Prozess am Landgericht Bonn Walid S. in allen Punkten schuldig: Sechs Jahre Haft

BONN · Das Landgericht Bonn hat Walid S. zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Er wurde in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Sein Anwalt will nun Revision einlegen.

Ein Raunen ging unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch die Zuschauerreihen, die an diesem Donnerstag stärker besetzt waren als an den ersten Prozesstagen. „Nicht genug“, „Gott sei Dank“, „Es wurde Zeit“, lauteten nur einige der Aussagen, die deutlich aus dem Publikum zu vernehmen waren. Doch, und das betonte der Kammervorsitzende Josef Janßen mit entschiedenem Nachdruck: „Das Gericht allein entscheidet über das Strafmaß.“ Das öffentliche Interesse an diesem Fall sei „zu groß“ gewesen, es habe eine Vorverurteilung des Angeklagten stattgefunden. Dies werde vom Gericht nicht geduldet.

Zuvor hatte die vierte Große Strafkammer des Landgerichts Bonn Walid S. für schuldig befunden. Das Urteil – sechs Jahre Haft, unter anderem wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – nahm der 23-Jährige scheinbar gelassen hin. So, als habe er bereits damit gerechnet, dass das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Alexander Klingberg folgen würde. Sein Verteidiger Martin Kretschmer hatte maximal drei Jahre gefordert und will nun Revision einlegen.

Landgericht Bonn: Walid S. nahm Tod billigend in Kauf

Sodann fuhr Richter Josef Janßen mit der Begründung des letzten Urteils fort, das er vor seinem Ruhestand sprach. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Walid S. im Februar einem 26-Jährigen gegen den Kopf getreten hat – mit voller Wucht, mindestens zweimal und aus einem nichtigen Grund. Dabei habe er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen.

Dieses Video entstammt einer Kooperation zwischen GA und WDR.

Dieses war in der Tatnacht „sternhagelvoll“, beschrieb Janßen. Ob es Walid S. und seinen Begleiter angepöbelt oder beleidigt habe – „wer weiß“. „Aber das mag dem Angeklagten, so wie er gestrickt ist, und seinem Freund nicht gut gefallen haben.“ Irgendwann seien sie es wohl leid gewesen, „sich anmachen zu lassen“. Und schlugen zu. Das aber war noch nicht genug. Der Angeklagte sei voller Aggressionen gewesen, führte Janßen aus. „Es reichte nicht, dass der 26-Jährige am Boden lag.“

Deshalb habe Walid S. den Entschluss gefasst, sein Opfer weiter zu traktieren. „Dabei war es ihm völlig egal, was er damit hätte anrichten können“, war Janßen überzeugt. Denn: Jedem sei bewusst, dass Tritte gegen den Kopf lebensgefährlich sein könnten. Ungeachtet dessen habe der 23-Jährige weitergemacht. Man könne ihm nicht unterstellen, dass er das Opfer töten wollte. „Im Allgemeinen wollen Idioten, die um sich treten, Gewalt ausüben. Der Tod ist aber meist nicht das Ziel“, führte Janßen aus. Doch das sei nicht die Frage. Wichtig sei zu klären, inwiefern ihm bewusst gewesen sei, ob das Opfer hätte sterben können.

Walid S.: Freispruch im Prozess um Niklas Pöhler

Dass ihm dies egal gewesen wäre, dafür gebe es Indizien. „Er saß lange in einem Verfahren, in dem es darum ging, dass jemand durch einen Schlag gegen den Kopf gestorben ist“, betonte die Kammer mit Blick auf den Prozess um Niklas Pöhler, an dessen Ende Walid S. als Hauptangeklagter 2017 freigesprochen wurde. Außerdem habe er nicht darauf vertrauen können, dass dem 26-jährigen Opfer nichts passiere, war sich Janßen sicher. Dies alles deute eindeutig auf versuchten Totschlag hin. Und: Reue habe Walid S. nicht gezeigt. „Es hat ihm nicht leid getan“, so der Richter. Immerhin sei er vom Tatort weggelaufen, habe sich nicht um den Schwerverletzten gekümmert, sondern sich für die Flucht vor einem zufällig vorbeifahrenden Streifenwagen entschieden.

Dass Walid S. sich am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen geäußert hatte, half ihm nicht. Die Einlassung sei nicht belastbar gewesen, so Janßen. Zwar habe er seine Taten teilweise eingeräumt, die Stellungnahme aber durch seinen Verteidiger vortragen lassen und Fragen nicht zugelassen. „Aber die Kammer muss nicht alles glauben, was ihr erzählt wird“, betonte Janßen. Walid S. habe versucht, dem Gericht „vieles weiszumachen“. Etwa, dass er bei der Schlägerei am 10. Februar nicht von Beginn an dabei gewesen war. Etwa, dass er von sich aus vom Opfer abgelassen hätte, weil ihn ein Freund dazu aufgefordert hatte. Oder dass er seinem Opfer einmal gegen den Kopf und einmal gegen den Oberkörper getreten habe. „Dort gab es aber keine Hämatome“, so Janßen.

Auch im Vorfall vom 12. Januar wurde Walid S. in allen Vorwürfen schuldig gesprochen. Damals hatte er auf der Flucht vor Polizisten massiven Widerstand geleistet und einen Beamten verletzt.

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