Tipps von Experten Was Kunden beim Ticketkauf beachten sollten

Bonn · Kleinkunstbühne, Konzert oder Theaterstück - besonders zur Vorweihnachtszeit sind Events oft bis auf den letzten Platz belegt. Doch was, wenn man den Termin doch nicht wahrnehmen kann?

Konzertkarten sind oft schnell ausverkauft, die besten Plätze im Theater vergriffen. Manch Ticketkauf ist weniger durchdacht. So wird am Ende vielleicht der freie Tag nicht genehmigt oder eine Krankheit macht einen Strich durch die Planung. Wie es rechtlich beim Thema Weiterverkauf, Rückgabe und Verfall von Eintrittskarten aussieht, erklären Experten der Versicherung ARAG.

Tickets auf den letzten Drücker

Ob Fußballspiel, Konzert oder Theater, für Kurzentschlossene gibt es oft einige Rest-Tickets im Internet - neben offiziellen Portalen oft auch bei anderen Anbietern. Die Experten raten allerdings davon ab, Tickets über unbekannte Plattformen zu ersteigern. Die Preise sind häufig überteuert oder die Eintrittskarten gefälscht.

Wer auf Betrüger reinfällt, hat theoretisch zwar ein Recht auf Schadensersatz. Die Chance, die Betrüger zu fassen, ist jedoch gering. Wer doch auf Tickets aus zweiter Hand zurückgreift, sollte die Tickets gründlich begutachten. Oft sind sie mit Codes oder Hologrammen versehen, diese sind schwer zu fälschen.

Muss man zahlen, obwohl man das Ticket nicht nutzt?

Entscheidend für die Verpflichtung zur Zahlung ist in erster Linie der Kaufvertrag. Ein solcher Kaufvertrag ist verbindlich. Und zwar unabhängig davon, ob die Leistung in Anspruch genommen wird. In der Regel hat man deshalb kein Recht, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. Ausnahmen können sich aus vertraglichen Regelungen beziehungsweise den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergeben.

Ein Blick auf die Homepage des Veranstalters oder ein Anruf lohnt aber dennoch. So wird manchmal ein Rücktrittsrecht vorgesehen, dass es einem ermöglicht, bis kurz vor der Veranstaltung die Karte zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuerhalten. Es ist ebenso möglich, dass Veranstalter aus Kulanz den Kaufpreis erstatten, wenn man zum Beispiel aufgrund einer Krankheit die Veranstaltung nicht wahrnehmen kann. Hierauf besteht allerdings kein Anspruch.

Wie sieht es bei der Onlinebuchung von Konzertkarten aus?

Die gleichen rechtlichen Bedingungen, wie oben genannt, gelten auch bei Käufen im Internet. Denn das beim Online-Kauf grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht gilt nicht für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem festen Termin oder in einem bestimmten Zeitraum. Auch beim Online-Kauf können sich Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung deshalb nur aus Kulanz oder aus vertraglichen Regelungen wie den AGB ergeben.

Was muss man bei personalisierten Karten beachten?

Obwohl der Käufer einer Eintrittskarte grundsätzlich unabhängig von der Wahrnehmung des Termins zur Kaufpreiszahlung verpflichtet ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass er die Karte verfallen lassen und dennoch zahlen muss. Denkbar wäre es nämlich auch, die eigene Karte rechtzeitig an jemand anderen weiterzugeben oder sie zu verkaufen.

In diesem Fall sollten allerdings vorher die vertraglichen Regelungen des Veranstalters studiert werden, da sich hieraus Hindernisse bezüglich einer Weitergabe oder eines Verkaufs ergeben können. So werden insbesondere Fußballtickets personalisiert verkauft und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden.

Ticket früh genug weiter verkaufen

Wer früh genug weiß, dass er das Konzert, Theaterstück oder die Aufführung nicht besuchen kann und kein personalisiertes Ticket besitzt, ist im Internet gut aufgehoben. Diverse Plattformen eignen sich gut, besonders beliebte Tickets wieder an den Mann zu bringen. Doch Vorsicht: Den Strichcode sollte man nie mit fotografieren. Am besten wirklich nur den Titel und die Plätze zeigen.

Keine gute Idee: Karten vom Schwarzmarkt

Wichtig auch: Eintrittskarten dürfen nicht von vorneherein in der Absicht, sie weiter zu veräußern, bezogen werden. Die Veranstalter können den Vertrieb ihrer Karten nämlich zu Recht auf autorisierte Händler beschränken. Insbesondere bei einer größeren Anzahl von Karten ist Vorsicht geboten, da die Gefahr besteht, dass gegen ein vertraglich vereinbartes Weiterveräußerungsverbot verstoßen wird.

Server überlastet - was nun?

Oft genug stürzen die Seiten der Veranstalter ab. Es lohnt sich also, die entsprechende Verkaufsseite schon einige Zeit vor dem offiziellen Start zu öffnen und regelmäßig zu aktualisieren. Auch ein Benutzerkonto anlegen kann sinnvoll sein, so müssen am Ende nur noch die nötigsten Klicks gemacht werden. Und es hilft natürlich wenn deine Freunde über ihre Internetleitung gleichzeitig versuchen auf die Seite zu kommen, so erhöhen sich die Chancen, dass einer von euch zuschlagen kann.

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