Abofallen beim Smartphone Vorsicht beim Herunterladen von Apps

Bonn · Anlässlich des Weltverbrauchertags warnt die Bonner Verbraucherzentrale vor Bestell-Buttons, die Nutzer unbemerkt auf dem Handy drücken können. Hohe Beträge auf der Telefonrechnung fallen Kunden oft spät auf.

 Ein Smartphone ist komfortabel und bietet viele Annehmlichkeiten, doch dubiose Werbeeinblendungen und schadhafte Apps bergen auch Gefahren.

Ein Smartphone ist komfortabel und bietet viele Annehmlichkeiten, doch dubiose Werbeeinblendungen und schadhafte Apps bergen auch Gefahren.

Foto: dpa

Dass das Smartphone für viele Menschen zum unverzichtbaren Begleiter geworden ist, wird von einigen dubiosen Firmen ausgenutzt. Sie schalten Werbebanner in Apps, durch deren Anklicken ein Vertrag abgeschlossen wird. „Viele unserer Kunden sind sich sicher, die Bestell-Buttons nicht gedrückt zu haben“, sagt Ute Krüger von der Verbraucherzentrale Bonn anlässlich des Weltverbrauchertages.

Doch auch durch das Wegdrücken solcher Einblendungen könne man in eine Abofalle tappen: Die Anbieter würden teilweise die Buttonfelder verschieben oder Seiten unterlegen, so dass der Nutzer unbemerkt beim Schließen des Fensters oder Nutzen anderer Funktionen tatsächlich einen Bestell-Button drücke.

Wirksam zustande kommt ein Vertrag nur dann, wenn der Smartphone-Nutzer ausdrücklich den Kauf eines Abos bestätigt. Ein Bestell-Button muss demnach deutlich darauf hinweisen, dass die Anwendung kostenpflichtig ist. „Es ist aber nur schwer nachzuweisen, dass man das Abo nicht bewusst bestellt hat“, so Krüger.

An ihr Geld kommen die Anbieter über die Mobilfunkbetreiber. Diese bezahlen die Drittanbieter und buchen die fälligen Beträge dann über die Telefonrechnung der Verbraucher ab. Da viele Rechnungen nur noch online verschickt werden, fallen den Nutzern zusätzliche Beträge oft nicht auf. Krüger empfiehlt daher, die Mobilfunkrechnungen genau zu überprüfen und gegebenenfalls auch die Einzelverbindungsnachweise zu betrachten.

Ungewöhnlich hohe Beträge auf ihren Rechnungen bemerkten kürzlich auch die GA-Leser Hermann Neus und Ingeborg Flagge. Den Pensionären wurden jeweils Sprachdienste in Höhe von mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt, doch beide sind sich sicher, die Telefonnummern nicht gewählt zu haben. „Beim ersten Mal habe ich mich gewundert und dachte, ich warte noch eine weitere Rechnung ab“, sagt Flagge.

Als erneut Dienste eines Drittanbieters berechnet wurden, widersprach sie dem Kauf bei dem Dritt- und ihrem Mobilfunkanbieter schriftlich. Zusätzlich ließ sie eine Drittanbietersperre einrichten. Dennoch tauchte der Anbieter auf der nächsten Rechnung erneut auf. Genau wie Flagge ist auch Neus ratlos. Er forderte über seine Bank den aus seiner Sicht unberechtigt gezahlten Betrag zurück, woraufhin ihm allerdings mit der Sperrung seines Handys gedroht wurde. „Ich habe schon mit einem Anwalt gesprochen“, sagt er. Doch der habe auch nicht viele Möglichkeiten gesehen. Eine Klage koste letztendlich mehr, als einfach zu zahlen.

„Das Anrufen einer sogenannten Mehrwertnummer kann durch Adware oder Malware ausgelöst werden“, erklärt Peter Meyer, Leiter des Security-Service beim Verband für Internetwirtschaft „eco“. Diese könne beim Herunterladen einer App aufs Smartphone gelangen und im Hintergrund die kostenpflichtigen Nummern anwählen. Die Anwendungen nutzten dabei gezielt Sicherheitslücken insbesondere älterer Software-Versionen aus. „Was dagegen hilft, ist ein Antivirenprogramm“, sagt Meyer.

Ute Krüger empfiehlt Betroffenen, sich in jedem Fall direkt an die Verbraucherzentrale zu wenden. „Wir können zwar nicht versprechen, dass wir das ganze Geld zurückbekommen, aber wir versuchen es auf jeden Fall.“

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