Kommentar zur Klage der SWB Warum nicht gleich so?

Meinung | Bonn · Wegen des Neubaus eines Studentenwohnheims hatten die Stadtwerke Bonn die Stadt Bonn verklagt - nun haben sie sich doch außergerichtlich geeinigt. Mit der späten Einigung haben die beiden nur unnötig Ärger und Kosten verursacht, meint GA-Redakteurin Lisa Inhoffen.

Die Studentenapartments an der Ecke Karlstraße/Nideggerstraße sollen zusätzlichen Schallschutz in Richtung Heizkraftwerk bekommen.

Die Studentenapartments an der Ecke Karlstraße/Nideggerstraße sollen zusätzlichen Schallschutz in Richtung Heizkraftwerk bekommen.

Foto: Benjamin Westhoff

Viel Wind um nichts? Erst verklagen die Stadtwerke Bonn ihre Mutter Stadt Bonn wegen der Genehmigung eines Studentenwohnheims in unmittelbarer Nähe zu ihrem Heizkraftwerk Nord, dann findet man doch plötzlich eine einvernehmliche Lösung. Da fragt man sich: Warum nicht gleich so? So hat die juristische Auseinandersetzung doch nur unnötig Ärger und Kosten verursacht.

Eine andere Frage, die sich aufdrängt: Wieso wurden die SWB nicht frühzeitig über dieses Bauvorhaben informiert? Die Sorge der SWB-Geschäftsführung, spätere Bewohner des Studentenheims könnten dem Unternehmen wegen Lärmbelästigung durch den Betrieb des Heizkraftwerks die Hölle heiß machen und es am Ende zu teuren Immissionsschutzmaßnahmen zwingen, ist schließlich nicht von der Hand zu weisen.

Da braucht man nur auf Beispiele zu verweisen, wo in der Nähe von Sportplätzen Neubauten errichtet wurden, deren Bewohner anschließend mit Erfolg gegen den Sportbetrieb klagten, weil er zu viel Lärm machte. Nur gut, dass Kinderrufe und Kinderlachen im rechtlichen Sinne nicht mehr als Lärm gelten.

Unterm Strich bleibt also abzuwarten, ob die Schallschutzmaßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen – wovon alle Beteiligten ausgehen. So oder so müssen die SWB mit dem Neubau leben. Schließlich ist er nahezu fertiggestellt. Und abgerissen wird er sicher nicht mehr.

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