dass das Vorschulkind zwar beitragsfrei zu betreuen ist, aber der Form halber als Vollzahler gelten muss. Die von der Stadt mit der Urteilsprüfung beauftragten Juristen sind nun zu demselben Ergebnis gekommen. Bei einer ersten Prüfung hatten sie die Sachlage anders beurteilt.

Was bedeutet das konkret?: Mit der Verabschiedung der neuen Beitragssatzung werden Familien, die ein Vorschulkind und zeitgleich weitere Kinder in Betreuung haben, während dieses Jahres bestenfalls nichts zahlen müssen. Das gilt für den Fall, dass das weitere Kind in einer Kita oder Tagespflege betreut wird. Geht das weitere Kind in die OGS, muss die Familie die Hälfte des Normalbeitrags zahlen. Besuchen ein Fünfjähriger die Vorschule und die ältere Schwester gleichzeitig die OGS, so muss seit August 2016 der Geringverdiener (bis 24.542 Euro) 15 Euro, der Durchschnittsverdiener (60.000 Euro) 75 Euro und der Gutverdiener (ab 85.897 Euro) 90 Euro monatlich zahlen. Hat eben jenes fünfjährige Vorschulkind eine jüngere Schwester in der U 3-Betreuung, muss die Familie nichts zahlen. Eine Durchschnittsfamilie kann nach dieser Änderung einen vierstelligen Jahresbetrag sparen. Für die rückwirkende Satzungsänderung ab 2014 muss die Stadt sechs Millionen Euro zurückzahlen. In Zukunft fehlen etwa zwei Millionen pro Jahr im Haushalt.

Fragen zu Elternbeiträgen beantwortet die Stadt am Servicetelefon unter 0228/77 67 18. Informationen und Beitragstabelle zur Satzung unter www.ga.de/elternbeitraege.

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