23-Jähriger polizeibekannt in Bonn Walid S. wegen gefährlicher Körperverletzung verhaftet

Bonn · Walid S. ist am frühen Freitagmorgen festgenommen worden. Der 23-Jährige ist seit Jahren polizeibekannt in Bonn. Zuletzt war er in der vergangenen Woche in eine Prügelattacke am Hauptgebäude der Bonner Universität verwickelt.

Walid S. ist am frühen Freitagmorgen festgenommen worden und sitzt nun in Untersuchungshaft. Die Bonner Staatsanwaltschaft erwirkte einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 23-Jährigen. Haftgrund ist Wiederholungsgefahr.

Wie der General-Anzeiger berichtete, soll der polizeibekannte Bad Godesberger in der Nacht auf Sonntag, 10. Februar, in eine Schlägerei am Bonner Uni-Hauptgebäude verwickelt gewesen sein. Dabei wurde ein 26-Jähriger so brutal attackiert, dass er laut Polizei noch immer mit schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus liegt.

Nach der Schlägerei geriet Walid S. schnell ins Visier der Beamten, wurde jedoch mangels Haftgründen freigelassen. In den folgenden Tagen allerdings gewannen die Ermittler neue Erkenntnisse zum Tatablauf und untersuchten die Verletzungen des Opfers genauer. Außerdem berücksichtigten sie Walid S. Vergangenheit: Denn die Liste der Fälle, bei denen der 23-Jährige mutmaßlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, ist lang.

Dazu zählen Schlägereien, Bedrohungen und nicht zuletzt die Attacke auf Niklas Pöhler, der im Mai 2016 starb. Walid S. war im Prozess als Hauptverdächtiger angeklagt, aber mangels Beweisen freigesprochen worden. Bislang hat Walid S., der in Mehlem wohnt, eine Jugendstrafe von acht Monaten verbüßt, im Fall einer Disko-Schlägerei geht es demnächst vor dem Bonner Landgericht weiter.

Im aktuellen Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bonn nach GA-Informationen bereits am Mittwoch beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragt, den am Donnerstag ein Richter erließ. Gegen 6 Uhr morgens wurde Walid S. am Freitag in Siegburg festgenommen. „Er ist auf dem Weg zur Arbeit gewesen“ sagte sein Anwalt Martin Kretschmer. Zum aktuellen Fall äußerte sich Kretschmer nicht: Er werde erst einmal die Akten sichten.

Bei der Bonner Staatsanwaltschaft werden nun die Ermittlungsergebnisse zusammengetragen. „Wenn ein Verdächtiger in Untersuchungshaft ist, ist ein Verfahren im beschleunigten Maße zu führen“, erklärt Staatsanwältin Karen Essig. Wenn nichts gegen die Haftgründe spreche, bleibe ein Verdächtiger bis zum Prozessbeginn inhaftiert. Bei Walid S. habe der Haftrichter Wiederholungsgefahr angenommen, die laut Strafprozessordnung nur in besonders schwerwiegenden Fällen als Haftgrund gilt – zum Beispiel bei gefährlicher Körperverletzung. Zu den beiden weiteren verdächtigen Männern, die an der Schlägerei vor dem Uni-Hauptgebäude beteiligt gewesen sein sollen, dauerten die Ermittlungen an.

„Wir sind erst einmal froh, dass Walid S. in Untersuchungshaft sitzt“, sagt Udo Schott, Vorsitzender der Bonner Gewerkschaft der Polizei. Nun müsse man abwarten, wie sich der Fall „inhaltlich entwickelt“. Es sei jedoch ein gutes Zeichen für die Arbeit der Polizei – und für die Bürger, vor allem die in Bad Godesberg.

(Dieses Video ist Teil einer Kooperation von GA und WDR.)

Das sieht Wolfram Kuster von der Initiative „Go Respect“ genauso. Werde ein Gewalttäter festgenommen, „trägt das zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls bei“. Es sei für die Bürger schwer zu ertragen, wenn mutmaßliche Schläger frei herumliefen. Zwar müsse man die juristischen Aspekte berücksichtigen, dass zum Beispiel vielfach keine Haftgründe vorlägen. „Aber es kommt trotzdem nicht gut an. Das kann ich verstehen.“

„Für die Opfer ist es wichtig, dass ein Täter gefunden wird“, sagt Alexander Poretschkin vom Weißen Ring. Die Organisation betreut und unterstützt Kriminalitätsopfer und deren Familien. Solange niemand offiziell verurteilt worden sei, „hängen die Betroffenen in der Luft“. Für die Verarbeitung sei ein Urteil notwendig. „Gibt es das nicht, bleibt das Gefühl, selbst etwas falsch gemacht zu haben.“ Das gelte auch für die Verwandten, die sich vielfach Vorwürfe machten, ihren Angehörigen nicht ausreichend beschützt zu haben. Sitze ein mutmaßlicher Täter in U-Haft, sei das für die Opfer gut – aber nur der erste Schritt. Denn wenn sich der Verdacht nicht erhärte und er wieder auf freien Fuß gesetzt werde, „ist es hinterher noch ein Stückchen schwerer“.

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