Auftaktveranstaltung der neuen Reihe Recht Konkret Was Diesel-Besitzer jetzt wissen sollten

Bonn · Bei der ersten Veranstaltung von Recht Konkret des Bonner Landgerichts werden die Folgen des deutschen Abgasskandals beleuchtet. Teilnehmer erfahren juristische und technische Hintergründe der Schummel-Affäre.

Wer bei Google die Suchwörter „Diesel“ und „Klage“ eingibt, wird prompt bedient. Ganz oben in der Trefferliste tauchen Anzeigen diverser Anwaltkanzleien auf, die auf Mandantenfang für mögliche Sammelklagen gegen Autohersteller oder Händler gehen. Man sieht: Die manipulierten Abgasanlagen deutscher Markenfirmen und ihre Folgen für die Autobesitzer sind ein Massenthema – und es geht dabei am Ende möglicherweise um viel Geld.

Alle GA-Leser, die juristische und technische Hintergründe der Schummel-Affäre besser verstehen möchten, sollten sich den 6. Juni im Kalender dick anstreichen. Denn dann startet die neue Veranstaltungsreihe Recht Konkret unter Federführung des Bonner Landgerichtes (siehe Editorial). Unter dem Motto „Folgen des Abgasskandals: Was Diesel-Besitzer jetzt wissen sollten“ beleuchten vier Fachreferenten zahlreiche Fragen aus Sicht der betroffenen Autofahrer. Ausgerichtet wird die Auftaktveranstaltung vom Landgericht gemeinsam mit dem Bonner Anwaltverein im Foyer des Gerichtsgebäudes an der Wilhelmstraße 21. Der General-Anzeiger übernimmt die Moderation und berichtet ausführlich. Beginn ist um 18 Uhr, der Eintritt frei. Um eine telefonische Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen gebeten.

Ungewisse Zukunft

Fakt ist: Diesel-Fahrer sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. Vergangene Woche kündigte die EU-Kommission an, Deutschland und fünf weitere Länder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, weil der Stickoxid-Grenzwert nicht überall eingehalten wird – die 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gelten bereits seit acht Jahren. Mehr als 60 deutsche Städte reißen den europäischen Grenzwert, wenn auch mit sinkender Tendenz. Hat die EU-Klage Erfolg, drohen dem Land millionenschwere Bußgelder, und der Handlungsdruck auf die Bundesregierung steigt.

Bisher scheint die große Koalition in Berlin darauf zu setzen, dass Deutschlands Diesel-Flotte – sie verursacht rund 72 Prozent der Stickoxid-Belastung – über die Jahre nach und nach durch Neuanschaffungen modernisiert und damit sauberer wird. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Regierung die Autohersteller zwingen will, auf eigene Kosten nachträglich Hardware für die Abgasreinigung nachzurüsten. Und auch an den Vorschlag des Umweltbundesamtes, zur Durchsetzung möglicher Diesel-Fahrverbote eine blaue Plakette in zwei Abstufungen für „saubere“ Autos einzuführen, will die Bundesregierung bisher offenbar nicht ran.

Infoabend am 6. Juni

Welche Auswirkungen wird vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar haben? Diesel-Fahrverbote sind nach Ansicht der Richter zulässig, wenn nur damit die Einhaltung des Grenzwertes sichergestellt werden kann. „Das Bundesverwaltungsgericht hat aber betont, dass Fahrverbote verhältnismäßig bleiben müssen“, sagt Andreas Engels, Richter am Verwaltungsgericht Köln. „Es bedarf außerdem hinreichender Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.“ Für betroffene Städte werde eine phasenweise Einführung von Fahrverboten zu prüfen sein, die zunächst nur ältere Fahrzeuge betreffen würde. Entschieden wird in NRW von den Bezirksregierungen, die in Abstimmung mit den Kommunen Luftreinhaltepläne für die einzelnen Städte festlegen. Während Hamburg sich bereits zu einem Diesel-Verbot entschlossen hat, signalisiert die Spitze der Bonner Stadtverwaltung, dass sie solche Maßnahmen skeptisch sieht.

Beim Informationsabend am Mittwoch, 6. Juni, wird es ab 18 Uhr im Landgericht neben möglichen Fahrverboten um weitere spannende juristische Fragen gehen. So befassen sich die Vorträge mit möglichen Ansprüchen der Fahrzeugeigentümer gegen Händler oder Hersteller (Stichwörter: Werteverlust, Schadensersatz) und mit dem Instrument der Musterfeststellungsklage, die der Gesetzgeber plant. Nach den Vorträgen wird Zeit für eine Diskussion bleiben.

Zur Anmeldung für Recht Konkret hat der General-Anzeiger eine kostenfreie Telefonhotline geschaltet, die ab Samstag zur Verfügung steht: : 0 800/100 91 19

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